Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung einer Berufsunfähigkeitsfeststellung - Unmöglichkeit der Berufsausübung - Versicherungsleistungsfreiheit - Fehlende Berufsausführungsfähigkeit vor Vertragsschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BB-BUZ § 1, § 2 Nr. 1
Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 671
- MDR 1993, 422
- VersR 1993, 469
Wird zitiert von ... (34)
- OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 755/25
Berufsunfähigkeit: Gutachten trotz Ablehnung nötig
Die Feststellung, der Versicherte sei während der Vertragsdauer berufsunfähig geworden, setzt voraus, dass er die Fähigkeit verloren hat, sowohl seinen bis dahin konkret ausgeübten Beruf als auch einem Vergleichsberuf nachzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1993 - IV ZR 309/91 - juris).Die Leistungspflicht der Beklagten hängt nämlich - wie das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - davon ab, dass die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nach Beginn der Versicherung (hier 01.08.1998) eingetreten ist, § 172 Abs. 1 VVG, § 1 AVB Nr. 201100. Die Feststellung, dass der Versicherte während der Vertragsdauer berufsunfähig geworden, setzt voraus, dass er nach Vertragsschluss infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls die Fähigkeit zu dem vereinbarten Prozentsatz verloren hat, voraussichtlich dauernd in seinem bis dahin konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein und einen Vergleichsberuf auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1993 - IV ZR 309/91 - juris).
War der Versicherte schon vor Vertragsschluss - ohne Raubbau an seiner Gesundheit zu betreiben - nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, er habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1993 - IV ZR 309/91 - juris).
- OLG Hamm, 11.12.2017 - 6 U 92/17
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sog. mitgebrachter Berufsunfähigkeit in …
Entsprechend hat der BGH mit Urteil vom 27.01.1993, Az. IV ZR 309/91, NJW-RR 1993, 671 für vergleichbar formulierte Versicherungsbedingungen ausgeführt, für die Feststellung der Berufsunfähigkeit sei entscheidend, ob der Versicherte "während der Dauer" des Vertragsverhältnisses berufsunfähig geworden sei. - OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung
War der Versicherte schon vor Vertragsschluss - ohne Raubbau an seiner Gesundheit zu betreiben - nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, er habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren (BGH, Urt. v. 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3.Aufl., Rn. 178ff;… Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2.Aufl., § 1 BUZ 2008 Rn. 13;… Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3.Aufl., § 172 Rn. 57).
- OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung; …
Rn. 33 War der Versicherte schon vor Vertragsschluss nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, er habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren (BGH NJW-RR 1993, 671). - BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94
Versicherungsfall in der BUZ
Zutreffend hat das Berufungsgericht gesehen, daß in der an den Musterbedingungen von 1975 orientierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Beklagten deren Leistungspflicht überhaupt nur in Betracht kommen kann, wenn der Kläger nicht schon vor Versicherungsbeginn aus Gesundheitsgründen voraussichtlich dauernd außerstande war, die Ausbildung zum Marineoffizier durchzustehen (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469 [BGH 27.01.1993 - IV ZR 309/91]). - BGH, 07.07.1999 - IV ZR 32/98
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Eintrittspflicht in der …
Die Leistungspflicht des Versicherers hängt demgemäß davon ab, daß sich beide Elemente der Definition von Berufsunfähigkeit während der Vertragszeit verwirklicht haben, daß also der Versicherte sowohl in seinem zuletzt ausgeübten als auch in einem Vergleichsberuf nicht mehr tätig sein kann (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469 unter 2). - OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
War der Versicherte bereits vor Abschluß der Versicherung nicht mehr fähig in seinem zuletzt konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, der Versicherte habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren(in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, daß der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).
- OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen …
Beweisbelastet ist insoweit der Versicherungsnehmer (KG VersR 2004, 723; OLG Koblenz, VersR 2000, 749, BGH VersR 1993, 469). - OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der …
Es kann daher offen bleiben, ob dann, wenn dieser Vortrag des Klägers zutreffend wäre, eine Leistungspflicht der Beklagten unabhängig von der Frage eines wirksamen Rücktritts vom Versicherungsvertrag bereits deshalb nicht begründet wäre, weil der Kläger dann bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages berufsunfähig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 93, 671). - OLG Koblenz, 20.05.2005 - 10 U 434/03
Zur Annahme einer Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit eines Lagerarbeiters wegen …
Auch bei einer angeborenen Intelligenzminderung des VN kann eine Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit erst nach Eintritt des Vertragsverhältnisses erfolgt sein, insbesondere wenn diese in unmittelbaren Zusammenhang mit einer nach Vertragsschluss aufgetretenen depressiven Symptomatik steht (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).
- OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer …
- LG Augsburg, 04.04.2023 - 95 O 3213/19
Wartezeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …
- OLG Oldenburg, 05.02.2010 - 5 U 4/10
Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung …
- OLG Oldenburg, 05.02.2010 - 5 AR 2/10
Richterablehnungsverfahren: Zuständigkeit bei Ablehnungsgesuch einer Partei nach …
- OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung - …
- OLG Koblenz, 18.01.2002 - 10 U 374/01
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für einen Rücktritt des …
- OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- OLG Koblenz, 14.01.2000 - 10 U 719/98
Zum Umfang der Versicherungsentschädigung für durch Brand zerstörtes …
- OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07
Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97
Selbständiger Masseur
- OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender …
- OLG Koblenz, 27.01.2005 - 10 U 483/04
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kein Versicherungsschutz bei durch einen …
- OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Anspruch auf Dynamisierung und Anpassung …
- OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
Beginn der Ausschlußfrist nach § 12 Abs. 3 VVG
- OLG Stuttgart, 17.09.2020 - 7 U 203/17
Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich …
- KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der …
- OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93
Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung …
- LG Regensburg, 28.10.2010 - 3 O 1208/10
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verzicht des Versicherers auf die …
- OLG Koblenz, 14.01.2002 - 10 U 1768/00
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Begriff der Berufsunfähigkeit
- OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 1768/00
Möglicher Zeitpunkt der Prognose der Berufsunfähigkeit
- OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98
Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen
- LG Dortmund, 27.04.2017 - 2 O 355/14
- OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
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