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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.04.2024

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5248
BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22 (https://dejure.org/2024,5248)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22 (https://dejure.org/2024,5248)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22 (https://dejure.org/2024,5248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Folge der ungleichen Verteilung von Limitierungsmaßnahmen für individuelle Prämienanpassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 Abs 1 S 1 VAG, § 155 Abs 2 S 2 VAG
    Folge der ungleichen Verteilung von Limitierungsmaßnahmen für individuelle Prämienanpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Führen der Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung zu einer Anpassung der vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weiter Spielraum bei Festlegung der Prämienhöhe: Kontrolle privater Krankenversicherungen beschränkt

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Tod versklavten jesidischen Kindes - 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung - und die Limitierungsmaßnahmen des Versicherers

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung trotz Verstoß gegen das Limitierungsgebot

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 240, 95
  • NJW 2024, 1803
  • MDR 2024, 779
  • VersR 2024, 704
  • WM 2024, 833
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (41)

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Rn. 29 (1) Auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG durch einen Versicherer bewirkte Prämienänderungen unterliegen im Individualprozess vor den Zivilgerichten sowohl mit Blick auf die Voraussetzungen als auch mit Blick auf den Umfang der materiellen Überprüfung (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 57;… vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 15).

    Die Verwendung der Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Zwecke der Limitierung von Beitragserhöhungen ist in systematischer Hinsicht Teil der Prämienberechnung (Senatsurteile vom 19. Dezember 2018 aaO Rn. 51;… vom 16. Juni 2004 aaO Rn. 22;… vom 1. Juli 1992 - IV ZR 191/91, BGHZ 119, 55 Rn. 13).

    Die Feststellung, ob die im Rahmen der Nachberechnung nach § 155 Abs. 1 VAG ermittelten Anpassungsbeträge limitiert werden müssen und inwieweit dem Versicherer dafür Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zur Verfügung stehen, ist Bestandteil der Neukalkulation der Prämie (Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 aaO).

    Die Grenzen der dem Versicherer hierbei zustehenden Beurteilungsspielräume sind im Rahmen der materiellen Überprüfung der Berechtigung des Versicherers zur Prämienanpassung gerichtlich voll überprüfbar (Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 aaO Rn. 53).

    Rn. 30 Die an die Limitierungsmaßnahmen anzulegenden, materiellen Maßstäbe ergeben sich - was das Berufungsgericht noch zutreffend seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat - aus der versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschrift des § 155 Abs. 2 VAG (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 57;… vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 9 ff.).

    Der Treuhänder hat mit dem Zustimmungsvorbehalt bei Prämienerhöhungen frühere Funktionen der Aufsichtsbehörde übernommen, wobei der Maßstab der Treuhänderentscheidung aber grundsätzlich kein anderer sein sollte (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 38).

    Dabei ist ein objektiv-generalisierender Maßstab anzulegen (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 aaO Rn. 52;… BT-Drucks. 14/1245, S. 122;… BeckOK-VVG/Gramse, § 203 Rn. 28a.5 [Stand: 1. Februar 2024];… OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 86];… OLG Celle MDR 2023, 236 [juris Rn. 5]), sodass es nur auf die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder des betroffenen Versicherungskollektivs ankommen kann (…vgl. Präve in Prölss/Dreher, VAG 13. Aufl. § 155 Rn. 12;… Wendt in Bach/Moser, PKV 6. Aufl. VAG § 155 Rn. 8).

    Bei der Frage, ob und in welcher Höhe die Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zu verwenden sind, handelt es sich im Kern um eine unternehmerische Entscheidung des Versicherers, die - abgesehen von bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungsarten - im Wesentlichen nicht durch inhaltliche gesetzliche Vorgaben determiniert werden soll (Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 52).

    Auch nur vorübergehende Äquivalenzstörungen sind dabei im Interesse der Beitragsstabilität weitestgehend zu vermeiden (Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 49).

    Dies liefe dem Ziel der Beitragsstabilität letztlich zuwider, da der Versicherer verpflichtet wäre, die aus der Unwirksamkeit infolge der Limitierungsmaßnahmen bei den Prämienzahlungen entstandene Lücke durch folgende Erhöhungen auszugleichen, die demgemäß noch höher ausfallen könnten (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 aaO).

    Der Umstand, dass der Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Zwecke der Begrenzung von Prämienerhöhungen stets nur anlässlich einer Prämienerhöhung in Betracht kommt und die Limitierung deshalb systematisch Teil der Prämienberechnung ist (Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 51), ändert hieran nichts.

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung …

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Rn. 29 (1) Auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG durch einen Versicherer bewirkte Prämienänderungen unterliegen im Individualprozess vor den Zivilgerichten sowohl mit Blick auf die Voraussetzungen als auch mit Blick auf den Umfang der materiellen Überprüfung (…vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 57; vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 15).

    Die Verwendung der Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Zwecke der Limitierung von Beitragserhöhungen ist in systematischer Hinsicht Teil der Prämienberechnung (…Senatsurteile vom 19. Dezember 2018 aaO Rn. 51; vom 16. Juni 2004 aaO Rn. 22;… vom 1. Juli 1992 - IV ZR 191/91, BGHZ 119, 55 Rn. 13).

    Rn. 30 Die an die Limitierungsmaßnahmen anzulegenden, materiellen Maßstäbe ergeben sich - was das Berufungsgericht noch zutreffend seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat - aus der versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschrift des § 155 Abs. 2 VAG (…vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 57; vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 9 ff.).

    Dieser versicherungsaufsichtsrechtliche Prüfungsmaßstab wird über die Vorschrift des § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten inkorporiert und bildet deshalb auch den Maßstab für die zivilgerichtliche Überprüfung der Limitierungsmaßnahmen auf Betreiben eines Versicherten im Individualprozess vor den ordentlichen Gerichten (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2004 aaO Rn. 9, 11).

    Im Rahmen der materiellen Überprüfung der Prämienneuberechnung sind zunächst der auslösende Faktor und sodann die Nachkalkulation zu überprüfen; ist die Nachkalkulation nicht zu beanstanden, sind die vom Versicherer vorgenommenen Limitierungsmaßnahmen darauf zu überprüfen, ob die dafür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten sind (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 24).

    Rn. 58 (aa) Im Rahmen einer durch einen Versicherungsnehmer wegen der Höhe seines individuellen Beitrages vor den Zivilgerichten geführten Klage kann es - wie auch bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 23) - nur entscheidend sein, ob sich Fehler bei der Limitierungsentscheidung gerade auf das Versicherungsverhältnis des klagenden Versicherungsnehmers ausgewirkt haben.

    Rn. 63 (1) Noch zutreffend ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, dass der Versicherer im Zuge einer Prämienanpassung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG im Grundsatz die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Voraussetzungen für eine erhöhte Prämie vorliegen (…Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, VersR 2016, 177 Rn. 21; vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323 Rn. 15).

