Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1991 - IV ZR 49/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Sportvereinsvorsitzender - Verkehrssicherungspflicht - 14-Jähriger - Risikoausschluß - Verstoß gegen AGBG - Selbstfahrender Motorrasenmäher
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflicht eines Sportvereins; Verletzung spielender Kinder durch Bedienung eines Aufsitzrasenmähers durch einen Jugendlichen; Wirksamkeit des Risikoausschlusses für Gefahren einer verantwortlichen Betätigungen in Vereinigungen aller Art
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 668
- MDR 1991, 1145
- VersR 1991, 803
- BB 1991, 1453
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89
Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines …
Auszug aus BGH, 06.02.1991 - IV ZR 49/90
Dem Turn- und Sportverein W. e.V. oblag auf seinem Sportplatz die Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH Urteil vom 23.10.1990 - VI ZR 329/89 - zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofes bestimmt).
- BGH, 10.03.2004 - IV ZR 169/03
Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschlußtatbestand in der …
Insoweit gilt nichts anderes als vom Senat für den Ausnahmetatbestand "verantwortliche Tätigkeit in einem Verein" (Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - IV ZR 49/90 - VersR 1991, 803, 804) oder für die Ausnahme einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung bereits entschieden worden ist (BGH, Urteil vom 26. März 1956 - II ZR 209/54 - VersR 1956, 283 unter 3; Senatsurteil vom 17. Januar 1996 aaO; so auch u.a. OLG Hamm VersR 1980, 1037, 1038; VersR 1991, 652; OLG Oldenburg OLGR 1994, 261, 262; OLG Köln VersR 1994, 1056; Späte, Haftpflichtversicherung PrivH Rdn. 3; Voit in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. Nr. 1 Privathaftpfl. - OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
Privathaftpflichtversicherung: Kein Ausschluss wegen "Gefahren eines Amtes" bei …
Mithin kommen auch die in der Entscheidung BGH NJW-RR 91, 668 dargelegten Grundsätze vorliegend nicht zur Anwendung.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".