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| BGH, 17.01.1952 - IV ZR 57/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50
Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 57/51
Wie der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen (BGHZ 2, 255 und 3, 73) ausgesprochen hat, beruht die Zerrüttung einer Ehe letzten Endes auf einer willensmässigen Entscheidung, für die der Ehegatte, der sich von der Ehe lossagt, grundsätzlich verantwortlich ist.Je nach den Gründen, die zu einer solchen Willensbildung führen, ist daher zu entscheiden, ob die Zerrüttung von dem die Scheidung begehrenden Ehegatten verschuldet ist oder nicht, wobei die Beweislast für die Berechtigung der vollzogenen Trennung grundsätzlich den Ehegatten trifft, der sich von der Ehe losgesagt hat (vgl. BGHZ 2, 259 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50]; RGZ 163, 246; 166, 212).
- BGH, 09.07.1951 - IV ZR 78/50
Begriff der Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 57/51
Ist dies der Fall, so hätte es auch einer Prüfung entsprechend der Entscheidung des erkennenden Senats, BGHZ 3, 74 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 78/50] bedurft, ob das lossagen des Klägers von seiner Ehe unter diesen Umständen nicht als sittlich nicht gerechtfertigt anzusehen ist. - RG, 20.03.1940 - IV 513/39
1. Können Eheverfehlungen, die der verletzte Ehegatte nicht als ehezerstörend …
Auszug aus BGH, 17.01.1952 - IV ZR 57/51
Je nach den Gründen, die zu einer solchen Willensbildung führen, ist daher zu entscheiden, ob die Zerrüttung von dem die Scheidung begehrenden Ehegatten verschuldet ist oder nicht, wobei die Beweislast für die Berechtigung der vollzogenen Trennung grundsätzlich den Ehegatten trifft, der sich von der Ehe losgesagt hat (vgl. BGHZ 2, 259 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50]; RGZ 163, 246; 166, 212).
- BGH, 18.03.1954 - IV ZR 213/53
Rechtsmittel
Diesen Grundsatz, den bereits das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen (RG 163, 245 [246] und 166, 209 [212]) ausgesprochen und dem sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 2, 255 [259]; Urteil vom 17. Januar 1952 - IV ZR 57/51 -) angeschlossen hat, hat das Berufungsgericht außer acht gelassen.
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