  • OLG Celle, 20.10.2022 - 8 U 46/21

    Erforderlichkeit der Vorlage einer schriftlichen Dokumentation zur Erläuterung …

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Dabei ist ein objektiv-generalisierender Maßstab anzulegen (…vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 aaO Rn. 52;… BT-Drucks. 14/1245, S. 122;… BeckOK-VVG/Gramse, § 203 Rn. 28a.5 [Stand: 1. Februar 2024];… OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 86]; OLG Celle MDR 2023, 236 [juris Rn. 5]), sodass es nur auf die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder des betroffenen Versicherungskollektivs ankommen kann (…vgl. Präve in Prölss/Dreher, VAG 13. Aufl. § 155 Rn. 12;… Wendt in Bach/Moser, PKV 6. Aufl. VAG § 155 Rn. 8).

    In diesem Zusammenhang hat sich daher die dem Treuhänder und dem Gericht abverlangte Prüfung auch auf das Verhältnis des von dem Kläger unterhaltenen Tarifes zu den übrigen von der Limitierungsentscheidung betroffenen Krankenversicherungstarifen zu erstrecken (vgl. OLG Celle MDR 2023, 236 [juris Rn. 5];… OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 61;… im Grundsatz auch OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 85];… vgl. auch MünchKomm-VVG/Boetius, 3. Aufl. § 203 Rn. 433).

    Eine sich im Einzelnen auf die Begründung und Motive der von dem Unternehmen getroffenen Verteilungsentscheidung erstreckende Ermessenskontrolle findet deshalb nicht statt (OLG Celle MDR 2023, 236 Rn. 8;… OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 87]; Boetius, r+s 2022, 248, 254).

    Es findet sich kein Anhaltspunkt im Gesetz, der darauf hindeutet, dass der Gesetzgeber dem Versicherer mit Blick auf § 155 Abs. 2 VAG derart umfassende Darlegungs- und Dokumentationsverpflichtungen auferlegen wollte (…die Verpflichtung zur Vorlage eines Limitierungskonzepts daher zu Recht ablehnend OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 87 ff.]; OLG Brandenburg…, Urteil vom 8. September 2023 - 11 U 88/23, juris Rn. 14; OLG Celle MDR 2023, 236 [juris Rn. 8];… BeckOK-VVG/Gramse, § 203 Rn. 28a [Stand: 1. Februar 2024]; a.A. Gerwins, NVersZ 2000, 353, 359).

  • BGH, 20.01.2021 - IV ZR 318/19

    Beteiligung eines Versicherungsnehmers mit einem höheren Anteil an den …

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Rn. 72 Dass jedoch dem Versicherungsnehmer die Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast für einen (weitergehenden) Anspruch auf Überschussbeteiligung gegen den Versicherer grundsätzlich zuzumuten ist, hat der Senat für den sich im Lebensversicherungsvertrag aus § 153 VVG ergebenden Anspruch auf Überschussbeteiligung bereits entschieden (Senatsurteile vom 20. Januar 2021 - IV ZR 318/19, BGHZ 228, 250 Rn. 31;… vom 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17, BGHZ 219, 129 Rn. 28, jeweils m.w.N.).

    Der Umstand, dass der Versicherungsnehmer die internen Verhältnisse des Versicherers nicht kennen kann, führt nicht zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, sondern (nur) zu einer sekundären Darlegungslast des Versicherers (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2021 aaO).

    Dann obliegt es dem Versicherer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, zu den der konkret getroffenen Limitierungsentscheidung zugrunde liegenden Parametern näher vorzutragen (vgl. zur Überschussbeteiligung Senatsurteil vom 20. Januar 2021 - IV ZR 318/19, BGHZ 228, 250 Rn. 31).

  • OLG Braunschweig, 27.02.2023 - 11 U 150/18

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Prämienanpassung in der privaten …

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    In diesem Zusammenhang hat sich daher die dem Treuhänder und dem Gericht abverlangte Prüfung auch auf das Verhältnis des von dem Kläger unterhaltenen Tarifes zu den übrigen von der Limitierungsentscheidung betroffenen Krankenversicherungstarifen zu erstrecken (…vgl. OLG Celle MDR 2023, 236 [juris Rn. 5]; OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 61;… im Grundsatz auch OLG Schleswig VersR 2023, 960 [juris Rn. 85];… vgl. auch MünchKomm-VVG/Boetius, 3. Aufl. § 203 Rn. 433).

    Eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur vertretene Auffassung verbindet - in der Regel ohne nähere Begründung - mit der materiellen Fehlerhaftigkeit der Limitierungsmaßnahmen als Teilelement der Prämienanpassung die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Prämienanpassung insgesamt (OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 51, 62; OLG Stuttgart…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 5, 19 ff.; LG Mannheim…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22, juris Rn. 21; Gerwins, NVersZ 2000, 353, 360;… Klimke in: Boetius/Rogler/Schäfer, Rechtshandbuch PKV, 2020, § 31 Rn. 19).

    Rn. 65 (a) Teile der obergerichtlichen Rechtsprechung weisen - wie auch das Berufungsgericht - ausgehend von dem in der Senatsrechtsprechung aufgestellten Grundsatz, dass der Versicherer im Zuge einer Beitragsanpassung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG grundsätzlich die höhere Prämie rechtfertigen muss, dem Versicherer auch die volle Darlegungs- und Beweislast für die Fehlerfreiheit der auf Grundlage von § 155 Abs. 2 VAG zu treffenden Limitierungsentscheidung zu (OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 52; OLG Stuttgart…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 12).

  • BGH, 31.08.2022 - VIII ZR 233/21

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen; …

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Rn. 18 aa) Eine erst in der Berufungsinstanz erfolgende Klageerweiterung durch den Berufungsbeklagten, der in erster Instanz als Kläger voll obsiegt hat, setzt voraus, dass dieser Anschlussberufung eingelegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerweiterung zulässigerweise noch eine Anschlussberufung einlegen konnte (vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2022 - VIII ZR 233/21, NZM 2022, 922 Rn. 69;… vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15, BGHZ 215, 89 Rn. 36).

    Rn. 26 dd) Entgegen den in der Entscheidung des Berufungsgerichts enthaltenen Ausführungen kommt es - was auch die Revisionserwiderung nicht in Frage stellt - nicht darauf an, dass es sich bei einem (teilweisen) Übergang von einer Feststellungs- zur Leistungsklage um eine auch im Berufungsverfahren nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageänderung handelt, auf die § 533 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2022 - VIII ZR 233/21, NZM 2022, 922 Rn. 69;… vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 24).

