Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1958 - IV ZR 63/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,4425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 12.11.1957 - 4 U (E) 270/56
- BGH, 11.06.1958 - IV ZR 63/58
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82
Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung
Es bedarf keiner Erörterung, ob wissentlich falsche Angaben in den damaligen Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren zur Erlangung der Anerkennung als politisch Verfolgter und zur Erlangung von Entschädigungsleistungen schon für sich allein ausreichen würden, um die Verwirkung auch von Wiedergutmachungsansprüchen im öffentlichen Dienst nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BWGöD zu rechtfertigen (so für den umgekehrten Fall der Anwendung des § 7 BEG wegen unrichtiger Angaben im Wiedergutmachungsverfahren Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1958 - IV ZR 63/58 - [LM Nr. 5 zu BEG 1956 § 75 = RzW 1958, 316]; für § 31 BWGöD offengelassen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1961 - BVerwG 8 C 439.59 - [Buchholz 233 § 31 BWGöD Nr. 3 = DÖV 1961, 906 f.]). - BGH, 09.07.1958 - IV ZR 64/58
Rechtsmittel
Den gleichen Standpunkt hat der erkennende Senat bereits in seinen zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen vom 18. Juni 1958 - IV ZR 63/58 - und vom 25. Juni 1958 - IV ZR 66/58 - vertreten. - BGH, 25.06.1958 - IV ZR 76/58
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 11. Juni 1958 - IV ZR 63/58 - ausgesprochen hat, muß bei der Frage, welche Kapitalentschädigung einem verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes zusteht, zunächst von der Bestimmung der §§ 102 Abs. 5, 75 Abs. 1 und 2 BEG ausgegangen werden.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.