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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3148
BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63 (https://dejure.org/1964,3148)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1964 - IV ZR 297/63 (https://dejure.org/1964,3148)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1964 - IV ZR 297/63 (https://dejure.org/1964,3148)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1963 - IV ZR 198/62

    Heimtrennungsklage. Zerrüttung durch nicht zuzurechnende Ehewidrigkeit des …

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
    Die Verzeihung solcher Verfehlungen kann zwar dafür sprechen, daß sie sich nicht oder nicht allzusehr auf die schließlich eingetretene Zerrüttung der Ehe ausgewirkt haben; das braucht aber nicht stets der Fall zu sein, und die Bedeutung verziehener Eheverfehlungen für die Zerrüttung muß im allgemeinen mitberücksichtigt werden (Urteile des Senats BGHZ 39, 191, 195 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] und vom 13. November 1963 - IV ZR 337/62 -).

    Um ein einwandfreies Bild zu gewinnen, muß das Gericht den "Urgrund der Zerrüttung" zu erforschen suchen und allen Anhaltspunkten hierfür nachgehen (RG HRR 41, 115; Urteil des Senats BGHZ 39, 191, 195) [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62].

  • BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62

    Unheilbare Zerrüttung der Ehe

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
    Liegen jedoch Tatsachen vor, die darauf hindeuten, daß der Kläger durch die Auswirkungen einer bereits eingetretenen erheblichen Störung und Trübung des ehelichen Einvernehmens veranlaßt worden ist, sich von dem beklagten Ehegatten zu trennen, so muß dieser, wenn er die Zulässigkeit seines Widerspruchs mit der schuldhaften Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft seitens des anderen begründen will, diese Möglichkeit ausräumen und nachweisen daß die Ehegatten sich nicht bereits vor der äußeren Aufhebung der Gemeinschaft auseinandergelebt hatten (Urteil des Senats LM Nr. 22 zu § 48 Abs. 2 EheG sowie BGHZ 39, 26, 34) [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62].
  • BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
    Schließlich müssen etwaige nicht von den Parteien verschuldete Umstände, die zur Zerrüttung geführt haben können, in Rechnung gestellt werden (Urteile des Senats FamRZ 1964, 32 und 35, 36).
  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 337/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63
    Die Verzeihung solcher Verfehlungen kann zwar dafür sprechen, daß sie sich nicht oder nicht allzusehr auf die schließlich eingetretene Zerrüttung der Ehe ausgewirkt haben; das braucht aber nicht stets der Fall zu sein, und die Bedeutung verziehener Eheverfehlungen für die Zerrüttung muß im allgemeinen mitberücksichtigt werden (Urteile des Senats BGHZ 39, 191, 195 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] und vom 13. November 1963 - IV ZR 337/62 -).
  • BGH, 30.09.1966 - IV ZR 147/65

    Rechtsmittel

    Nach der bis zum Inkrafttreten des § 150 Abs. 2 BEG n.F. ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats war es zur Anspruchswahrung nämlich nicht erforderlich, daß der Verfolgte den Verfolgungsbereich bis zum 1. Oktober 1953 endgültig verlassen hatte (Senatsurteil vom 9. Mai 1962, IV ZR 13/62, RzW 1962, 416 Nr. 21; Senatsurteil vom 2. Oktober 1963, IV ZR 297/63, RzW 1964, 34 Nr. 21; Senatsurteil vom 28. Januar 1966, IV ZR 268/64, RzW 1966, 230 Nr. 29).
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