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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,147
BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68 (https://dejure.org/1968,147)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1968 - IV ZR 594/68 (https://dejure.org/1968,147)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68 (https://dejure.org/1968,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 261
  • NJW 1968, 2055
  • MDR 1968, 911
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei …

    Rn. 97 a) Das für die Zulässigkeit der Revision erforderliche Rechtsschutzbedürfnis setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen (BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 263;… MünchKomm.ZPO/Krüger, 5. Aufl., § 542 Rn. 18).

    Vielmehr ist die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels der klagenden Partei geforderte Beschwer nur gegeben, wenn ein Vergleich des rechtskräftigen Inhalts des angefochtenen Urteils mit dem Klagebegehren ergibt, dass die Entscheidung für den Rechtsmittelkläger in irgendeiner Weise sachlich nachteilig ist, seinem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (BGHZ 50, 261, 263; BGH…, Beschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 553/14, NJW-RR 2015, 1203 Rn. 8 mwN).

    Der Kläger ist dagegen nicht beschwert, wenn das Gericht ihm den geltend gemachten Anspruch zugesprochen und ihn lediglich anders zugeordnet hat, als es in der Klagebegründung geschehen ist (BGHZ 50, 261, 263 f.).

  • BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der …

    Somit kommt es für die Frage der Beschwer entscheidend darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 1958 - VIII ZR 265/56, BGHZ 26, 295, 296; vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 263).
  • OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20

    Unterlassunganspruch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wegen der …

    Rn. 161 a) Das für die Zulässigkeit der Revision erforderliche Rechtsschutzbedürfnis setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen (BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 263;… MünchKomm.ZPO/Krüger, 5. Aufl., § 542 Rn. 18).

    Vielmehr ist die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels der klagenden Partei geforderte Beschwer nur gegeben, wenn ein Vergleich des rechtskräftigen Inhalts des angefochtenen Urteils mit dem Klagebegehren ergibt, dass die Entscheidung für den Rechtsmittelkläger in irgendeiner Weise sachlich nachteilig ist, seinem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (BGHZ 50, 261, 263; BGH…, Beschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 553/14, NJW-RR 2015, 1203 Rn. 8 mwN).

    Der Kläger ist dagegen nicht beschwert, wenn das Gericht ihm den geltend gemachten Anspruch zugesprochen und ihn lediglich anders zugeordnet hat, als es in der Klagebegründung geschehen ist (BGHZ 50, 261, 263 f.).

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