Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 831
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.12.1957 - IV ZR 256/57
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Auszug aus BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1957 - IV ZR 256/57 -, LM Nr. 4 zu § 2 BEG 1956 = RzW 1958, 140 Nr. 17) ist ein Verfolgter im Sinne des § 1 Abs. 1 BEG nur derjenige, gegen den die Verfolgungsmaßnahmen (§ 2 BEG) nach dem Willen der Verfolger gerichtet sind. - BGH, 23.11.1962 - IV ZR 170/62
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Auszug aus BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. November 1962 - IV ZR 170/62 -, RzW 1963, 182 Nr. 26) haben einen Anspruch wegen Schadens im beruflichen Fortkommen gemäß §§ 150, 154 BEG nur die Verfolgten, die aus den Verfolgungsgründen des § 1 BEG aus Gebieten mit einer Kollektivvertreibung der Deutschen vor der allgemeinen Vertreibung in das Ausland ausgewandert sind. - BGH, 04.03.1959 - IV ZR 214/58
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Auszug aus BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
Deshalb kann die Ehefrau eines Juden, die ihrem Ehemann ins Ausland gefolgt ist und dadurch einen Schaden erlitten hat, hierfür nur dann eine Entschädigung beanspruchen, wenn sie selbst auch unmittelbar verfolgt und deswegen ausgewandert ist (Urteil vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 -, RzW 1959, 252 Nr. 9).
- BGH, 26.04.1963 - IV ZR 166/62
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Auszug aus BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
Mit solchen Erwägungen hat der Senat ausgesprochen (Urteil vom 26. April 1963 - IV ZR 166/62 -, zur Veröffentlichung bestimmt), ein Jude könne Vertriebener im Sinne der §§ 150 BEG, 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG sein, der im April 1939 aus Jugoslawien nach England ausgewandert war, weil deutsche Firmen ihm auf Veranlassung der nationalsozialistischen Machthaber seine bisher vertragsmäßig für sie ausgeübte Vertretertätigkeit entzogen hatten. - BGH, 27.03.1963 - IV ZR 267/62
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Auszug aus BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nur solche Handlungen, durch die dem Betroffenen vom deutschen Staat ein Unrecht zugefügt worden ist (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 27. März 1963 IV ZR 242/62 und IV ZR 267/62). - BGH, 27.03.1963 - IV ZR 242/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nur solche Handlungen, durch die dem Betroffenen vom deutschen Staat ein Unrecht zugefügt worden ist (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 27. März 1963 IV ZR 242/62 und IV ZR 267/62).
- BGH, 03.07.1963 - IV ZR 13/63
Rechtsmittel
Der Fall unterscheidet sich insoweit von der Entscheidung vom 26. Juni 1963 - IV ZR 283/62 -, in der es den Verfolgern allein darauf ankam, zu verhindern, daß deutsche Firmen im Ausland weiterhin von dort ansässigen Juden vertreten wurden. - BGH, 10.07.1963 - IV ZR 69/63
Rechtsmittel
Das Gesetz ist, wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Urteile vom 29. Mai 1963 - IV ZR 270/62 - und vom 26. Juni 1963 - IV ZR 283/62 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt), in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG davon ausgegangen, daß auch Bulgarien zu den Gebieten gehört, in denen eine Kollektivvertreibung stattgefunden hat.
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