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| BGH, 10.07.1963 - IV ZR 48/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1962 - IV ZR 22/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1963 - IV ZR 48/63
Die Zulassung der Revision ist unbeachtlich und bindet das Revisionsgericht nicht, wenn sie vom Berufungsgericht in offensichtlichem Verstoß gegen das Gesetz ausgesprochen worden ist (Senatsurteil vom 29. April 1959 - IV ZR 256/58 -, LM Nr. 15 zu § 219 BEG 1956 = RzW 1959, 430 Nr. 86 und Beschluss vom 11. Mai 1962 - IV ZR 22/62 -, LM Nr. 27 zu § 219 BEG 1956 = RzW 1962, 427 Nr. 32). - BGH, 08.05.1963 - IV ZR 264/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1963 - IV ZR 48/63
Diese Frage stellt sich, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 8. Mai 1963 - IV ZR 264/62 - dargelegt hat, nur dann, wenn streitig ist, welches Land von mehreren in Betracht kommenden Ländern als Schuldner des erhobenen Anspruchs anzusehen ist. - BGH, 29.04.1959 - IV ZR 256/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1963 - IV ZR 48/63
Die Zulassung der Revision ist unbeachtlich und bindet das Revisionsgericht nicht, wenn sie vom Berufungsgericht in offensichtlichem Verstoß gegen das Gesetz ausgesprochen worden ist (Senatsurteil vom 29. April 1959 - IV ZR 256/58 -, LM Nr. 15 zu § 219 BEG 1956 = RzW 1959, 430 Nr. 86 und Beschluss vom 11. Mai 1962 - IV ZR 22/62 -, LM Nr. 27 zu § 219 BEG 1956 = RzW 1962, 427 Nr. 32).
- BGH, 27.09.1963 - IV ZR 45/63
Rechtsmittel
Diese Frage stellt sich, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 8. Mai 1963 - IV ZR 264/62 - und im Urteil vom 10. Juli 1963 - IV ZR 48/63 - dargelegt hat, nur dann, wenn streitig ist, welches Land von mehreren in Betracht kommenden Ländern als Schuldner des erhobenen Anspruchs anzusehen ist.
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