Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1955 - IV ZR 282/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,4181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62 Hat aber nach vorstehenden Ausführungen die Klägerin wirksam eine Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB erhoben, dann ist dadurch zwischen den beklagten Miterben keine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 ZPO begründet worden (BGH Urteil vom 25" Mai 1955, IV ZR 282/54 So 6/7; RGZ 121, 337, 345; RGRK BGB aäO § 2058 Anm, 10;… Palandt aaO § 2058 Anm" 3;… Staudinger aaO § 2058 Anm, 7;… Erman aaO § 2058 Anm. 2)o Damit entfällt die von der Revision aus ihrer Rüge gezogene Schlußfolgerung, es hätten auch die früheren Beklagten zu 3 bis 5 Berufung einlegen müssen und es sei deshalb die von den Beklagten zu 1 und 2 eingelegte Berufung unzulässigo.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.