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| BGH, 14.02.1952 - IV ZR 51/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - IV ZR 51/51
Waren aber derartige sachliche Erwägungen für das Handeln des StVHA massgebend, so kann von einem nichtigen Willkürakt des StVHA nicht gesprochen werden (BGHZ 2, 366). - BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - IV ZR 51/51
Die Zuteilung des Wagens an den Leistungsempfänger ist dann kein selbständiger Verwaltungsakt, der für sich allein originäres Eigentum begründet (BGHZ 1, 146 [152]).
- BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
requirierter Pkw des NS-Belasteten - § 935 BGB, "Abhandenkommen", Besitzaufgabe …
Dort wird, unter Hinweis auf ein Urteil des Senats vom 14. Februar 1952 - IV ZR 51/51 - auch ausgeführt, daß die Behörde, die die Veräusserung von für Beutegut gehaltenen Sachen vornimmt, auch nicht als Organ der Besatzungsmacht gehandelt hat, so daß die Besatzungsmacht selbst als der eigentliche Veräusserer gelten könnte. - BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Davon, dass die nach dem Zusammenbruch fortbestehenden Dienststellen der Kriegsmarine nach wie vor Dienststellen des Deutschen Reiches waren, ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 165/51 - ausgegangen (vgl hierzu ferner die Urteile des Senats vom 14.02.1951 - IV ZR 51/51 und vom 02.10.1952 IV ZR 200/51; ferner BGHZ 10, 81 [85]). - BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
Rechtsmittel
Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Februar 1952 - IV ZR 51/51 - ausgesprochen, dass deutsche Behörden, auch wenn die Besatzungsmacht sie eingesetzt oder sich ihnen gegenüber weitgehende Weisungs- und Kontrollrechte vorbehalten hat, nicht Organe der Besatzungsmächte sind, sondern grundsätzlich deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesgewalt ausüben und in der Ausübung ihrer Befugnisse vorbehaltlich abweichender Bestimmungen der Besatzungsmacht dem deutschen Recht unterliegen, sofern sich nicht aus Anordnungen der Besatzungsmacht im Einzelfall etwas Abweichendes ergibt.
- BGH, 04.11.1953 - VI ZR 112/52 Danach handelte der Landrat nicht als Organ der Besatzungsmacht, sondern als deutsche Behörde (vgl. hierzu Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 14. Februar 1952 - IV ZR 51/51 - VerwRspr 4, 577, L-M Besatzungsrecht Nr. 1).
- BGH, 10.03.1954 - II ZR 121/53
Anspruch auf Zahlung einer Witwenpension nach Auflösung des ehemaligen …
Wenn die Berliner Kommission nicht als Behörde der Besatzungsmacht, sondern als eine deutsche Verwaltungsbehörde anzusehen ist - eine Annahme, die durchaus naheliegt, weil sie vom Oberbürgermeister Berlins unter eigener Verantwortung gebilligt worden ist -, so ist die Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1950 ein Verwaltungsakt einer deutschen Behörde (vgl. BGH Urt. vom 15. Februar 1952, IV ZR 51/51, abgedruckt bei LM Nr. 1 zu Besatzungsmacht). - BGH, 08.05.1952 - III ZR 80/51
Rechtsmittel
Die deutschen Behörden, die die Besatzungsmacht eingesetzt oder denen gegenüber sie sich weitgehende Weisungs- und Kontrollrechte vorbehalten hatte, waren deshalb noch keine Organe der Besatzungsmacht, sondern unterlagen in Ausübung ihrer Befugnisse dem deutschen Recht (Urteil des IV. Zivilsenats vom 14. Februar 1952 IV ZR 51/51).
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