Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,3148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.1963 - IV ZR 198/62
Heimtrennungsklage. Zerrüttung durch nicht zuzurechnende Ehewidrigkeit des …
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
Die Verzeihung solcher Verfehlungen kann zwar dafür sprechen, daß sie sich nicht oder nicht allzusehr auf die schließlich eingetretene Zerrüttung der Ehe ausgewirkt haben; das braucht aber nicht stets der Fall zu sein, und die Bedeutung verziehener Eheverfehlungen für die Zerrüttung muß im allgemeinen mitberücksichtigt werden (Urteile des Senats BGHZ 39, 191, 195 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] und vom 13. November 1963 - IV ZR 337/62 -).Um ein einwandfreies Bild zu gewinnen, muß das Gericht den "Urgrund der Zerrüttung" zu erforschen suchen und allen Anhaltspunkten hierfür nachgehen (RG HRR 41, 115; Urteil des Senats BGHZ 39, 191, 195) [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62].
- BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62
Unheilbare Zerrüttung der Ehe
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
Liegen jedoch Tatsachen vor, die darauf hindeuten, daß der Kläger durch die Auswirkungen einer bereits eingetretenen erheblichen Störung und Trübung des ehelichen Einvernehmens veranlaßt worden ist, sich von dem beklagten Ehegatten zu trennen, so muß dieser, wenn er die Zulässigkeit seines Widerspruchs mit der schuldhaften Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft seitens des anderen begründen will, diese Möglichkeit ausräumen und nachweisen daß die Ehegatten sich nicht bereits vor der äußeren Aufhebung der Gemeinschaft auseinandergelebt hatten (Urteil des Senats LM Nr. 22 zu § 48 Abs. 2 EheG sowie BGHZ 39, 26, 34) [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62]. - BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
Schließlich müssen etwaige nicht von den Parteien verschuldete Umstände, die zur Zerrüttung geführt haben können, in Rechnung gestellt werden (Urteile des Senats FamRZ 1964, 32 und 35, 36). - BGH, 13.11.1963 - IV ZR 337/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
Die Verzeihung solcher Verfehlungen kann zwar dafür sprechen, daß sie sich nicht oder nicht allzusehr auf die schließlich eingetretene Zerrüttung der Ehe ausgewirkt haben; das braucht aber nicht stets der Fall zu sein, und die Bedeutung verziehener Eheverfehlungen für die Zerrüttung muß im allgemeinen mitberücksichtigt werden (Urteile des Senats BGHZ 39, 191, 195 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] und vom 13. November 1963 - IV ZR 337/62 -).
- BGH, 30.09.1966 - IV ZR 147/65
Rechtsmittel
Nach der bis zum Inkrafttreten des § 150 Abs. 2 BEG n.F. ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats war es zur Anspruchswahrung nämlich nicht erforderlich, daß der Verfolgte den Verfolgungsbereich bis zum 1. Oktober 1953 endgültig verlassen hatte (Senatsurteil vom 9. Mai 1962, IV ZR 13/62, RzW 1962, 416 Nr. 21; Senatsurteil vom 2. Oktober 1963, IV ZR 297/63, RzW 1964, 34 Nr. 21; Senatsurteil vom 28. Januar 1966, IV ZR 268/64, RzW 1966, 230 Nr. 29).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.