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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5908
BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04 (https://dejure.org/2006,5908)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - IV ZR 64/04 (https://dejure.org/2006,5908)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 64/04 (https://dejure.org/2006,5908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 282; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 525; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Relevanz der Einordnung als Freizeitfußballer oder beruflicher Vertragsamateur für die Einschätzung des Versicherungsrisikos; (Vorvertragliche) Anzeigeobliegenheit eines Vertragsfußballers gegenüber seiner Versicherung; Anwendungsbereich des § 282 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 282 Abs. 1, 2
    Voraussetzungen der Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 23/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    aa) § 282 Abs. 1 ZPO betrifft das rechtzeitige Vorbringen in der mündlichen Verhandlung und ist nur dann anwendbar, wenn innerhalb der Instanz mehrere Verhandlungstermine stattgefunden haben und das Vorbringen nicht bereits im ersten Termin erfolgt ist; Vorbringen im ersten Termin kann nie nach § 282 Abs. 1 ZPO verspätet sein (BGH, Urteile vom 4. Mai 2005 - XII ZR 23/03 - NJW-RR 2005, 1007 unter 2 b aa m.w.N. und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 262/85 - NJW 1987, 260 unter II 2 a).

    Nach dieser Bestimmung sind Schriftsätze so rechtzeitig einzureichen, dass der Gegner die erforderlichen Erkundigungen noch einzuziehen vermag (BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 aaO unter 2 b bb).

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem …

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    aa) Erweist sich das angefochtene Urteil trotz des Verfahrensfehlers aus anderen Gründen bei zutreffender Anwendung des formellen und des materiellen Rechts im Ergebnis als richtig, sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht gegeben (BGH, Urteile vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02 - FamRZ 2005, 1667 unter II 1 und vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 unter II 1 b bb).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    Die Angaben des Klägers in der Anlage I haben dem Beklagten bereits die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 3 und vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 1 und 2) zuverlässige Kenntnis von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit verschafft.
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02

    Bindung des Berufungsgerichts an die eigene Rechtsansicht; Zulassung der Revision …

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    aa) Erweist sich das angefochtene Urteil trotz des Verfahrensfehlers aus anderen Gründen bei zutreffender Anwendung des formellen und des materiellen Rechts im Ergebnis als richtig, sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht gegeben (BGH, Urteile vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02 - FamRZ 2005, 1667 unter II 1 und vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 unter II 1 b bb).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 215/97

    Wahrung der bisherigen Lebensstellung

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    Welche Bedeutung der Einkommensdifferenz bei der Verweisung zukommt, ist durch die Senatsrechtsprechung geklärt (vgl. Urteile vom 17. Juni 1998 - IV ZR 215/97 - VersR 1998, 1537 unter II und vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 259/96 - VersR 1998, 42 unter 4).
  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 434/97

    Verspätung eines Beweisantritts

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    § 282 Abs. 2 ZPO bezweckt dagegen nicht, dem Richter die rechtzeitige Terminsvorbereitung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 25. März 1999 - VII ZR 434/97 - NJW 1999, 2446 unter II 1).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 262/85

    Vereidigung - Dolmetscher - Verfahrensfehler - Vernehmung - Rügeverzicht

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    aa) § 282 Abs. 1 ZPO betrifft das rechtzeitige Vorbringen in der mündlichen Verhandlung und ist nur dann anwendbar, wenn innerhalb der Instanz mehrere Verhandlungstermine stattgefunden haben und das Vorbringen nicht bereits im ersten Termin erfolgt ist; Vorbringen im ersten Termin kann nie nach § 282 Abs. 1 ZPO verspätet sein (BGH, Urteile vom 4. Mai 2005 - XII ZR 23/03 - NJW-RR 2005, 1007 unter 2 b aa m.w.N. und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 262/85 - NJW 1987, 260 unter II 2 a).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des …

