Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2007 - IV ZR 320/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 116 Nr. 1; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 240 Satz 1; ; ZPO § 580 Nr. 7b; ; VVG § 157
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Insolvenzverwalters als Partei kraft Amtes auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des Aufbringens des Prozesskostenvorschusses
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zumutbarkeit der Verfahrenskostenaufbringung durch Insolvenzgläubiger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 116 Nr. 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit eines Prozesskostenvorschusses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 05.10.2001 - 2 O 205/00
- OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 164/01
- BGH, 28.02.2007 - IV ZR 320/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 993
- NZI 2007, 410
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft - …
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - IV ZR 320/04
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind nur solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung voraussichtlich größer sein wird (BGH, Beschlüsse vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89 - VersR 1991, 118 unter 1 und vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - ZIP 2006, 682 unter Tz. 9).Im Insolvenzfall sind wirtschaftlich beteiligt in diesem Sinne diejenigen Gläubiger, deren Befriedigungsaussichten sich dadurch konkret verbessern, dass der Insolvenzverwalter obsiegt (BGH, Beschluss vom 27. September 1990 aaO;… vgl. auch Musielak/Fischer, ZPO 5. Aufl. § 116 Rdn. 6).
- BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - IV ZR 320/04
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind nur solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung voraussichtlich größer sein wird (BGH, Beschlüsse vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89 - VersR 1991, 118 unter 1 und vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - ZIP 2006, 682 unter Tz. 9).
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …
Rn. 12 cc) Ebenfalls rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine Vorschusspflicht einen deutlichen Mehrertrag gegenüber den aufzuwendenden Kosten voraussetzt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 320/04, NZI 2007, 410 Rn. 7;… vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, NZI 2012, 626 Rn. 8;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, aaO Rn. 2). - VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18
Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air …
Eine Vorschusspflicht setzt einen deutlichen Mehrertrag gegenüber den aufzuwendenden Kosten voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 320/04, NZI 2007, 410 Rn. 7;… vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, NZI 2012, 626 Rn. 8;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, aaO Rn. 2). - OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 9 WF 207/24
Familienrechtliche Zuständigkeit aufgrund von Ansprüchen zur wirtschaftlichen …
Denn der Insolvenzverwalter kann bereits dann keine Verfahrenskostenhilfe erhalten, soweit er auch nur einen Beteiligten zu einem ausreichenden Vorschuss heranziehen kann (BGH NJW-RR 2007, 993). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 M 52.10
Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzfall sind am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich beteiligt diejenigen Gläubiger, deren Befriedigungsaussichten sich dadurch konkret verbessern, dass der Insolvenzverwalter obsiegt (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 320/04 -, NJW-RR 2007, 993, juris Rn. 7).
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