Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1973 - IV ZR 34/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Erbvertrages durch einen Ergänzungsvertrag - Auslegungsfähigkeit von erbvertraglichen Vereinbarungen - Bedeutung der Eindeutigkeit von Begriffen und Vereinbarungen für die Auslegungsfähigkeit - Zulässigkeit eines Widerspruchs der Auslegung zu dem klaren ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Gerade weil es um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers geht, und weil dieser auch in den seltenen (Urteil vom 31.1.1973 - IV ZR 34/72 - unveröffentlicht, vgl. Johannsen, WM 1977, 273) Fällen "klaren und eindeutigen" Wortlauts den Vorrang vor eben diesem Wortlaut hat (BGH Urteil vom 4.6.1980 - V ZR 67/79 = WM 1980, 1171), kann der Auslegung daher durch den Wortlaut keine Grenze gesetzt sein.
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