    Unabhängig davon, dass es sich beim Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage um eine am Maßstab der §§ 264 Nr. 2, 533 ZPO (im Grundsatz) stets zulässige Klageänderung handelt, stellt ein solcher Übergang dennoch eine Klageerweiterung dar, deren Geltendmachung die fristgerechte Einlegung einer Berufung bzw. Anschlussberufung voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2022 aaO).

  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17

    Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Die bloße Missstandsaufsicht ist indessen von einer weitergehenden Rechtmäßigkeitsaufsicht, die unter Berücksichtigung der individuellen Belange des jeweils Versicherten erfolgen würde, zu unterscheiden (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17, BGHZ 219, 129 Rn. 29;… BVerfG VersR 2017, 409 Rn. 40).

    Rn. 72 Dass jedoch dem Versicherungsnehmer die Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast für einen (weitergehenden) Anspruch auf Überschussbeteiligung gegen den Versicherer grundsätzlich zuzumuten ist, hat der Senat für den sich im Lebensversicherungsvertrag aus § 153 VVG ergebenden Anspruch auf Überschussbeteiligung bereits entschieden (…Senatsurteile vom 20. Januar 2021 - IV ZR 318/19, BGHZ 228, 250 Rn. 31; vom 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17, BGHZ 219, 129 Rn. 28, jeweils m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 15.07.2021 - 7 U 237/18

    Unzureichende Begründung der PKV

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur vertretene Auffassung verbindet - in der Regel ohne nähere Begründung - mit der materiellen Fehlerhaftigkeit der Limitierungsmaßnahmen als Teilelement der Prämienanpassung die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Prämienanpassung insgesamt (…OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 51, 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 5, 19 ff.; LG Mannheim…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22, juris Rn. 21; Gerwins, NVersZ 2000, 353, 360;… Klimke in: Boetius/Rogler/Schäfer, Rechtshandbuch PKV, 2020, § 31 Rn. 19).

    Rn. 65 (a) Teile der obergerichtlichen Rechtsprechung weisen - wie auch das Berufungsgericht - ausgehend von dem in der Senatsrechtsprechung aufgestellten Grundsatz, dass der Versicherer im Zuge einer Beitragsanpassung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG grundsätzlich die höhere Prämie rechtfertigen muss, dem Versicherer auch die volle Darlegungs- und Beweislast für die Fehlerfreiheit der auf Grundlage von § 155 Abs. 2 VAG zu treffenden Limitierungsentscheidung zu (…OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 52; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 12).

  • LG Duisburg, 23.05.2023 - 6 O 281/22
    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Rn. 44 Demgegenüber wird teilweise die Ansicht vertreten, dass die Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung die Wirksamkeit der Prämienanpassung als solche unberührt lasse und lediglich zu einer Anpassung der durch den Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie führe, soweit dieser durch die fehlerhafte Limitierungsentscheidung individuell beeinträchtigt sei (Franz/Püttgen, VersR 2022, 1, 12;… BeckOK-VAG/Franz/Frey, § 155 Rn. 25 [Stand: 1. Dezember 2023]; ähnlich OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 1 U 70/23, juris Rn. 7; LG Duisburg, Urteil vom 23. Mai 2023 - 6 O 281/22, juris Rn. 40).

    Teilweise wird vertreten, dass der Versicherungsnehmer - wolle er bei primärer Darlegungs- und Beweisbelastung des Versicherers streitig stellen, dass die Limitierungsmaßnahmen materiell rechtmäßig seien - gehalten sei, zumindest konkrete Anhaltspunkte vorzutragen, welche die materielle Rechtswidrigkeit der Limitierungsmaßnahmen möglich erscheinen lassen; anderenfalls sei sein Bestreiten prozessual unbeachtlich (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 1 U 70/23, juris Rn. 6 ff.; LG Rottweil…, Urteil vom 3. März 2023 - 3 O 281/22, juris Rn. 60 ff.; LG Duisburg, Urteil vom 23. Mai 2023 - 6 O 281/22, juris Rn. 37 ff.;… einschränkend auch OLG Nürnberg VersR 2023, 1353 [juris Rn. 20 f.]).

  • BGH, 10.12.2019 - VIII ZR 377/18

    Erteilung eines Hinweises durch das Gericht erst im Termin zur mündlichen …

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22
    Rn. 20 Zwar kann die Anschließungserklärung auch konkludent abgegeben und insbesondere der Stellung eines Antrages entnommen werden, der - wie hier - nur im Wege der Anschließung Erfolg haben kann (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2019 - VIII ZR 377/18, NJW-RR 2020, 284 Rn. 22;… vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 175/14, NJW 2015, 1296 Rn. 16;… Ball in Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl. § 524 Rn. 17 m.w.N.).

    Räumt das Gericht einer Partei ein Schriftsatzrecht zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis ein und wird in einem daraufhin eingegangenen Schriftsatz neuer entscheidungserheblicher Prozessstoff eingeführt, so muss das Gericht deshalb die mündliche Verhandlung wiedereröffnen oder in das schriftliche Verfahren übergehen, um dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - VIII ZR 377/18, NJW-RR 2020, 284 Rn. 13;… vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462 Rn. 5;… BeckOK-ZPO/Bacher, § 283 Rn. 18 [Stand: 1. Dezember 2023];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl. § 283 Rn. 13).

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über …

  • BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht …

  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

    Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines …

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08

    Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten: …

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der …

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …

  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 74/92

    Beweislast bei negativer Feststellungsklage

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer dem Vermieterpfandrecht unterliegenden …

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs …

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem …

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Verletzung …

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vereinbarkeit des Abschlusses von …

  • OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der …

  • LG Erfurt, 09.03.2023 - 8 O 159/22

    Formelle und materielle Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten …

  • BGH, 15.07.2015 - IV ZB 10/15

    Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte …

  • OLG Nürnberg, 18.09.2023 - 8 U 810/23

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der …

  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 366/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Stralsund, 25.08.2023 - 6 O 84/22

    Unbegründetheit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Wirksamkeit von …

  • LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22

    Private Krankenversicherung: Darlegungslast für die Wirksamkeit einer …

  • OLG Brandenburg, 08.09.2023 - 11 U 88/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung Anspruch …

  • LG Rottweil, 03.03.2023 - 3 O 281/22

    Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

  • BGH, 29.09.2021 - IV ZR 328/20

    Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 …

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …

  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 82/90

    Wirksamen Bestimmung der Klageerwiderungsfrist

  • BGH, 01.07.1992 - IV ZR 191/91

    Beitragsanpassung und Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 145/83

    "Ausschlußfrist"; Unwirksamkeit einer Fristsetzung mangels zureichender Belehrung …

  • BGH, 03.07.2024 - IV ZR 67/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Verletzung …

    Rn. 33 (a) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 20. März 2024 (IV ZR 68/22, r+s 2024, 454) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist im Rahmen der zivilgerichtlichen Kontrolle der Limitierungsmaßnahmen zu prüfen, ob schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des Versicherungszweiges der Krankenversicherung als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass eine Versagung der Zustimmung des Treuhänders gerechtfertigt gewesen wäre.

