Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1569
BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56 (https://dejure.org/1956,1569)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1956 - IV ZR 33/56 (https://dejure.org/1956,1569)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1956 - IV ZR 33/56 (https://dejure.org/1956,1569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56
    Doch muß die Klägerin nach § 97 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 Abs. 3 BEG die außergerichtlichen Kosten der Berufung und Revision tragen, weil sie das damit verfolgte Ziel, ein sachliches Erkenntnis über die Klage zu erhalten, nicht erreicht hat (BGHZ 11, 43 [59]; 12, 52 [71]; Urteil des erkennenden Senats vom 22.10.1955 IV ZR 168/55).
  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56
    Doch muß die Klägerin nach § 97 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 Abs. 3 BEG die außergerichtlichen Kosten der Berufung und Revision tragen, weil sie das damit verfolgte Ziel, ein sachliches Erkenntnis über die Klage zu erhalten, nicht erreicht hat (BGHZ 11, 43 [59]; 12, 52 [71]; Urteil des erkennenden Senats vom 22.10.1955 IV ZR 168/55).
  • BGH, 22.10.1955 - IV ZR 168/55
    Auszug aus BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56
    Doch muß die Klägerin nach § 97 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 Abs. 3 BEG die außergerichtlichen Kosten der Berufung und Revision tragen, weil sie das damit verfolgte Ziel, ein sachliches Erkenntnis über die Klage zu erhalten, nicht erreicht hat (BGHZ 11, 43 [59]; 12, 52 [71]; Urteil des erkennenden Senats vom 22.10.1955 IV ZR 168/55).
  • BGH, 11.10.1957 - IV ZR 175/57

    Verweisung an das Sozialgericht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind zur Entscheidung über Streitigkeiten, die sich aus dem Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des National Sozialismus in der Sozialversicherung ergeben, in vollen Umfang die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit berufen (Urteile vom 6. Juni 1956 IV ZR 33/56, LM § 81 BVerwGG Nr. 9; vom 7. Juli 1956 IV ZR 98/56, RzW 1956, 371; ebenso Urteil vom 28. November 1956 IV ZR 171/56, RzW 1957, 59 für Ansprüche auf Wiedergutmachung von Schäden in der Kriegsopferversorgung).
  • BGH, 28.11.1956 - IV ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Damit sind entgegenstehende Bestimmungen einschließlich der des Landesrechts jedenfalls insoweit außer Kraft getreten, als in ihnen außerhalb der Sozialgerichtsbarkeit stehende Gerichte zur Entscheidung über Fragen der Kriegsopferversorgung für zuständig erklärt worden sind (ebenso auch hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialversicherung die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 6. Juni 1956 - IV ZR 33/56 und die Entscheidung vom 7. Juli 1956 - IV ZR 98/56 sowie Blessin-Wilden S. 505 Anm. 1 zu § 10 KOG; Becker-Huber-Küster S. 568 Anm. 1 zu § 65 BErgG).
  • BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56

    Rechtsmittel

    Die von ihr gestellten Anträge sind jedoch, soweit die Entschädigungsgerichte überhaupt zur Entscheidung über sie zuständig sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 6. Juni 1956 - IV ZR 33/56 -, das zu dem Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung ergangen ist), zu allgemein und unbestimmt, als daß eine entsprechende Verurteilung des beklagten Landes möglich wäre.
  • BGH, 07.07.1956 - IV ZR 98/56

    Rechtsmittel

    Denn seit dem Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I, 1239) ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten entsprechend den §§ 224, 51 dieses Gesetzes nicht mehr gegeben (vgl. hierzu die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Juni 1956 IV ZR 33/56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht