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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1958 - IV ZR 63/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,4425
BGH, 11.06.1958 - IV ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,4425)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1958 - IV ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,4425)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - IV ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,4425)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

    Es bedarf keiner Erörterung, ob wissentlich falsche Angaben in den damaligen Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren zur Erlangung der Anerkennung als politisch Verfolgter und zur Erlangung von Entschädigungsleistungen schon für sich allein ausreichen würden, um die Verwirkung auch von Wiedergutmachungsansprüchen im öffentlichen Dienst nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BWGöD zu rechtfertigen (so für den umgekehrten Fall der Anwendung des § 7 BEG wegen unrichtiger Angaben im Wiedergutmachungsverfahren Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1958 - IV ZR 63/58 - [LM Nr. 5 zu BEG 1956 § 75 = RzW 1958, 316]; für § 31 BWGöD offengelassen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1961 - BVerwG 8 C 439.59 - [Buchholz 233 § 31 BWGöD Nr. 3 = DÖV 1961, 906 f.]).
  • BGH, 09.07.1958 - IV ZR 64/58

    Rechtsmittel

    Den gleichen Standpunkt hat der erkennende Senat bereits in seinen zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen vom 18. Juni 1958 - IV ZR 63/58 - und vom 25. Juni 1958 - IV ZR 66/58 - vertreten.
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 76/58

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 11. Juni 1958 - IV ZR 63/58 - ausgesprochen hat, muß bei der Frage, welche Kapitalentschädigung einem verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes zusteht, zunächst von der Bestimmung der §§ 102 Abs. 5, 75 Abs. 1 und 2 BEG ausgegangen werden.
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