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| BGH, 21.06.1957 - IV ZR 64/57 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.11.1963 - V ZR 190/61 Die Gesetzesauslegung geht mit Recht dahin, daß der Sachverhalt nicht in allen Einzelheiten angeführt werden muß; es genügt jede substantiierte Bezeichnung derart, daß durch Testamentsauslegung zweifelsfrei, festgestellt worden kann, aus welchem der im Gesetz angeführten Gründe der Pflichtteil entzogen worden ist (BGH Urteil vom 21. Juni 1957, IV ZR 64/57; ähnlich schon Protokolle zum BGB V 552, ferner RGZ 95, 24, 26/27 = JW 1919, 503 mit Anmerkung von Kipp; RGZ 168, 39, 43; KG OLG 8, 292;… Planck/Greiff, BGB 4. Aufl. § 2336 Anm. 2 b;… BGB RGRK 11. Aufl. § 2336 Anm. 5;… Staudinger/Ferid, BGB 11. Aufl. § 2336 Rdn. 11, 12, 15;… Erman/Bartholomeyczik, BGB 3. Aufl. § 2336 Anm. 3).
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