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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3438
BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93 (https://dejure.org/1994,3438)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1994 - IV ZR 302/93 (https://dejure.org/1994,3438)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - IV ZR 302/93 (https://dejure.org/1994,3438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmensbezogenheit geschäftlicher Kontakter durch Freiberufler - Unternehmensbezogenheit der geschäftlichen Kontakte als "innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 343
  • VersR 1995, 166
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93
    Unter einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB ist nichts anderes zu verstehen, als die Tätigkeit eines Gewerbetreibenden oder eines freiberuflich Tätigen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB (BGHZ 119, 252, 255) [BGH 23.09.1992 - IV ZR 196/91].
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen …

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93
    Darin hat es im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a) dargelegt, daß die Erwerbstätigkeit des Klägers im Jahre 1986 als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der I.-GmbH das Betreiben eines Gewerbes im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und eine selbständige Tätigkeit im Sinne der damit korrespondierenden Ausschlußklausel des § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB sei.
  • OLG Hamm, 21.08.1992 - 20 W 19/92

    Rechtsschutzversicherung; Gewerblicher Zweck; Kredit

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93
    Das Berufungsgericht begründet seine Auffassung durch Bezugnahme auf seine das Landgericht (r+s 1993, 346) korrigierende Beschwerdeentscheidung zur Prozeßkostenhilfe im vorliegenden Rechtsstreit (VersR 1993, 348 = r+s 1993, 62).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 128/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine …

    zu c; vom 7. Dezember 1994 - IV ZR 302/93 - VersR 1995, 166 unter 1 d).
  • OLG Köln, 02.10.2007 - 9 U 51/07

    Rechtsschutz für beherrschenden Gesellschafter eines gewerblichen Unternehmens …

    Hier besteht ein innerer Zusammenhang zu einer unternehmerischen Tätigkeit von nicht nur untergeordneter Bedeutung (vgl. BGH VersR 1995, 166; KG IVR 2004, 186).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03

    Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen …

    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung …

    Es muß jedenfalls ein innerer sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung zwischen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und der unternehmerischen Tätigkeit bestehen (so: BGH VersR 1995, 166 und VersR 1978, 816).
  • OLG Hamm, 12.10.2021 - 20 U 199/21

    Kein Anspruch eines Heilpraktikers auf Deckungsschutz der …

    Für die Bejahung der vom Ausschluss geforderten Unternehmensbezogenheit muss vielmehr jedenfalls ein innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung bestehen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1994 - IV ZR 302/93, VersR 1995, 166 unter 1; vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77, VersR 1978, 816 unter I 2 c; siehe auch BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 128/07, r+s 2009, 107 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 4 U 282/21

    Gewährung von Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen …

    Rn. 68 (BGH…, Urteil vom 28. Juni 1978, Az. IV ZR 1/77, zitiert nach juris, Rdnr. 16; vgl. auch nachfolgend BGH, Urteil vom 12. Juli 1994, Az. IV ZR 302/93, zitiert nach juris, Rdnr. 9 und 14, und aktuell OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Oktober 2021, Az. 20 U 199/21, zitiert nach juris, Rdnr. 46 f.).
  • LG Dortmund, 01.02.2007 - 2 O 314/06

    Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung als …

    Rn. 21 Hieran gemessen hat sich die Auslegung der in Streit befangenen Klausel daran zu orientieren, dass ein bloß zufälliger Zusammenhang der rechtlichen Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers und seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nicht genügt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 343 = VersR 1995, 166; OLG Karlsruhe,.
  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 239/95

    Freiberufler; Rechtsschutzversicherung; Sondervereinbarung; Gehaltsempfänger

    Zwar reicht es dafür grundsätzlich aus, daß ein nur mittelbarer innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung mit einer selbständigen Tätigkeit vorhanden ist (BGH r + s 1995, 64;… Harbauer, § 25 Rdnr. 23 a).
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