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| BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 2, 255
- NJW 1951, 760
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 21.09.1955 - IV ZR 48/55
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist sich jedoch ersichtlich des Unterschiedes zwischen einem schuldhaften Verhalten einerseits und den objektiven, dieses Verhalten veranlassenden und motivierenden Umständen, wie er in der in BGHZ 2, 255 (258) [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50] veröffentlichten Entscheidung dargelegt ist, bei der Prüfung der Beachtlichkeit des Widerspruchs nicht klar bewusst gewesen.Es sollte damit lediglich, wie in späteren Entscheidungen des Senats näher ausgeführt wurde, zum Ausdruck gebracht werden, dass bei der Prüfung der Erfüllbarkeit des Eheversprechens auch auf das sittliche Vermögen der Ehegatten Rücksicht zu nehmen sei (vgl. die obenangeführte Entscheidung BGHZ 2, 255 [258]).
- BGH, 17.01.1952 - IV ZR 57/51
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen (BGHZ 2, 255 und 3, 73) ausgesprochen hat, beruht die Zerrüttung einer Ehe letzten Endes auf einer willensmässigen Entscheidung, für die der Ehegatte, der sich von der Ehe lossagt, grundsätzlich verantwortlich ist.Je nach den Gründen, die zu einer solchen Willensbildung führen, ist daher zu entscheiden, ob die Zerrüttung von dem die Scheidung begehrenden Ehegatten verschuldet ist oder nicht, wobei die Beweislast für die Berechtigung der vollzogenen Trennung grundsätzlich den Ehegatten trifft, der sich von der Ehe losgesagt hat (vgl. BGHZ 2, 259 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50]; RGZ 163, 246; 166, 212).
- BGH, 30.01.1963 - IV ZR 124/62
Rechtsmittel
Nimmt ein Ehegatte es gleichwohl zum Anlaß, seine eheliche Gesinnung gegenüber dem anderen Ehegatten preiszugeben und sich von diesem loszusagen, so ist diese seine Willensentscheidung und nicht die sie motivierende Tatsache der Kinderlosigkeit die Ursache für die damit eintretende Ehezerrüttung (BGHZ 2, 255 ff).
- BGH, 18.03.1954 - IV ZR 213/53
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist damit im wesentlichen den Grundsätzen gefolgt, die der erkennende Senat zum Begriff des Verschuldens in den Entscheidungen BGHZ 2, 255 (257 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50] und 258) und 3, 70 (73) dargelegt hat.Diesen Grundsatz, den bereits das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen (RG 163, 245 [246] und 166, 209 [212]) ausgesprochen und dem sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 2, 255 [259]; Urteil vom 17. Januar 1952 - IV ZR 57/51 -) angeschlossen hat, hat das Berufungsgericht außer acht gelassen.
- BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung
Diese Erwägung kann unter Umständen im Hinblick auf die Frage Bedeutung gewinnen, ob der Kläger seinerseits eine Eheverfehlung beging, wenn er es unter den gegebenen Verhältnissen zum endgültigen Erlöschen seiner ehelichen Gesinnung kommen liess, eine Frage, die jedoch kaum zu bejahen sein wird, wenn diese Einstellung des Klägers durch eine schwere Eheverfehlung der Beklagten ausgelöst war (vgl. RG JW 1927, 1194; Warn 1914, 298; BGHZ 2, 255 [257]; 3, 70). - BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62
Unheilbare Zerrüttung der Ehe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG
Denn der Richter hat bei der von ihm anzustellenden Wertung nicht den Maßstab einer besonders hohen sittlichen Lebensauffassung oder einer heroischen Lebensführung anzulegen, sondern nur den Maßstab eines sittlichen Bewußtseins und einer sittlichen Fähigkeit, wie sie von dem jeweils in Frage stehenden Ehegatten nach dem Stande seiner sittlichen Bildung und Erziehung und unter gewisser Berücksichtigung seiner Veranlagung gerechterweise erwartet werden kann (BGHZ 2, 258 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50]). - BGH, 20.02.1953 - V ZR 72/51
Geregelter Nachlaß (KontrRG 45)
Ausserdem ist der Art XII KRG 45 ein Teil des Besatzungsrechts, das die in ihm gesetzten Fristen selbständig und abschliessend geregelt hat, wie dies auch für die in § 77 Abs. 2 des Ehegesetzes vorgeschriebene Frist angenommen wird (BGH in Lindenmaier-Möhring zu § 77 Abs. 2 EheG Nr. 1 = NJW 1951, 760). - BGH, 19.02.1964 - IV ZR 62/63
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Dies hat der Senat in der in BGHZ 2, 255 veröffentlichten Entscheidung näher dargelegt. - BGH, 14.12.1955 - IV ZR 171/55
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Der Senat hat zwar in dem in BGHZ 2, 255 und ähnlich in dem in BGHZ 2, 68 veröffentlichten Urteil ausgeführt, die innere Einstellung eines Ehegatten zu dem anderen, insbesondere die Abneigung eines Eheteils gegenüber dem anderen und sein Wille, die Ehe mit diesem dauernd aufzugeben, seien nicht das Ergebnis rein schicksalhafter und vom menschlichen Willen unabhängiger Vorgänge. - BGH, 22.06.1966 - IV ZR 115/65
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- BGH, 04.06.1958 - IV ZR 26/58
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- BGH, 21.09.1955 - IV ZR 96/55
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- BGH, 13.12.1954 - IV ZR 182/54
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- BGH, 02.12.1954 - IV ZR 142/54
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- BGH, 27.04.1953 - IV ZR 85/52
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- BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
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- BGH, 09.07.1951 - IV ZR 78/50
Begriff der Ehezerrüttung. Verschulden
- BGH, 22.02.1967 - IV ZR 309/65
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- BGH, 25.01.1957 - IV ZR 269/56
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- BGH, 08.01.1953 - IV ZR 105/52
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- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 64/52
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- BGH, 28.06.1951 - IV ZR 58/50
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- BGH, 28.10.1960 - IV ZR 53/60
Dreijährige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Unheilbare Zerrüttung einer …
- BGH, 22.02.1954 - IV ZR 195/53
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- BGH, 23.04.1953 - IV ZR 209/52
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- BGH, 23.04.1953 - IV ZR 8/53
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- BGH, 18.04.1956 - IV ZR 206/55
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- BGH, 24.09.1953 - IV ZR 41/53
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- BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
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- BGH, 18.12.1952 - IV ZR 175/52
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