    Dabei ist ein objektiv-generalisierender Maßstab anzulegen, sodass es nur auf die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder des betroffenen Versicherungskollektivs ankommen kann (Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 33).

    Ob eine in diesem Sinne nicht mehr ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten vorliegt, obliegt im Einzelfall der nur beschränkt revisionsrechtlich nachprüfbaren Beurteilung des Tatrichters (Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 34).

    Der Treuhänder hat deshalb sicherzustellen, dass der Versicherer die aus den Prämien beider Versichertengruppen erwirtschafteten Überschüsse nicht einseitig für die Versicherten verwendet, die aufgrund der fehlenden Zuschlagszahlung stärker von Prämienanpassungen betroffen sind (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 35).

    Weder erfordert § 155 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 VAG eine Prüfung, ob der sich absolut als Endbetrag der Beitragsanpassung (d.h. nach Limitierung) ergebende Erhöhungsbetrag den älteren Versicherten zuzumuten ist, noch ergeben sich aus dem Kriterium absolute Höchstgrenzen für eine Beitragsanpassung (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 36).

    Folge der Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgebotes ist, dass es dem Versicherer verwehrt ist, die Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen lediglich einseitig nur für bestimmte Personenkreise oder Tarife zu verwenden (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 37).

    In diesem Zusammenhang hat sich daher die dem Treuhänder und dem Gericht abverlangte Prüfung auch auf das Verhältnis des von dem Kläger unterhaltenen Tarifes zu den übrigen von der Limitierungsentscheidung betroffenen Krankenversicherungstarifen zu erstrecken (Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO).

    Rn. 38 (a) Wie der Senat mit Urteil vom 20. März 2024 (IV ZR 68/22, r+s 2024, 454) entschieden und im Einzelnen begründet hat, sind lediglich besonders schwerwiegende Verstöße gegen die schutzwürdigen Interessen der Versicherten geeignet, eine Versagung der Zustimmung des Treuhänders zur Wahrung der Versichertenbelange zu rechtfertigen und damit einen materiellen Verstoß gegen den sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden Prüfungsmaßstab zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 39).

    Die Belange der Versicherten sind nur dann nicht mehr ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versichertengemeinschaft unangemessen und in offensichtlicher Art und Weise verletzt werden (Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 40).

    Gegenstand der zivilgerichtlichen Prüfung ist lediglich, ob sich die unternehmerische Entscheidung dem Ergebnis nach innerhalb des durch § 155 Abs. 2 Satz 2 VAG vorgegebenen Gestaltungsspielraums befindet (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 41).

    Rn. 40 bb) Wie der Senat weiter mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden und im Einzelnen begründet hat, lässt die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 42 ff.).

    Dieser Anspruch auf weitere Limitierung ist - soweit er besteht - mit einem der Höhe nach auf Grundlage von § 155 Abs. 1 VAG gerechtfertigten Prämienanspruch in seiner neuen Höhe zu verrechnen (Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 45).

    Wie der Senat mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden und im Einzelnen begründet hat, trägt aber der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass die Limitierungsentscheidung den Anforderungen des § 155 Abs. 2 VAG nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 67 ff.).

    Dann obliegt es dem Versicherer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, zu den der konkret getroffenen Limitierungsentscheidung zugrunde liegenden Parametern näher vorzutragen (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 73).

    Wie der Senat mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden und im Einzelnen begründet hat, beinhaltet diese Darlegungslast des Versicherers jedoch nicht die Vorlage eines umfassenden, sich auf alle parallel mit Limitierungsmitteln bedachten Tarife erstreckenden Limitierungskonzepts (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, r+s 2024, 454 Rn. 74).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2024 - 12 U 146/23

    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung; Klageänderung bei …

    In Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) hat er seinen Feststellungsantrag Ziffer 1 mit Schriftsatz vom 01.07.2024 hilfsweise wie folgt abgeändert:.

    Auf jeder Stufe sind unterschiedliche Berechnungsschritte vorzunehmen, die jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen unterliegen und die auch auf der Rechtsfolgenseite mit unterschiedlichen Auswirkungen verbunden sein können (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 48).

    Dementsprechend trägt der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für eine erhöhte Prämie nach § 155 Abs. 1 VAG vorliegen, und zwar auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch geltend macht (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 63, 69).

    Hierauf kann sich aus § 155 Abs. 2 VAG ein Anspruch ergeben; dessen tatsächlichen Voraussetzungen wirken für den Versicherungsnehmer rechtsbegründend und sind von diesem darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 69).

    Rn. 44 Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42).

    Der Umstand, dass ein etwaiger Anspruch auf eine weitere Limitierung mit einem der Höhe nach auf Grundlage von § 155 Abs. 1 VAG gerechtfertigten Prämienanspruch in seiner neuen Höhe zu verrechnen wäre (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 45), weil der Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Zwecke der Begrenzung von Prämienerhöhungen stets nur anlässlich einer Prämienerhöhung in Betracht kommt und die Limitierung deshalb systematisch Teil der Prämienberechnung ist, ändert daran nichts (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 69).

    Rn. 47 Wie ausgeführt, betrifft die Frage nach der (materiellen) Wirksamkeit einer Prämienanpassung allein die Kalkulation nach § 155 Abs. 1 VAG und nicht (auch) die Zuweisung von Limitierungsmitteln nach § 155 Abs. 2 VAG (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42).

    Rn. 51 Hierfür wäre erforderlich, dass die Unterscheidung erkannt und auch die rechtlichen Voraussetzungen beachtet worden wären: Nur besonders schwerwiegende Verstöße gegen die schutzwürdigen Interessen der Versicherten sind geeignet, eine Versagung der Zustimmung des Treuhänders zur Wahrung der Versichertenbelange zu rechtfertigen und damit einen materiellen Verstoß gegen den sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden Prüfungsmaßstab zu begründen (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 39); der Versicherungsnehmer kann sich auf eine fehlerhafte Limitierung nur berufen, soweit er davon unmittelbar selbst betroffen ist (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 57); vor allem aber kann die Höhe der geschuldeten Limitierung nicht ohne Weiteres mit der vom Versicherer verlangten Prämienerhöhung gleichgesetzt werden, sondern ist eigenständig zu ermitteln.

    Rn. 52 All dies wurde - in Unkenntnis der klarstellenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22), die erst nach Abschluss der Instanz erging, und auch in Ermangelung jeglichen Parteivortrags - nicht berücksichtigt.

