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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2376
BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55 (https://dejure.org/1956,2376)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1956 - IV ZR 271/55 (https://dejure.org/1956,2376)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1956 - IV ZR 271/55 (https://dejure.org/1956,2376)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1956, 640
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.02.1911 - VI 679/09

    Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
    Die Verbürgung für einen "gewährten und noch zu gewährenden Kredit", wie sie nach dem Inhalt der Bürgschaftsurkunde und der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und dem Hauptschuldner ... in erster Linie in Frage steht, kann nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts in verschiedener Weise übernommen werden: Entweder so, daß nur die Bürgschaftsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag beschränkt wird, während der Kredit für den Hauptschuldner nicht nach oben begrenzt ist, oder so, daß die Kreditforderungen des Gläubigers selbst immer nur die verbürgte Summe betragen und diese nicht übersteigen dürfen (RGZ 76, 195 [199]; 136, 178 [182]; RG LZ 1921, 141).
  • RG, 18.10.1917 - VI 255/17

    Aufklärungspflicht eines Gläubigers gegenüber einem Bürgen über die Verhältnisse …

    Auszug aus BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
    Das Reichsgericht hat hier mit Recht strenge Anforderungen an den Gläubiger gestellt, der sich darauf eingelassen hat, dem Bürgen Erklärungen zu geben: So hat es das Vorliegen einer arglistigen Täuschung bei einer Mitteilung des Gläubigers bejaht, die "als sehr zurückhaltend und fast als warnend zu bezeichnen" war, da sie die geringen Mittel des Schuldners selbst hervorhob, sofern gleichwohl Umstände verschwiegen wurden, die der Gläubiger als wesentlich und für die Entschließung des Bürgen bedeutungsvoll erkannte (RGZ 91, 80 [82]).
  • RG, 10.03.1919 - VI 331/18

    Auslegung einer Bürgschaftsurkunde entgegen ihrem Wortlaut

    Auszug aus BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
    Für die Auslegung einer Erklärung, die ihrem Wortlaut nach völlig klar und zweifelsfrei ist, ist kein Raum (RGZ 95, 125 [126]; RG Warn 1912 Nr. 4).
  • RG, 05.11.1931 - VIII 227/31

    Kommt die Aufwertungsfreiheit des Bankiers dem Bürgen zugute?

    Auszug aus BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
    Ein derartiger Irrtum vermag nämlich die Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages nach § 119 Abs. 2 BGB nicht zu rechtfertigen, weil der Bürge sich nach dem Zweck der Bürgschaft durch deren Übernahme gerade dazu bereit erklärt hat, für die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners einzustehen (…RGRK BGB 10. Aufl. § 765 Anm. 1 b [554]; Flad Gruchot 61, 1 [20]; vgl. RGZ 134, 126 [129]).
  • RG, 18.04.1932 - VIII 649/31

    1. Darf eine Bank eine durch Bürgschaft gesicherte Kreditforderung in die …

    Auszug aus BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
    Die Verbürgung für einen "gewährten und noch zu gewährenden Kredit", wie sie nach dem Inhalt der Bürgschaftsurkunde und der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und dem Hauptschuldner ... in erster Linie in Frage steht, kann nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts in verschiedener Weise übernommen werden: Entweder so, daß nur die Bürgschaftsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag beschränkt wird, während der Kredit für den Hauptschuldner nicht nach oben begrenzt ist, oder so, daß die Kreditforderungen des Gläubigers selbst immer nur die verbürgte Summe betragen und diese nicht übersteigen dürfen (RGZ 76, 195 [199]; 136, 178 [182]; RG LZ 1921, 141).
  • BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 197/75

    Bürgschaft zwischen einer GmbH & Co. KG und einer Sparkasse - Anforderungen an …

    Bei der von den Beklagten eingegangenen Bürgschaft handelt es sich um eine sogen. Höchstbetragsbürgschaft dergestalt, daß lediglich die Bürgschaftsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag beschränkt sein sollte, während der Kredit für die Hauptschuldnerin - ihr war von der Klägerin neben dem Darlehen von 400.000 DM unstreitig zumindest noch ein weiterer Kontokorrentkredit eingeräumt worden - nach oben nicht begrenzt war und der in Anspruch genommene Kredit die Höchstbetragsbürgschaft von Anfang an nicht unwesentlich überstieg (vgl. dazu RGZ 136, 178, 182 f; BGH Urteil vom 7. März 1956 - IV ZR 271/55 - WM 1956, 885, 886; Mormann in BGB-RGRK;… 12. Aufl. § 765 Anm. 8; Scholz, Das Recht der Kreditsicherung S. 138 f).

    Im übrigen würde, worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist, eine andere Auslegung mit dem Sinn der Höchstbetragsbürgschaft, die das Risiko für den Bürgen gerade in überschaubaren Grenzen halten soll, und damit mit den wohlverstandenen Interessen beider Parteien nicht zu vereinbaren sein (BGH Urteil vom 7. März 1956 - IV ZR 271/55 a.a.O. S. 886 m.w. Nachw.; OLG Stuttgart WM 1970, 54).

  • BGH, 22.09.1987 - IX ZR 220/86

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Die Beschränkung kann aber auch mittelbar in der Weise erfolgen, daß die verbürgte Kreditforderung des Gläubigers einen bestimmten Betrag vereinbarungsgemäß nicht übersteigen soll (vgl. RGZ 136, 178, 182; BGH, Urt. v. 7. März 1956 - IV ZR 271/55, WM 1956, 885, 886;… Staudinger/Horn, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 765 bis 778 Rdnr. 22).
  • BGH, 14.03.1956 - IV ZR 262/55

    Rechtsmittel

    Sie haben mit Recht angenommen, daß der Beklagte sich nach dem Inhalt der Bürgschaftserklärung auch für die Einlösung aller Akzepte seines Sohnes Lothar B. wegen solcher Ansprüche verbürgt habe, die der Klägerin aus Kreditgewährung gegenüber der Firma Helmut D. in Zukunft erwachsen würden (vgl. auch das Urteil des Senats vom 7. März 1956 IV ZR 271/55 zu einer Bürgschaft "für die Erfüllung aller Ansprüche ... aus gewährtem und noch zu gewährendem Kredit").
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   BGH, 29.02.1956 - IV ZR 271/55   

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BGH, Entscheidung vom 29.02.1956 - IV ZR 271/55 (https://dejure.org/1956,5330)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - IV ZR 271/55 (https://dejure.org/1956,5330)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.04.1932 - VIII 649/31

    1. Darf eine Bank eine durch Bürgschaft gesicherte Kreditforderung in die …

    Auszug aus BGH, 29.02.1956 - IV ZR 271/55
    Die Bürgschaft war, wie der Wortlaut der Bürgschaftsurkunde ergibt, derart übernommen, daß die Bürgschaftsverpflichtung auf den Betrag von 20.000,- DM beschränkt wurde, während der dem Hauptschuldner zu gewährende Kredit, auf den sich die Bürgschaft bezog, nicht begrenzt war (RGZ 136, 178 [182];… Staudinger BGB 10. Aufl. Vorbem vor § 765 Anm. 24).
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