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| BGH, 10.06.1959 - IV ZR 296/58 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.1959 - IV ZR 216/58
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Auszug aus BGH, 10.06.1959 - IV ZR 296/58
Wie weiter in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 - ausgeführt, muß es als selbstverständlich angesehen werden, daß der Gesetzgeber die wirtschaftliche Stellung einer in der freien Wirtschaft berufstätigen Person nicht höher hat werten wollen als die eines Beamten mit gleich hohen Dienstbezügen und daß die Festsetzung eines Durchschnittseinkommens in den Besoldungsübersichten nur die Bedeutung haben kann, daß dieses Einkommen - gegebenenfalls gemindert um die in den Notverordnungen für die in Frage kommende Zeit angeordneten Kürzungen - in der Regel auch für die Einreihung des Verfolgten in diese Beamtengruppen maßgebend sein soll.
- BGH, 20.01.1960 - IV ZR 188/59
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Es ist vielmehr, wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 - (LM Nr. 10 zu § 76 BEG 1956) zum Ausdruck gebracht hat, von dem Einkommen auszugehen, das der Verfolgte in dem Beruf erzielt hat, aus dem er verdrängt worden ist.Deswegen stand er im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 5 BEG am Anfang seiner beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 -, LM Nr. 10 zu § 76 BEG 1956).
- BGH, 11.05.1960 - IV ZR 310/59
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Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 (LM Nr. 10 zu § 76 BEG 1956 = RzW 1959, 469 23 ) vertreten. - BGH, 28.06.1961 - IV ZR 244/60
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Im Anfang der Ausübung seines Berufes kann auch der Verfolgte stehen, der nach unselbständiger Berufstätigkeit eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 -, LM Nr. 10 zu § 76 BEG 1956 = RzW 1959, 469).
- BGH, 18.03.1964 - IV ZR 223/63
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Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 -, RzW 1959, 469 Nr. 23 = RzW 1960, 132 Nr. 32 , vom 28. Juni 1961 - IV ZR 244/60 -, insoweit nicht veröffentlicht in RzW 1961, 568 Nr. 33, und vom 31. Oktober 1962 - IV ZR 154/62 -, nicht veröffentlicht) kann ein Verfolgter, der vor der Verfolgung längere Zeit in seinem Beruf als Kaufmann tätig war, regelmäßig nicht mehr als Berufsanfänger angesehen werden. - BGH, 31.10.1962 - IV ZR 154/62
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Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 -, RzW 1959, 469 Nr. 23 = RzW 1960, 132 Nr. 32, und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 244/60 -, insoweit nicht veröffentlicht in RzW 1961, 568 Nr. 33) kann ein Verfolgter, der vor der Verfolgung längere Zeit in seinem Beruf als Kaufmann tätig war, nur dann am Anfang seiner Berufsausübung stehen, wenn er sich vor der Verdrängung aus diesem Beruf von einer unselbständigen kaufmännischen Tätigkeit zur selbständigen gewandt hatte oder umgekehrt. - BGH, 24.02.1960 - IV ZR 261/59
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Das Nichtbestreiten einer Behauptung nötigt folglich die Entschädigungsgerichte nicht, die behauptete Tatsache auch dann, wenn Bedenken gegen ihre Richtigkeit auftreten, der Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1959 - IV ZR 296/58 -, RzW 1959, 469 23 ).
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