    Entscheidend ist aber, dass sowohl der Klage als auch der Entscheidung des Landgerichts zugrunde gelegt wurde, dass streitentscheidende Frage die vom Versicherer rechtsbegründend herbeigeführte erhöhte Leistungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 69) sei.

    Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42).

    Rn. 62 Eine erst in der Berufungsinstanz erfolgende Klageerweiterung durch den Berufungsbeklagten, der in erster Instanz als Kläger obsiegt hat, setzt voraus, dass dieser Anschlussberufung eingelegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerweiterung zulässigerweise noch eine Anschlussberufung einlegen konnte (BGH, Urteil vom 20.03.2024, IV ZR 68/22, Rn. 18; st. Rspr.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine privilegierte Klageänderung im Sinne des § 264 ZPO handelt, auf die § 533 ZPO keine Anwendung findet, oder ob der Anwendungsbereich des § 533 ZPO eröffnet ist (BGH, Urteil vom 20.03.2024, IV ZR 68/22, Rn. 26).

    Rn. 63 Dass die maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) erst nach Abschluss der ersten Instanz erging, ändert daran nichts.

  • OLG Brandenburg, 11.06.2025 - 11 U 139/24
    Rechtsfehlerhaft fordere das Landgericht unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) von ihm überdies auch greifbare Anhaltspunkte zu Fehlern der Beklagten bei den jeweiligen Limitierungsentscheidungen.

    Das Gleiche gelte auch für die Limitierungsmittelvergabe, bei der der Kläger die Reichweite der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IV ZR 68/22) verkenne (BE 11).

    ddd) Ohne Erfolg stützt der Kläger sein anderslautendes Ergebnis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22), der der Senat in ständiger, den klägerischen Prozessbevollmächtigten ebenfalls bekannter Praxis folgt.

    Eine weitergehende Darlegung fordert auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) nicht (vgl. hierzu bereits Senatsurt. v. 21.02.2025 - 11 U 283/23).

    aaa) Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42;… Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/24, juris Rn. 40).

    bbb) Ungeachtet des Umstands, dass der Kläger in erster Instanz im vorliegenden Verfahren im Übrigen schon keinen Anspruch auf weitergehende Limitierung geltend gemacht hat - es handelt sich hierbei um einen anderen prozessualen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 45;… s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.07.2024 - 12 U 146/23, juris Rn. 50) -, genügt der klägerische Vortrag auch unter Berücksichtigung seines Berufungsvorbringens (ab BB 21) jedenfalls nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen:.

    Danach trägt - entgegen BB 28 f. - grundsätzlich der klagende Versicherungsnehmer für den geltend gemachten Anspruch auf höhere Limitierung die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 67 ff.).

    Abgesehen davon, dass er vorliegend nicht einmal (schlüssig) vorgetragen hat, von welcher Größenordnung er hinsichtlich der von ihm vermeintlich zustehenden, weiteren Limitierung ausgeht und er auch nichts zu einem hinreichend schweren Verstoß vorträgt (nur besonders schwerwiegende Verstöße bei der Limitierungsmittelgewährung sind überhaupt geeignet, einen Verstoß gegen § 155 Abs. 2 VAG zu begründen, vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 39), beschränkt sich sein Vortrag ab BB 23 im Übrigen auf pauschale Behauptungen, ohne dass - auch hier - nur ansatzweise greifbare Anhaltspunkte für die behauptete Fehlerhaftigkeit dargelegt werden.

    In diesem Zusammenhang geht auch die klägerische Annahme aus der Berufungsbegründung fehl, wonach es dem Versicherer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast obliege, zu den der konkret getroffenen Limitierungsentscheidung zugrunde liegenden Parametern näher vorzutragen (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 73).

    Soweit er schließlich die Vorlage eines ausformulierten Limitierungskonzeptes verlangte, ist ein solches nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht erforderlich (…Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/22, Rn. 44 sowie Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, Rn. 74; jeweils zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in dem - auch vom Kläger zitierten - Urteil vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) klargestellt, dass die Limitierungsmaßnahme an § 155 Abs. 2 VAG zu messen ist und deren Fehlerhaftigkeit die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt lässt (BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42;… Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/24, juris, Rn. 40).

    Das betrifft auch den Vortrag zu den auslösenden Faktoren und den limitierenden Maßnahmen und der hier zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22), der sich der Senat bereits in ständiger Praxis - wie eingehend dargelegt - angeschlossen hat.

  • OLG Brandenburg, 04.06.2025 - 11 U 125/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

    ccc) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22, juris Rn. 48), auf die sich der Kläger in seiner Berufungsbegründung bezieht (BB 4, 21).

    Eine weitergehende Darlegung fordert auch der BGH in der Entscheidung vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) nicht (vgl. hierzu bereits Senatsurt. v. 21.02.2025 - 11 U 283/23).

    Im Gegenteil: der BGH betont auch in Beitragsanpassungsstreitigkeiten, dass die allgemeinen prozessualen Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast Geltung beanspruchen (vgl. nur Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 67 ff.).

    Dieses Grundprinzip der Kalkulation nach dem Gesetz der großen Zahl wird jedoch konterkariert, wenn jeder Versicherungsnehmer völlig anhaltlos die Wirksamkeit jeder Beitragsanpassung gerichtlich angreifen könnte und dies die (für den Versicherer unberechenbare) Gefahr einer größeren Anzahl divergierender, gerichtlicher Entscheidungen für gleichgelagerte Beitragsanpassungsfälle nach sich zöge (…zur gleichgelagerten Problematik: BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 47; zur Bedeutung der Beitragsstabilität: BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 56).

    Denn die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42;… Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/24, juris Rn. 40).

    Ungeachtet des Umstands, dass der Kläger in erster Instanz im vorliegenden Verfahren im Übrigen schon keinen Anspruch auf weitergehende Limitierung geltend gemacht hat - es handelt sich hierbei um einen anderen prozessualen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 45;… s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.07.2024 - 12 U 146/23, juris Rn. 50) -, genügt der klägerische Vortrag auch unter Berücksichtigung seines Berufungsvorbringens (ab BB 21) jedenfalls nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen: Danach trägt - wovon der Kläger auf BB 22 im Ansatz auch zutreffend ausgeht - grundsätzlich der klagende Versicherungsnehmer für den geltend gemachten Anspruch auf höhere Limitierung die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 67 ff.).

    Abgesehen davon, dass er vorliegend nicht einmal (schlüssig) vorgetragen hat, von welcher Größenordnung er hinsichtlich der von ihm vermeintlich zustehenden, weiteren Limitierung ausgeht und er auch nichts zu einem hinreichend schweren Verstoß vorträgt (nur besonders schwerwiegende Verstöße bei der Limitierungsmittelgewährung sind überhaupt geeignet, einen Verstoß gegen § 155 Abs. 2 VAG zu begründen, vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 39), beschränkt sich sein Vortrag ab BB 23 im Übrigen auf pauschale Behauptungen, ohne dass - auch hier - nur ansatzweise greifbare Anhaltspunkte für die behauptete Fehlerhaftigkeit dargelegt werden.

