Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1975 - IV ZR 43/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Provision aus einem Maklervertrag - Höhe der Provision aus einem Maklervertrag - Berechnungsart einer Provision kraft Parteivereinbarung - Auslegung einer Parteivereinbarung - Anspruchsgegner einer Provisionsforderung - Rechtsfolgen einer Schuldübernahme - ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Auslegung einer Provisionsvereinbarung (hier: zugrundegelegter Geschäftswert)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.03.1995 - IV ZR 25/94
Höhe der Provision des Verkäufermaklers
In dem Verfahren, das dem Senatsurteil vom 8. Oktober 1975 (IV ZR 43/74 - AIZ 1976, 117) zugrunde gelegen hat, hatte der Makler vom Käufer, seinem Kunden, eine höhere Provision verlangt, die nicht nur vom Barpreis für das gekaufte Unternehmen berechnet wurde. - BGH, 30.11.1983 - IVa ZR 58/82
Bedingung einer Provisionspflicht an die Zahlung eines Kaufpreises durch den …
Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, ob hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Vertrages vollständige Identität besteht; entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (…Schwerdtner Maklerrecht 2. Aufl. § 59;… Vollkommer bei Jauernig BGB 2. Aufl. § 652 Anm. 5 c;… Thomas bei Palandt BGB 41. Aufl. § 652 Anm. 4 Wa; BGH Urteile vom 8. Oktober 1975 - IV ZR 43/74 - AIZ 1976, 117, vom 8. Dezember 1976 - IV ZR 141/74 - und vom 9. Mai 1957 - II ZR 6/65). - BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum und Teileigentum - Abschluss …
In den von der Revision angeführten Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Tausch statt Kauf, Verpachtung statt Verkauf, Erwerb einer Grundstückshälfte statt des Alleineigentums, Parzellenverkauf statt Gesamtverkauf) ging es darum, ob der Gegenstand , auf den sich das abgeschlossene Geschäft bezog, wirtschaftlich mit demjenigen des Geschäfts übereinstimmte, das der Makler dem Auftraggeber nachgewiesen oder vermittelt hatte (…vgl. Palandt/Thomas, BGB 37. Aufl., § 652 Anm. 4 D mit Rechtsprechungsnachweisen; siehe hierzu ferner die Senatsurteile vom 30. November 1973 - IV ZR 49/73 - und vom 8. Oktober 1975 - IV ZR 43/74 = AIZ 1976, 117).
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