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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1957 - IV ZR 55/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3604
BGH, 04.05.1957 - IV ZR 55/57 (https://dejure.org/1957,3604)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1957 - IV ZR 55/57 (https://dejure.org/1957,3604)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1957 - IV ZR 55/57 (https://dejure.org/1957,3604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1957 - IV ZR 54/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1957 - IV ZR 55/57
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57 - ausgeführt hat, ist der Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich frei vererblich und zwar kommt es (abgesehen von der Ausnahme des § 140 Abs. 1 BEG) nicht darauf an, wann der Verfolgte verstorben ist, ob vor oder nach Inkrafttreten des BEG.

    Der Senat hält an den rechtlichen Erwägungen fest, die in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. März 1957 IV ZR 54/57 niedergelegt sind.

  • AG Wismar, 12.01.2005 - 12 C 507/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem vorfahrtberechtigten, …

    Die vorliegende Unfallkonstellation sei vergleichbar mit der vom BGH zu Aktenzeichen IV ZR 55/57 entschiedenen Situation.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die vorliegende Verkehrssituation auch nicht mit der Verkehrssituation vergleichbar, die dem BGH bei seiner Entscheidung vom 04. Februar 1958, zu Aktenzeichen IV ZR 55/57 vorlag.

  • BGH, 01.07.1959 - IV ZR 48/59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem Urteil vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - (LM BEG 1956 § 46 Nr. 3) ausgesprochen hat, ist der Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich frei vererblich.

    Nach den Urteilen des Senats vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - [LM BEG 1956 § 46 Nr. 3] und vom 10. Mai 1957 - IV ZR 79/57 - [LM BEG 1956 § 13 Nr. 2] gelten die Beschränkungen des § 13 Abs. 2 S. 2 BEG und des § 46 Abs. 2 BEG nur für den ersten Erben.

    In der oben erwähnten Entscheidung vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - ist auf den Unterschied in dem Wortlaut der §§ 46 Abs. 2 und 140 Abs. 1 S. 1 BEG hingewiesen und es damals offen gelassen worden, welche Folgerungen daraus für die Weitervererbung der in § 140 Abs. 1 S. 1 BEG behandelten Ansprüche zu ziehen seien.

  • BGH, 01.07.1959 - IV ZR 93/59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem Urteil vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - (LM BEG 1956 § 46 Nr. 3) ausgesprochen hat, ist der Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich frei vererblich.

    Nach den Urteilen des Senats vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - [LM BEG 1956 § 46 Nr. 3] und vom 10. Mai 1957 - IV ZR 79/57 - [ebenda § 13 Nr. 2] gelten die Beschränkungen des § 13 Abs. 2 S. 2 BEG und des § 46 Abs. 2 BEG nur für den ersten Erben.

    In der oben erwähnten Entscheidung vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - ist auf die Unterschiede in dem Wortlaut der §§ 46 Abs. 2 und 140 Abs. 1 S. 1 BEG hingewiesen und es damals offen gelassen worden, welche Folgerungen daraus für die Weitervererbung der in § 140 Abs. 1 S. 1 BEG behandelten Ansprüche zu ziehen seien.

  • BGH, 10.05.1957 - IV ZR 79/57

    Rechtsmittel

    Da der Gesetzgeber davon ausgeht, daß der Entschädigungsanspruch nicht erst durch das BEG, sondern schon durch das schadenstiftende Ereignis entstanden ist, kommt es für die Frage der Vererblichkeit nicht darauf an, wann der Verfolgte verstorben ist (so BGH vom 10. April 1957 - IV ZR 55/57 -).

    Damit gehört, wie der entscheidende Senat bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen 1957, 612, - ebenso auch in der Entscheidung vom 10. April 1957 - IV ZR 55/57 - ausgeführt hat, der Anspruch der verfolgten Mutter in vollem umfange zum Nachlaß des ebenfalls verstorbenen Ehemannes.

  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 127/57

    Rechtsmittel

    Behielt der französische Staat gleichwohl, wenn auch auf Veranlassung der nationalsozialistischen deutschen Regierung, den Kläger in Gewahrsam, so kann in dieser Handlungsweise eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze liegen - vgl. hierzu auch Urteil des BGH vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - RzW 1957, 238 -.
  • BGH, 04.08.1958 - IV ZR 56/58

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Beschränkungen des § 13 Abs. 2 Satz 2 und des § 46 Abs. 2 BEG nur für den ersten Erben gelten (Urteile vom 4. Mai 1957 IV ZR 55/57, RzW 1957, 238, und vom 10. Mai 1957 IV ZR 79/57).
  • BGH, 02.07.1958 - IV ZR 326/57

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Senats vom 4. Mai 1957 IV ZR 55/57 (RzW 1957, 238) besagt nichts anderes.
  • BGH, 11.07.1958 - IV ZR 57/58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat ausgesprochen hat, kann es sich um eine Verfolgungsmaßnahme der deutschen Regierung selbst handeln, wenn diese die französische Regierung nach dem deutschfranzösischen Waffenstillstand angewiesen hat, aus Deutschland emigrierte Juden weiter in Haft zu behalten (Urteil vom 4. Mai 1957 IV ZR 55/57, RzW 1957, 238, ergänzt durch Ausführungen in dem oben erwähnten Urteil vom 2. Juli 1958).
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