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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1952 - IV ZR 43/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1747
BGH, 02.10.1952 - IV ZR 43/52 (https://dejure.org/1952,1747)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1952 - IV ZR 43/52 (https://dejure.org/1952,1747)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1952 - IV ZR 43/52 (https://dejure.org/1952,1747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 43/52
    Die von Amts wegen hierüber auch noch in der Revisionsinstanz vorzunehmende Prüfung (vgl. BGHZ 5, 159 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 137/51]) ergibt nach den vorliegenden Akten des Amtsgerichts Hilchenbach, dass eine Kenntnis der Restitutionsklägerin von der Geburtsurkunde und dem am 26. Juni 1951 eingetragenen Beischreibungsvermerk sowie die Möglichkeit einer Benutzung für sie frühestens zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem die Restitutionsklägerin den Beschluss des Amtsgerichts Hilchenbach über die Versagung des Armenrechts erhalten hat.

    Die vom Revisionsbeklagten erörterte Frage der Beweiskraft eines Beischreibungsvermerks (vgl. BGHZ 5, 166 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 137/51] unten) war noch nicht zu entscheiden, da sie zu dem zweiten Abschnitt des Wiederaufnahmeverfahrens über die Begründetheit der Wiederaufnahmeklage gehört.

  • BGH, 28.05.1951 - IV ZR 6/50

    Restitutionsklage. Geburtsurkunde

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 43/52
    Der erkennende Senat hat bereits in seinen in der amtlichen Sammlung abgedruckten Entscheidungen (BGHZ 2, 245 f [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] und 5, 161 f), von denen die erstere zu dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil des Oberlandesgerichts in Celle ergangen ist, zu der Frage Stellung genommen, ob nachträglich errichtete Geburtsurkunden oder Beischreibungsvermerke als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO angesehen werden können.
  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
    4" Somit kommt es darauf an, ob der vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Sachverhalt die Würdigung erlaubt, der Beklagte habe den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt" Im Anschluß an das Reichsgericht und den Obersten Gerichtshof für die Britische Zone ist vom Bundesgerichtshof ausgesprochen worden, das Revisionsgericht könne nur prüfen, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt habe; sei dies nicht gegeben, so könne die Bewertung des Grades der Fahrlässigkeit im Einzelfall nicht überprüft werden (so z.B. Urt. von 30. Oktober 1952 IV ZR 43/52; EGHZ 10, 14; BGH VersR 59, 370; OGHZ 3, 16, 20; RGZ 141, 129, 131; 143, 14, 18; 166, 100).
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