Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1343
BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91 (https://dejure.org/1993,1343)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1993 - IV ZR 277/91 (https://dejure.org/1993,1343)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - IV ZR 277/91 (https://dejure.org/1993,1343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast - Fahrzeugdiebstahl - Versicherungsnehmer - Unterschlagung - Kaskoversicherung - Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b
    Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1014
  • MDR 1993, 423
  • NZV 1993, 186
  • VersR 1993, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
    (Ergänzung zu BGHZ 79, 54).

    Zutreffend versteht das Berufungsgericht unter der Entwendung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 b AKB eine widerrechtliche Sachentziehung, die zur wirtschaftlichen Entrechtung des Eigentümers führt (BGHZ 79, 54, 60).

  • OLG Oldenburg, 18.09.1991 - 2 U 101/91

    Entwendung, Diebstahl, Unterschlagung, Beweislast, Mietwagen, Sachentziehung, …

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
    Das Berufungsgericht hat eine Entschädigung mit der Begründung zugesprochen (VersR 1992, 1127 = RuS 1992, 85 = VVGE § 12 AKB Nr. 22), die Klägerin habe einen Diebstahl des Fahrzeugs zwar nicht bewiesen.
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 265/93

    Begriff der Entwendung; Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrags

    277/91 - r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472).

    Auf die innere Willensrichtung des Wegnehmenden, insbesondere darauf, ob sich dieser für berechtigt gehalten hat, das Fahrzeug als ihm gehörend wegzunehmen, kommt es nicht an (Senatsurteile BGHZ 79, 54, 60f.; vom 20. Januar 1993 - IV ZR 277/91 - VersR 1993, 472, 473).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 208/99

    Diebstahl vermieteten Lastkraftwagens - Unterschlagung - Beteiligung der Mieterin

    Hat - wie hier - der Versicherungsnehmer das Kfz zum Gebrauch an einen Dritten überlassen, hat er darzulegen und zu beweisen, daß das Fahrzeug gestohlen oder durch eine andere Person als den Dritten unterschlagen wurde (BGH NJW 1993, 1014f. = VersR 93, 472f.).

    Denn nach dem eingangs Ausgeführten setzte dies voraus, daß die Zeugin D nicht an der Unterschlagung beteiligt war (vgl. BGH NJW 93, 1014).

  • OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99

    Leistungsfreiheit einer Teilkaskoversicherung wegen fehlenden Beweises einer …

    Rn. 9 Steht die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer - entsprechend dem Sinn des § 12 Nr. 1 I b S. 2 AKB - nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472; anders OLG Hamm, r+s 2000, 228, wenn als weitere Entwendungsmöglichkeit eine versicherte Unterschlagung ernsthaft in Betracht kommt).

    Das äußere Bild ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt worden und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571;… Prölss/Martin- Knappmann, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).

  • OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
    Rn. 25 a) Steht die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169; Senat, r+s 2003, 57; r+s 2001, 359).

    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 11 O 317/13

    Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem …

    Rn. 65 Steht fest, dass ein Dritter das Fahrzeug zum Gebrauch im eigenen Interesse überlassen bekommen hat, so hat der Versicherungsnehmer das Vorliegen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung durch eine andere Person darzulegen und zu beweisen (BGH, Urt. v. 20.01.1993 - IV ZR 277/91, VersR 1993, 472;… OLG Köln, Urt. v. 14.12.2004 - 9 U 125/03, RuS 2005, 148;… Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2 Rn. 126).
  • OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02

    Keine Anhörung des Versicherungsnehmers bei persönlicher Unzuverlässigkeit

    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 155/99

    Absehen von Vernehmung eines "unerreichbaren" Zeugen nur unter engen …

    Für den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung reicht es in der Regel aus, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. zum Beispiel BGH, r + s 1995, 288 = VersR 1995, 909; r + s 1993, 169 = VersR 1993, 571).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 75/02

    Nachweis einer Berührung zwischen dem Kfz und dem Haarwild durch den …

    So muss er lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Fahrzeugentwendung zulässt (vgl. grundlegend BGH, VersR 1984, 79; r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; r+s 1993, 169, r+s 1995, 288).
  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 1448/97

    Anforderungen an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles; Verurteilung …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 17.07.2001 - 9 U 70/00

    Nachweis eines Entschädigungsanspruchs aus einer Kaskoversicherung wegen eines …

    Rn. 24 Bei dieser Sachlage erfolgt eine Entschädigung in der Kaskoversicherung wegen des Fahrzeugverlustes, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, daß sein Fahrzeug gestohlen oder durch eine andere Person als durch diejenige, der es zum Gebrauch überlassen wurde, unterschlagen worden ist (BGH Urt. v. 20.1.1993 - IV ZR 277/91, NJW 1993, 1014 = r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472; so auch OLG Hamm r+s 2000, 228 zu einem Fall, für den dieser Grundsatz allerdings so keine Anwendung finden konnte, weil auch eine [versicherte] Unterschlagung durch eine andere Person in Betracht kam).
  • OLG Köln, 14.06.1994 - 9 U 118/94

    Fahrzeugdiebstahl; Äußeres Bild; Versicherungsnehmer; Vorlegen sämtlicher …

  • OLG Köln, 05.09.2000 - 9 U 92/99
  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 64/99

    Rechtliche Ausgestaltung der durch die Rechtsprechung gewährten …

  • OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 65/97

    Kaskoversicherung Beweiserleichterungen Glaubwürdigkeit Aufklärungsobliegenheit …

  • OLG Köln, 02.09.1997 - 9 U 184/96

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht