Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1959 - IV ZR 31/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1959, 832
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.1958 - IV ZR 2/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1959 - IV ZR 31/59
Dagegen darf in Entschädigungssachen die Revision nicht schon deshalb zugelassen werden, weil die Rechtslage zweifelhaft erscheint, wenn das Berufungsgericht die maßgebliche Rechtsfrage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden hat und sich dabei überdies in Übereinstimmung mit einer von ihm selbst früher getroffenen Entscheidung, die von dem Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, befindet (vgl. Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 5. Juli 1957 2 U 31/57-E - und Urteil des Senats vom 23. April 1958 IV ZR 2/58). - BGH, 29.04.1959 - IV ZR 256/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1959 - IV ZR 31/59
Deshalb bindet die Zulassung, wie in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats vom 29. April 1959 IV ZR 256/58 eingehend dargelegt ist, das Revisionsgericht nicht.
- BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat die Zulassung der Revision in Entschädigungssachen immer nur dann als nicht bindend erachtet, wenn das Berufungsgericht seinem Urteil die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Auffassung zu bestimmten Rechtsfragen ohne Einschränkung oder Abweichung zugrunde gelegt und dennoch gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes die Revision zugelassen hatte (vgl. Urteile vom 29. April 1959 - IV ZR 256/58 - = LM Nr. 15 zu § 219 BEG 1956 und vom 8. Juli 1959 - IV ZR 31/59 - = LM Nr. 16 zu § 219 BEG 1956). - BGH, 21.09.1959 - VII ZR 183/58
Rechtsmittel
In einem solchen Falle ist die entgegen dem Gesetz ausgesprochene Zulassung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam (u.a. BGHZ 2, 396; LM § 546 ZPO Nr. 9 und 11; Urteile vom 10. März 1958 III ZR 183/56; 19. Februar 1959 VII ZR 135/58; 29. April 1959 IV ZR 256/58; 8. Juli 1959 IV ZR 31/59; vgl. ferner BAG NJW 1958, 1014).
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