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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1960 - IV ZR 287/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7155
BGH, 16.03.1960 - IV ZR 287/59 (https://dejure.org/1960,7155)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1960 - IV ZR 287/59 (https://dejure.org/1960,7155)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1960 - IV ZR 287/59 (https://dejure.org/1960,7155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 16.03.1960 - IV ZR 287/59
    Wie es bei immateriellen Schäden (§ 847 BGB) eine "an sich" angemessene Entschädigung nicht gibt, die im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse herauf- oder herabgesetzt wird (BGHZ 18, 149, 164) [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55] läßt sich auch bei der Bemessung der nach § 31 BEG festzusetzenden Entschädigung kein Normalfall feststellen, dem ein "Durchschnittssatz" entspricht, der je nach Lage des besonderen Falles herauf- oder herabzusetzen ist.
  • BGH, 25.03.1959 - IV ZR 200/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1960 - IV ZR 287/59
    Eine Entscheidung von der Art, wie sie hier das Berufungsgericht getroffen hat, ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. März 1959 - IV ZR 200/58 - LM Nr. 9 zu §§ 31, 211 BEG 1956 = RzW 1959, 464 - näher dargelegt hat, keine Ermessensentscheidung, sondern die nähere Bestimmung des Umfangs eines vom Gesetz gewährten Anspruchs durch Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der im Einzelfall der Ausfüllung auf Grund der besonderen Umstände dieses Falles bedarf.
  • BGH, 14.10.1960 - IV ZR 105/60

    Rechtsmittel

    Sie muß ihn vielmehr nach den Grundsätzen, die der Senat in den Entscheidungen vom 25. März 1959 - IV ZR 200/58 - = RzW 1959, 464 und vom 16. März 1960 - IV ZR 287/59 - = RzW 60, 456 dargelegt hat, neu bestimmen.

    Dabei darf es nicht von einem Normal- oder Mittelwert ausgehen, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 16. März 1960 - IV ZR 287/59 - im einzelnen ausgeführt hat.

  • BGH, 26.10.1960 - IV ZR 134/60

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1960 - IV ZR 287/59 -, RzW 1960, 456 Nr. 19 im einzelnen begründet.
  • BGH, 05.10.1960 - IV ZR 87/60

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das angefochtene Urteil auch deswegen aufgehoben werden muß, weil das Berufungsgericht entgegen dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 1960 IV ZR 287/59 angenommen hat, bei der Ermittlung des Hundertsatzes der Rente sei in der Regel von dem mittleren Hundertsatz auszugehen.
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