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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1957 - IV ZR 54/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5954
BGH, 20.03.1957 - IV ZR 54/57 (https://dejure.org/1957,5954)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1957 - IV ZR 54/57 (https://dejure.org/1957,5954)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57 (https://dejure.org/1957,5954)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.05.1957 - IV ZR 55/57

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57 - ausgeführt hat, ist der Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich frei vererblich und zwar kommt es (abgesehen von der Ausnahme des § 140 Abs. 1 BEG) nicht darauf an, wann der Verfolgte verstorben ist, ob vor oder nach Inkrafttreten des BEG.

    Der Senat hält an den rechtlichen Erwägungen fest, die in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. März 1957 IV ZR 54/57 niedergelegt sind.

  • BGH, 10.05.1957 - IV ZR 79/57

    Rechtsmittel

    Damit gehört, wie der entscheidende Senat bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen 1957, 612, - ebenso auch in der Entscheidung vom 10. April 1957 - IV ZR 55/57 - ausgeführt hat, der Anspruch der verfolgten Mutter in vollem umfange zum Nachlaß des ebenfalls verstorbenen Ehemannes.
  • BGH, 19.06.1959 - IV ZR 297/58

    Rechtsmittel

    Das ist auch der Fall, wenn die Miterben oder ein Teil von ihnen zu denjenigen Personen gehören sollten, die von der Erbfolge in den betreffenden Anspruch nach den besonderen Vorschriften des Entschädigungsrechts ausgeschlossen sind, solange die Erbengemeinschaft den Anspruch nicht nach der sich aus § 13 Abs. 3 BEG ergebenden Regel auf die berechtigten Erben übertragen hat (Urteil des Senats vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57 -, RzW 1957, 194).
  • BGH, 06.11.1957 - IV ZR 178/57

    Rechtsmittel

    Daß diese vor dem Erlaß der Bundesentschädigungsgesetze verstorben ist, ist unerheblich (Urteil vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57 [NJW RzW 1957, 194 Nr. 25]).
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