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| BGH, 08.03.1957 - IV ZR 29/57 |
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- RG, 18.02.1910 - II 408/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 08.03.1957 - IV ZR 29/57
Die in JW 1899, 300 und RGZ 73, 55 f veröffentlichten Entscheidungen betrafen einen anderen Sachverhalt. - RG, 23.12.1911 - I 98/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 08.03.1957 - IV ZR 29/57
Bei dem in RGZ 78, 121 veröffentlichten Urteil, in dem das Reichsgericht die Wiedereinsetzung gewährt hat, handelte es sich um einen Rechtsstreit gegen eine Ausländerin, deren Aufenthalt nicht zu ermitteln war und die später davon Kenntnis erhielt, daß gegen sie ein Urteil ergangen war.
- OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...
Damit liegt der Fall anders als in der Konstellation, in der der Empfänger im Urlaub weilte (vgl. BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris) oder in der die Frau den Niederlegungsschein vorenthalten hatte (vgl. BGH v. 8.03.1957, IV ZR 29/57, FamRZ 1957, 173) oder in der ein Dritter mit der Postdurchsicht beauftragt wurde (BGH v. 28.07.1999, VIII ZB 3/99). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt - Unrichtige Belehrung über die …
Andererseits konnte sogar der Hinweis, der Kläger habe auch die früheren Zustellungen nicht erhalten, zur Erlangung der Wiedereinsetzung besonders günstig sein (vgl. BGH, Beschluß vom 8. März 1957 - IV ZR 29/57 - LM § 233 ZPO Nr. 73). - BGH, 21.06.1957 - IV ZR 84/57
Wiedereinsetzung bei öffentlicher Zustellung
Der erkennende Senat hat selbst in einem Fall die Widereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, in dem die Berufungsfrist versäumt worden war, weil die Partei von der ersatzweise erfolgten Zustellung des Urteils keine Kenntnis erhalten hatte (Urt. vom 8.3.1957 IV ZR 29/57). - BGH, 08.10.1985 - VI ZR 152/85
Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen - Verspätete Kenntnis - …
Der eidesstattlichen Versicherung des Beklagten kann ebenfalls keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür entnommen werden, daß seine Ehefrau ihn von der Ablehnung der beantragten Prozeßkostenhilfe erst am 18. Juni 1985 unterrichtet hat, was allerdings als Wiedereinsetzungsgrund ausreichen würde (BGH, Urteil vom 8. März 1957 - IV ZR 29/57 - LM § 233 ZPO Nr. 73). - BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 87/78
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Nicht fristgerechte …
Sie ist nach der Rechtsprechung insbesondere zu verneinen, wenn die Partei sie wegen rechtlicher oder geschäftlicher Ungewandtheit nicht erkennen konnte oder wenn sie ihr wegen sonstiger besonderer Umstände entbehrlich erscheinen durfte (BGH Beschluß vom 8. März 1957 - IV ZR 29/57 = LM ZPO § 233 Nr. 73; BGH Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75 = VersR 1976, 929; BGH Beschluß vom 26. Januar 1977 - IV ZB 3/76 = VersR 1977, 569).
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