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| BGH, 16.05.1956 - IV ZR 340/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Handelsbrauch, Zustandekommen eines Einzelvertrages, Vertragsinhalt, AGB, Provisionsanspruch, Inkassoprovision
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.1951 - II ZR 41/51
Voraussetzungen einer Mahnung
Auszug aus BGH, 16.05.1956 - IV ZR 340/55
Noch deutlicher wird dies in der in JW 1926, 1325 Nr. 1 abgedruckten Entscheidung vom Reichsgericht ausgesprochen, wo es heißt: "Die Unverbindlichkeit der Gebräuche für die Klägerin ließe sich nur begründen, wenn diese vor oder bei dem Abschluß (des Vertrages) den Willen, sich ihnen nicht zu unterwerfen, kundgetan hätte." Der Bundesgerichtshof hat sich in dem Urteil vom 14. November 1951 II ZR 41/51 (LM Nr. 1 zu § 284 BGB) dieser Auffassung für die unter Kaufleuten geltende Verkehrssitte (Handelsbrauch § 346 HGB) angeschlossen. - RG, 19.05.1926 - I 309/25
Börsenkommissionsgeschäft. Verkehrssitte als Mißbrauch
Auszug aus BGH, 16.05.1956 - IV ZR 340/55
Wie sich aus den Darlegungen in der in RGZ 114, 9 [12] abgedruckten Entscheidung des Reichsgerichts ergibt, nimmt dieser Gerichtshof in dem dort entschiedenen Fall an, der Widerspruch einer Partei gegen die Berücksichtigung der Verkehrssitte genüge dann, wenn dieser Widerspruch unzweideutig erklärt ist und der Geschäftsgegner auch weiß, daß die Erklärung der anderen Vertragspartei im Sinne des Widerspruchs gegen die Verkehrssitte zu verstehen ist.
- BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84
Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge
Hierauf kommt es aber deshalb nicht an, weil wirksam getroffene Vertragsabreden einem Handelsbrauch vorgehen (Senatsurteile vom 20. Juni 1962 - VIII ZR 111/61 = WM 1962, 1036, 1038 unter II und vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63 = WM 1966, 219 unter 2 b; BGH Urteile vom 14. November 1951 - II ZK 41/51 = LM BGB § 284 Nr. 1 unter II 1 und vom 16. Mai 1956 - IV ZR 340/55 = WM 1956, 1231, 1232 unter c).
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