    In diesem Zusammenhang geht auch die klägerische Annahme aus der Berufungsbegründung fehl, wonach es dem Versicherer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast obliege, zu den der konkret getroffenen Limitierungsentscheidung zugrunde liegenden Parametern näher vorzutragen (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 73).

    Soweit er schließlich die Vorlage eines ausformulierten Limitierungskonzeptes verlangte, ist ein solches nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht erforderlich (…Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/22, Rn. 44 sowie Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, Rn. 74; jeweils zitiert nach juris).

    Das betrifft auch den Vortrag zu den auslösenden Faktoren und den limitierenden Maßnahmen und der hier zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22), der sich der Senat bereits in ständiger Praxis - wie eingehend dargelegt - angeschlossen hat.

    Soweit das Kammergericht in seinen Entscheidungen vom 08.02.2022 (6 U 88/18 und 6 U 20/18) die Revision zugelassen hatte, führt dies zu keiner anderen Bewertung, denn diese wurde vom Bundesgerichtshof mit den Urteilen vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) bzw. 03.07.2024 (IV ZR 67/22) aufgehoben.

  • OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 11 U 84/24

    Wirksamkeit der von einer Versicherung vorgenommenen Prämienanpassungen in der …

    Hierzu führt er im Wesentlichen an, dass die nach der Verkündung des landgerichtlichen Urteils ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) zu tiefschneidenden Änderungen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geführt habe, wonach der Bundesgerichtshof zwar davon ausgehe, dass die Limitierungsmaßnahmen faktisch Teil der Beitragsanpassung seien, etwaige Unrechtmäßigkeiten aber keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der erfolgten Beitragsanpassungen habe.

    Im Weiteren hat der Kläger klargestellt dass, "die erstinstanzlich zuletzt gestellten Anträge [...] mit der Berufung vollumfänglich weiterverfolgt [werden] mit der Maßgabe, dass die Klägerseite hinsichtlich des erstinstanzlichen Feststellungsantrags zu 1) nicht mehr die Unwirksamkeit der Beitragsanpassungen festgestellt wissen will, sondern - konform mit der Entscheidung des BGH vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) - ein individueller Anspruch auf weitere Limitierung der erfolgten Beitragsanpassungen für den Kläger geltend gemacht werden soll." Der Klageantrag zu 1) werde mithin mit folgender Modifikation "weiterverfolgt":.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der klägerseits in Bezug genommenen Entscheidung, der der Senat folgt, allerdings klargestellt, dass die Frage der Beitragsanpassung im Sinne des § 155 Abs. 1 VAG und die Zuweisung der Limitierungsmittel im Sinne des § 155 Abs. 2 VAG in materieller Hinsicht unterschiedliche Regelungsgegenstände betreffen, deren Unterschiede eine differenzierte Bestimmung der Rechtsfolgen gebieten (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 47).

    Hinsichtlich der Limitierungsmaßnahmen kann sich der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Versicherungsnehmer, hier der Kläger, im Zivilprozess zwar generell zunächst auf die allgemeine Behauptung beschränken, dass die Limitierungsentscheidung des Versicherers gegen die sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden materiellen Maßstäbe verstößt und sich dieser Verstoß auch individuell nachteilig auf ihn ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 73).

    Etwas anderes gilt nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundprinzipien, von denen der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung erklärtermaßen gerade nicht abweichen wollte (vgl. Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 68 f.), aber auch hier, wenn der Kläger seinen Sachvortrag rechtsmissbräuchlich ausschließlich auf Behauptungen "ins Blaue hinein" stützt (vgl. hierzu überzeugend LGU 10 f.).

    Hinsichtlich der Limitierungsmaßnahmen kann sich der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Versicherungsnehmer im Zivilprozess zwar generell zunächst auf die allgemeine Behauptung beschränken, dass die Limitierungsentscheidung des Versicherers gegen die sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden materiellen Maßstäbe verstößt und sich dieser Verstoß auch individuell nachteilig auf ihn ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 73).

    Etwas anderes gilt nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundprinzipien, von denen der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung erklärtermaßen gerade nicht abweichen wollte (vgl. Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 68 f.), aber auch hier, wenn der Kläger seinen Sachvortrag rechtsmissbräuchlich ausschließlich auf Behauptungen ins Blaue hinein stützt.

    Gleichwohl reicht es aus, dass der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Versicherungsnehmer sich im Zivilprozess hinsichtlich der Limitierungsmaßnahmen zunächst auf die allgemeine Behauptung beschränkt, dass die Limitierungsentscheidung des Versicherers gegen die sich aus § 155 Abs. 2 VAG ergebenden materiellen Maßstäbe verstößt und sich dieser Verstoß auch individuell nachteilig auf ihn ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22).

    Die gilt erst recht, soweit es die Limitierungsmaßnahmen betrifft, hinsichtlich derer den Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Wirksamkeit der Limitierungsmaßnahmen: BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 69).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung, der der Senat folgt, nämlich klargestellt, dass die Frage der Beitragsanpassung im Sinne des § 155 Abs. 1 VAG und die Zuweisung der Limitierungsmittel im Sinne des § 155 Abs. 2 VAG in materieller Hinsicht unterschiedliche Regelungsgegenstände betreffen, deren Unterschiede eine differenzierte Bestimmung der Rechtsfolgen gebieten (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 47).

  • OLG Dresden, 06.08.2024 - 4 U 495/24

    Umstellung der Klage in der Berufungsinstanz von einem Feststellungsantrag auf …

    Hilfsweise werden die gestellten Anträge angepasst mit der Maßgabe, dass bereits in dem Feststellungsantrag ein Antrag auf Herabsetzung der Prämien entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) enthalten sei.

    Rn. 33 Der Kläger möchte im Falle der Erfolglosigkeit seines Feststellungsantrages nicht mehr die Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen festgestellt wissen, sondern begehrt hilfsweise ausgehend von der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22 - juris) die Neufestsetzung der Prämien und verfolgt einen Anspruch auf weitere Limitierung der Prämien im Rahmen der Beitragsanpassung weiter.

    Dafür trägt der Kläger die Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22 - juris).

    Rn. 38 Da der Kläger die Nachkalkulation nicht beanstandet hat, sondern nur die Limitierungsmaßnahmen, ist im Rahmen der zivilgerichtlichen Kontrolle der Limitierungsmaßnahmen daher auch nur zu prüfen, ob schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des Versicherungszweiges der Krankenversicherung als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass eine Versagung der Zustimmung des Treuhänders gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, R 33 - juris).