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    Die Angaben des Klägers in der Anlage I haben dem Beklagten bereits die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 3 und vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 1 und 2) zuverlässige Kenntnis von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit verschafft.
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer …

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    Welche Bedeutung der Einkommensdifferenz bei der Verweisung zukommt, ist durch die Senatsrechtsprechung geklärt (vgl. Urteile vom 17. Juni 1998 - IV ZR 215/97 - VersR 1998, 1537 unter II und vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 259/96 - VersR 1998, 42 unter 4).
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des …

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04
    Damit war offenkundig, dass er einen ihm bekannten, aus Sicht der Beklagten gefahrerheblichen Umstand im Antrag nicht angegeben, somit seine Anzeigeobliegenheit verletzt hatte und ein Rücktritt ernstlich in Betracht kam (vgl. BGHZ 108, 326, 328 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24

    Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …

    Rn. 75 (f) Nach Auffassung des Senates kann den Besonderheiten des durch den Kläger zuvor ausgeübten Berufes als Fußballprofi daher nur im Rahmen der allgemeinen Grundsätze Rechnung getragen werden (…so im Ansatz auch noch Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2024, § 2 BUV Rn. 519;… ders., in: Veith/Gräfe/Lange/Rogler, Der Versicherungsprozess, 5. Aufl. 2023, Rn. 221; der Sache nach ferner KG…, Urteil vom 03.02.2004 - 6 U 128/02, juris Rn. 30 f.; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - IV ZR 64/04, juris Rn. 10).

    Diese wiederum rechtfertigt es bei der Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die prinzipiell bis zum Renteneintrittsalter ausgeübt werden könnte, deutlich höhere Einkommenseinbußen als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung als unschädlich anzusehen (…i.d.S. wohl auch Dörner, in: Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2024, § 172 VVG Rn. 164; vgl. aber auch KG Berlin…, Urteil vom 03.02.2004 - 6 U 128/02, juris Rn. 31, juris, wo für die Verweisung eines Fußballprofis keine Besonderheiten angenommen werden und bereits Gehaltseinbußen von 21 % als nicht mehr hinnehmbar angenommen wurden, und hierzu billigend BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - IV ZR 64/04, juris Rn. 11).

    Die maßgeblichen Fragen zur Bestimmung der "bisherigen Lebensstellung" in Anwendung des Stichtagsprinzips sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (auch für Berufssportler, vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - IV ZR 64/04, juris Rn. 11 unter Bestätigung von KG…, Urteil vom 03.02.2004 - 6 U 128/02, juris Rn. 30 f.), sodass insoweit keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen sind (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 09.06.2020 - VIII ZR 315/19, juris Rn. 9 f.).

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 88/07

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Veröffentlichungen:

    Welche Bedeutung der Einkommensdifferenz (hier 14%) bei der Verweisung des in seiner früheren Tätigkeit berufsunfähigen Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)versicherung auf eine andere Tätigkeit zukommt, ist durch die Senatsrechtsprechung geklärt (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 64/04 - ZfSch 2008, 163 unter 2; Senatsurteile vom 17. Juni 1998 - IV ZR 215/97 - VersR 1998, 1537 unter 4 und vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 259/96 - VersR 1998, 42 unter 4 b).
  • LG Köln, 23.08.2011 - 13 S 94/11

    Berufung eines Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln wird …

    Zum anderen wäre eine Zurückweisung des in der ersten mündlichen Verhandlung erfolgten Vorbringens nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 1 ZPO auch unzulässig gewesen, weil der Vortrag hier nicht nur auf Nachfrage des Gerichts erfolgte, sondern Vortrag im ersten Verhandlungstermin auch ohnehin stets rechtzeitig i.S.d. § 282 Abs. 1 ZPO ist (BGH, NJW 1992, 1965; NJW-RR 2005, 1007; Beschl. v. 20.12.2006, Az. IV ZR 64/04, bei Juris [in ZfS 2008, 163 insoweit nicht abgedr.]).
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