Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1962 - IV ZR 56/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 971
- VersR 1962, 978
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1959 - IV ZR 189/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1962 - IV ZR 56/62
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der etwa 3 Wochen nach Behebung des der Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses bei der Entschädigungsbehörde eingegangene Wiedereinsetzungsantrag noch rechtzeitig gestellt ist, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 189/59 -, LM Nr. 3 zu § 189 BEG 1956 = RzW 1960, 135 Nr. 37). - BGH, 28.09.1960 - IV ZR 89/60
Rechtsmittel
- BGH, 11.04.1962 - IV ZR 279/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1962 - IV ZR 56/62
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das vorerwähnte Urteil vom 18. Dezember 1959 und Urteil von 11. April 1962 - IV ZR 279/61 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), kann einem auf die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen gestützten Wiedereinsetzungsantrag nur stattgegeben werden, wenn diese Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht.
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Mit Recht beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu § 189 BEG (Urteile vom 13. Juni 1962 - IV ZR 56/62 = LM § 189 BEG Nr. 12 = RzW 1962, 520;… Urt. v. 14. November 1962 - IV ZR 162/62 = RzW 1963, 186), nach welcher der Anwalt erst dann Vertreter der Partei wird, wenn er den Auftrag angenommen und damit das Mandat übernommen hat. - BGH, 14.11.1962 - IV ZR 162/62
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das vorerwähnte Urteil vom 18. Dezember 1959, ferner die Urteile vom 11. April 1962 - IV ZR 279/61 -, RzW 1962, 326 Nr. 40, und vom 13. Juni 1962 - IV ZR 56/62 -, RzW 1962, 520 Nr. 30) kann einem auf die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen gestützten Wiedereinsetzungsantrag nur stattgegeben werden, wenn diese Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht.
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