Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1962 - IV ZR 279/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 555
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1959 - IV ZR 189/59
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Auszug aus BGH, 11.04.1962 - IV ZR 279/61
Der erkennende Senat hat daher im Urteil vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 189/59 -, LM Nr. 3 zu § 189 BEG 1956 = RzW 1960, 135 Nr. 37 ausgesprochen, daß keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen, um die Wohltat der Wiedereinsetzung nicht in vielen Fällen praktisch gegenstandslos zu machen. - BGH, 13.11.1959 - IV ZR 136/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.04.1962 - IV ZR 279/61
Ein Verschulden muß folglich dann angenommen werden, wenn sich ein Berechtigter von der deutschen Wiedergutmachungsgesetzgebung und damit auch von dem Vorhandensein einer Ausschlußfrist hätte Kenntnis verschaffen können und wenn ihm dies hätte zugemutet werden können (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1959 - IV ZR 136/59 -, RzW 1960, 137 Nr. 42). - BGH, 27.05.1960 - IV ZR 5/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.04.1962 - IV ZR 279/61
War dies der Fall, so ist die Klägerin - anders als in dem vom erkennenden Senat mit Urteil vom 27. Mai 1960 - IV ZR 5/60 - entschiedenen Fall - ihrer Erkundigungspflicht nachgekommen.
- BGH, 13.07.1995 - IX ZB 24/95
Begründung eines Entschädigungsantrags wegen eines Schadens an Körper und …
Ein Verschulden an der Versäumung einer Frist muß dann angenommen werden, wenn sich ein Berechtigter von der deutschen Wiedergutmachungsgesetzgebung und damit auch von dem Vorhandensein einer Ausschlußfrist hätte Kenntnis verschaffen und wenn ihm dies hätte zugemutet werden können (BGH, Urt. v. 11. April 1962 - IV ZR 279/61, RzW 1962, 326). - BGH, 13.06.1962 - IV ZR 56/62 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das vorerwähnte Urteil vom 18. Dezember 1959 und Urteil von 11. April 1962 - IV ZR 279/61 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), kann einem auf die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen gestützten Wiedereinsetzungsantrag nur stattgegeben werden, wenn diese Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht.
- BGH, 19.02.1964 - IV ZR 161/63
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 11. April 1962 - IV ZR 279/61 -, LM Nr. 9 zu § 189 BEG 1956 = RzW 1962, 326 Nr. 40, mit weiteren Verweisungen) kann einem auf die Unkenntnis einer gesetzlichen Anmeldefrist gestützten Wiedereinsetzungsantrag nur stattgegeben werden, wenn diese Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht. - BGH, 14.11.1962 - IV ZR 162/62
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das vorerwähnte Urteil vom 18. Dezember 1959, ferner die Urteile vom 11. April 1962 - IV ZR 279/61 -, RzW 1962, 326 Nr. 40, und vom 13. Juni 1962 - IV ZR 56/62 -, RzW 1962, 520 Nr. 30) kann einem auf die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen gestützten Wiedereinsetzungsantrag nur stattgegeben werden, wenn diese Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht.
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