Rechtsprechung
| BGH, 18.06.2003 - IV ZR 299/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Tübingen, 28.12.2000 - 4 O 8/99
- OLG Stuttgart, 11.07.2002 - 7 U 31/01
- BGH, 18.06.2003 - IV ZR 299/02
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12
Verneinung der Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung im Falle …
Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
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