    Die Belange der Versicherten sind deshalb nur dann nicht mehr ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versichertengemeinschaft unangemessen und in offensichtlicher Art und Weise verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, R 40 - juris).

    Hierbei kann es nur entscheidend sein, ob sich der Fehler bei der Limitierungsentscheidung gerade auf das Versicherungsverhältnis des klagenden Versicherungsnehmers ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, Rn 58 - juris).

    Dann obliegt es dem Versicherer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, zu den der konkret getroffenen Limitierungsentscheidung zugrunde liegenden Parametern näher vorzutragen (vgl. BGH Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, Rn 73 - juris).

    Der Umfang der sekundären Darlegungslast des Versicherers hängt hierbei vom Umfang des zuvor gehaltenen Vortrags des Versicherungsnehmers ab (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22, Rn 73 - juris).

    Die Beklagte trifft zwar eine sekundäre Darlegungslast, aber diese orientiert sich an dem zuvor gehaltenen Vortrag des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2024 - IV ZR 68/22 - juris).

  • BGH, 15.10.2025 - IV ZR 86/24

    Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang …

    Rn. 46 Der Zulässigkeit der Klageerweiterung steht auch nicht entgegen, dass eine erst in der Berufungsinstanz erfolgende Klageerweiterung durch den Berufungsbeklagten, der in erster Instanz als Kläger voll obsiegt hat, voraussetzt, dass dieser Anschlussberufung eingelegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerweiterung zulässigerweise noch eine Anschlussberufung einlegen konnte (Senatsurteil vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, BGHZ 240, 95 Rn. 18 m.w.N.).

    Die Anschließungserklärung kann aber auch konkludent abgegeben und insbesondere der Stellung eines Antrags entnommen werden, der - wie hier - nur im Wege der Anschließung Erfolg haben kann (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 11 U 303/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

    Vorsorglich stelle er mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) klar, dass er - bei gleichbleibenden Sachanträgen - nicht nur das Fehlen der Erhöhungsvoraussetzungen rügt, sondern hilfsweise auch niedrigere Prämien geltend mache, die auf einem Anspruch auf höhere Beteiligung an den RfB-Mitteln beruhen.

    Vielmehr handelt es sich bei einer Beitragsanpassung um das Ergebnis eines mehrstufigen Prüfungs- und Rechenvorgangs (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 48), bei dem u.a. mehrere Rechnungsgrundlagen einbezogen werden, §§ 10, 11 KVAV i.V.m. § 2 KVAV.

    Denn die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42;… Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/24, juris Rn. 40).

    Rn. 98 Soweit er nunmehr in seiner Berufungsbegründung "klargestellt" hat, dass die bisherigen Anträge hilfsweise auch niedrigere Prämien erfassen sollen, die auf einem Anspruch auf höhere Beteiligung an den RfB-Mitteln beruhen, handelt es sich zunächst um eine verdeckte, im Rahmen des Berufungsverfahrens erfolgte Klageerweiterung, da er hiermit einen anderen, prozessualen Streitgegenstand geltend macht (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 45), den er erstinstanzlich ersichtlich noch nicht verfolgt hatte.

    Rn. 99 Ungeachtet sonstiger Bedenken genügt der klägerische Vortrag jedenfalls nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen: Danach trägt grundsätzlich der Kläger für den geltend gemachten Anspruch auf höhere Limitierung die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 67 ff.).

    Das betrifft auch den Vortrag zu den auslösenden Faktoren und den limitierenden Maßnahmen und der hier zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22), der sich der Senat bereits in ständiger Praxis - wie eingehend dargelegt - angeschlossen hat.

    Soweit das Kammergericht in seinen Entscheidungen vom 08.02.2022 (6 U 88/18 und 6 U 20/18) die Revision zugelassen hat, führt dies zu keiner anderen Bewertung, denn diese wurde vom Bundesgerichtshof mit den Urteilen vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) bzw. 03.07.2024 (IV ZR 67/22) aufgehoben.

  • OLG Brandenburg, 09.07.2025 - 11 U 159/24

    Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Eine weitergehende Darlegung fordert auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) nicht (vgl. hierzu bereits Senatsurt. v. 21.02.2025 - 11 U 283/23).

    b) Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42;… Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/24, juris Rn. 40).

    c) Ungeachtet des Umstands, dass der Kläger in erster Instanz im vorliegenden Verfahren im Übrigen schon keinen Anspruch auf weitergehende Limitierung geltend gemacht hat - es handelt sich hierbei um einen anderen prozessualen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 45;… s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.07.2024 - 12 U 146/23, juris Rn. 50), genügt der klägerische Vortrag auch unter Berücksichtigung seines Berufungsvorbringens jedenfalls nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen:.

    Danach trägt der Kläger nach der auch von ihm angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den geltend gemachten Anspruch auf höhere Limitierung die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 67 ff.).

    Abgesehen davon, dass er vorliegend nicht einmal (schlüssig) vorgetragen hat, von welcher Größenordnung er hinsichtlich der von ihm vermeintlich zustehenden, weiteren Limitierung ausgeht und er auch nichts zu einem hinreichend schweren Verstoß vorträgt (nur besonders schwerwiegende Verstöße bei der Limitierungsmittelgewährung sind überhaupt geeignet, einen Verstoß gegen § 155 Abs. 2 VAG zu begründen, vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 39), beschränkt sich sein Vortrag ab BB 26 im Übrigen auf pauschale Behauptungen, ohne dass - auch hier - nur ansatzweise greifbare Anhaltspunkte für die behauptete Fehlerhaftigkeit dargelegt werden.

    In diesem Zusammenhang geht auch die klägerische Annahme aus der Berufungsbegründung fehl, wonach es dem Versicherer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast obliege, zu den der konkret getroffenen Limitierungsentscheidung zugrunde liegenden Parametern näher vorzutragen (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 73).

    Soweit er schließlich die Vorlage eines ausformulierten Limitierungskonzeptes verlangt (BB 29), ist ein solches nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht erforderlich (…Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/22, Rn. 44 sowie Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, Rn. 74; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 111 U 303/23
    Vorsorglich stelle er mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) klar, dass er - bei gleichbleibenden Sachanträgen - nicht nur das Fehlen der Erhöhungsvoraussetzungen rügt, sondern hilfsweise auch niedrigere Prämien geltend mache, die auf einem Anspruch auf höhere Beteiligung an den RfB-Mitteln beruhen.

    Vielmehr handelt es sich bei einer Beitragsanpassung um das Ergebnis eines mehrstufigen Prüfungs- und Rechenvorgangs (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 48), bei dem u.a. mehrere Rechnungsgrundlagen einbezogen werden, §§ 10, 11 KVAV i.V.m. § 2 KVAV.

