Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1956 - IV ZR 272/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.01.1997 - IX ZR 1/96
Verwertung von Sicherungsgut; Anfechtung einer nach Zahlungseinstellung zwischen …
Der Sicherungsnehmer hat bei Verwertung der ihm vom Sicherungsgeber überlassenen Gegenstände dessen berechtigte Belange in angemessener und zumutbarer Weise mitzuberücksichtigen (BGH, Urt. v. 28. März 1956 - IV ZR 272/55, WM 1956, 1091, 1092; v. 1. März 1962 - II ZR 70/60, WM 1962, 673, 674; v. 22. Juni 1966 - VIII ZR 50/66, NJW 1966, 2009).In der Regel läßt sich eine Pflichtverletzung nicht schon daraus ableiten, daß die sicherungsübereigneten Gegenstände nicht einzeln, sondern als Paket verkauft wurden und der erzielte Erlös unter der Summe der Verkehrswerte aller Einzelstücke liegt (BGH, Urt. v. 28. März 1956, aaO.; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. III § 38 II 3).
Der Sachverhalt ist insoweit nicht mit demjenigen zu vergleichen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. März 1956 (IV ZR 272/55, WM 1956, 1091) zugrunde lag.
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