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| BGH, 04.05.1960 - IV ZR 309/59 |
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Papierfundstellen
- MDR 1960, 657
- BB 1960, 681
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.1960 - IV ZR 235/59
Bewertung einer Anwaltspraxis
Auszug aus BGH, 04.05.1960 - IV ZR 309/59
Dasselbe hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Januar 1960 IV ZR 235/59 für den Verlust des good will einer von einer Sozietät betriebenen Anwaltspraxis entschieden.
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Ihr Rechtsverhältnis ist daher jedenfalls nach außen entsprechend den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft (§§ 705 ff BGB) zu bestimmen (so auch das bereits erwähnte BGH-Urteil des III. Zivilsenats vom 29. April 1963; vgl. auch BGH-Urteil vom 4. Mai 1960 - IV ZR 309/59 - BB 1960, 681). - BGH, 22.06.1960 - IV ZR 17/60
Rechtsmittel
Dieser Verlust ist aber, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (LM BEG 1956 § 56 Nr. 10 und die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 13. Januar 1960 IV ZR 235/59 und vom 4. Mai 1960 IV ZR 309/59), kein Vermögensschaden, sondern eine Bedingung für den erlittenen und möglicherweise noch andauernden Schaden im beruflichen Fortkommen, der als solcher zu entschädigen ist.Dieser Anspruch würde aber nicht dem Kläger als Gesellschafter, sondern der Sozietät selbst zustehen, die insoweit noch als Liquidationsgesellschaft fortbestehen würde (BGH RzW 1960, 124 und die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 2. Dezember 1959 IV ZR 152/59 und vom 4. Mai 1960 IV ZR 309/59).
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