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| BGH, 04.10.1951 - IV ZR 48/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 62
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.05.1951 - IV ZR 34/50
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Auszug aus BGH, 04.10.1951 - IV ZR 48/50
In der unbestrittenen Tatsache, dass seit dem rechtskräftigen Abschluss des zweiten Ehescheidungsstreits wiederum ein Zeitraum von mehr als 3 Jahren verflossen ist, kann, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. April 1951 - IV ZR 34/50 BGHZ 2, 98 (100) = MDR 1951, 473, = NJW 1951, 707 - unter Billigung des hierzu vom OGHBZ - OGHZ 1, 119 (126, 127) eingenommenen Standpunktes entschieden hat, ein neuer, selbständiger Klagegrund nicht erblickt werden.Der Senat hat diese Frage, allerdings ohne abschliessend dazu Stellung zu nehmen, bereits in seinem vorerwähnten Urteil vom 26. April 1951 - IV ZR 34/50 - berührt und auf ihre Erörterung im Schrifttum und in der Rechtsprechung hingewiesen (OLG Freiburg in MDR 1948, 212; Krille in NJW 1947/48, 585; Hoffmann-Stephan § 48 Anm. 6 F letzter Absatz; von Codin, § 48 Anm. 1 D letzter Absatz).
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.07.1948 - ZS 43/48
Auszug aus BGH, 04.10.1951 - IV ZR 48/50
In der unbestrittenen Tatsache, dass seit dem rechtskräftigen Abschluss des zweiten Ehescheidungsstreits wiederum ein Zeitraum von mehr als 3 Jahren verflossen ist, kann, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. April 1951 - IV ZR 34/50 BGHZ 2, 98 (100) = MDR 1951, 473, = NJW 1951, 707 - unter Billigung des hierzu vom OGHBZ - OGHZ 1, 119 (126, 127) eingenommenen Standpunktes entschieden hat, ein neuer, selbständiger Klagegrund nicht erblickt werden.
- BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Wie der Senat bereits in dem Urteil IV ZR 48/50 Lindenmaier-Möhring Nr. 3 zu § 48 EheGr = NJW 1952, 62 ausgeführt hat, kann ein neues Vorbringen des Klägers nur dann zu einer erneuten Würdigung des gesamten Sachverhalts im Hinblick auf die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, führen, wenn die tatsächliche Beurteilungsgrundlage für diese Präge sich durch dieses neue Vorbringen seit der Vorentscheidung wesentlich geändert hat (so auch RG 165, 127). - BGH, 13.12.1951 - IV ZR 33/51
Wiederholung einer Heimtrennungsklage
Im einzelnen wird zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 4. Oktober 1951 - IV ZR 48/50 - Bezug genommen, das zum Abdruck bei Lindenmaier-Möhring, Das Nachschlagewerk des BGH in Zivilsachen, vorgesehen ist. - BGH, 20.11.1952 - IV ZR 101/52 Wie der Senat bereits in dem Urt. IV ZR 48/50 (LM Nr. 3 zu § 48 Abs. 1 EheG = NJW 52, 62) ausgeführt hat, kann ein neues Vorbringen des Kl. nur dann zu einer erneuten Würdigung des gesamten Sachverhalts im Hinblick auf die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, führen, wenn die tatsächliche Beurteilungsgrundlage für diese Frage sich durch dieses neue Vorbringen seit der Vorentscheidung wesentlich geändert hat (so auch RGZ 165, 127).
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 82/51
Rechtsmittel
Daß ein rechtskräftig abgewiesener Ehescheidungskläger mit einem neuen Vorbringen lediglich zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs eine erneute Prüfung der Schuldfrage, also der Zulässigkeit des Widerspruchs, nicht erreichen kann, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BGHZ 2, 100 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50]; Urt vom 4.10.51 - IV ZR 48/50; u. Urt v. 13.12.51 - IV ZR 33/51).
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