    Denn die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt (BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 42;… Urt. v. 03.07.2024 - IV ZR 67/24, juris Rn. 40).

    Soweit er nunmehr in seiner Berufungsbegründung "klargestellt" hat, dass die bisherigen Anträge hilfsweise auch niedrigere Prämien erfassen sollen, die auf einem Anspruch auf höhere Beteiligung an den RfB-Mitteln beruhen, handelt es sich zunächst um eine verdeckte, im Rahmen des Berufungsverfahrens erfolgte Klageerweiterung, da er hiermit einen anderen, prozessualen Streitgegenstand geltend macht (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 45), den er erstinstanzlich ersichtlich noch nicht verfolgt hatte.

    Ungeachtet sonstiger Bedenken genügt der klägerische Vortrag jedenfalls nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen: Danach trägt grundsätzlich der Kläger für den geltend gemachten Anspruch auf höhere Limitierung die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2024 - IV ZR 68/22, juris Rn. 67 ff.).

    Das betrifft auch den Vortrag zu den auslösenden Faktoren und den limitierenden Maßnahmen und der hier zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22), der sich der Senat bereits in ständiger Praxis - wie eingehend dargelegt - angeschlossen hat.

    Soweit das Kammergericht in seinen Entscheidungen vom 08.02.2022 (6 U 88/18 und 6 U 20/18) die Revision zugelassen hat, führt dies zu keiner anderen Bewertung, denn diese wurde vom Bundesgerichtshof mit den Urteilen vom 20.03.2024 (IV ZR 68/22) bzw. 03.07.2024 (IV ZR 67/22) aufgehoben.

  • OLG Brandenburg, 03.07.2024 - 11 U 172/20

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

  • OLG München, 01.08.2024 - 14 U 3654/23

    Formelle Unwirksamkeit einer Mitteilung über eine Beitragsanpassung

  • OLG Brandenburg, 29.01.2025 - 11 U 286/23

    Rechtmäßigkeit einer Anpassung des Versicherungstarifs und der …

  • OLG Dresden, 30.07.2024 - 4 U 2394/22

    Krankentagegeldversicherung; Krankenversicherung; Versicherungsfähigkeit; …

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 138/24

    Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen und der …

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2024 - 5 U 32/23

    Unwirksamkeit von korrekt kalkulierten Beitragsanpassungen bei fehlenden …

  • OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 11 U 11/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; …

  • LG Münster, 16.05.2024 - 115 O 64/23
  • BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen eines Versicherungsnehmers einer privaten …

  • OLG Brandenburg, 07.08.2024 - 11 U 142/23

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich der materiellen …

  • BGH, 15.10.2025 - IV ZR 157/24

    Beweisvereitelung führt (nur) zu Beweiserleichterungen!

  • OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 3 U 30/24

    Datierung von Beitragserhöhungen mit Limitierungsmitteln

  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 39/24

    Erhöhung des Versicherungsbeitrags für eine private Kranken- und …

  • OLG Zweibrücken, 22.01.2025 - 1 U 53/22

    Überprüfung von Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung

  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 39/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; …

  • BGH, 22.04.2026 - IV ZR 70/25

    Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie; Wirksamkeit …

  • OLG Brandenburg, 27.09.2024 - 11 U 254/21

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Frankfurt, 02.10.2024 - 3 U 188/23

    Prämienanpassung in privater Krankenversicherung

  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 19/24

    Anspruch des Versicherten auf Ausfertigung und Herausgabe einer Kopie der …

  • KG, 24.05.2024 - 14 U 93/23

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Brandenburg, 23.10.2024 - 11 U 71/22

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 19/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 237/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

  • OLG München, 29.01.2025 - 25 U 1023/24

    Geheimhaltungsbedürftigkeit, Prämienanpassung, Unterbevollmächtigter …

  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 237/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2025 - 12 U 190/23

    Beweislastverteilung hinsichtlich materieller Rechtmäßigkeit von Prämienanpassung …

  • LG Dresden, 26.07.2024 - 8 S 403/23

    Kein Anspruch auf Nachlimitierung durch Vergabe entsprechender Mittel

  • BGH, 28.01.2026 - IV ZR 41/25

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Jena, 30.12.2024 - 4 U 178/23

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung der PKV durch Prämienerhöhung; Zur Existenz …

  • OLG München, 13.11.2025 - 32 U 1397/25

    Mieter, Mietsache, Berufung, Annahmeverzug, Rechtsanwaltskosten, Mietvertrag, …

  • BGH, 25.02.2026 - IV ZR 158/24

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Brandenburg, 06.10.2025 - 11 U 159/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen eines Vertrages über eine private …

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2024 - 9 U 85/23

    Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

  • OLG Dresden, 16.05.2024 - 4 U 749/23

    Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

  • LG Köln, 10.02.2026 - 40 O 4/25
  • OLG Brandenburg, 02.10.2024 - 11 U 72/24

    Wirksamkeit der vorgenommenen Prämienanpassungen in der privaten …

  • OLG Schleswig, 23.12.2024 - 16 U 205/23

    Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten Krankenversicherung und …

  • LG Wuppertal, 10.10.2024 - 9 S 30/24
  • OLG München, 15.09.2025 - 17 U 1190/24

    Prozessfinanzierungsvertrag, Rechtsschutzversicherung, Rückwärtsversicherung, …

  • BGH, 19.02.2025 - IV ZB 13/24

    Erbrechtliche Auskunftsansprüche auf der ersten Stufe einer auf …

  • OLG Bamberg, 25.04.2024 - 1 U 180/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung - Nachprüfung der …

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2024 - 14 U 15/24

    Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie durch Angabe …

  • LG Köln, 25.03.2026 - 20 O 150/25
  • OLG Dresden, 22.07.2025 - 4 W 483/25

    Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung; …

  • LG Hamburg, 26.04.2024 - 337 O 203/23

    Voraussetzungen von formell und materiell wirksamen Beitragsanpassungen eines …

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2025 - 25 U 3/24

    Zum Nachversicherungsanspruch ohne erneute Gesundheitsprüfung in der …

  • OLG Hamm, 20.09.2024 - 20 U 23/24

    Streit um Zahlungs- und Nutzungsherausgabeansprüche im Hinblick auf …

  • OLG Rostock, 24.09.2024 - 4 U 1/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen und Bereicherungsansprüche in privater …

  • LG Stuttgart, 22.07.2026 - 27 O 10/26
  • OLG Frankfurt, 16.10.2024 - 3 U 143/23

    Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung

  • OLG Brandenburg, 30.04.2024 - 11 U 243/23

    Darlegen der maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung durch Information; …

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.04.2024 - 8 O 3893/22

    Beitragsanpassung, Beitragserhöhung, Klageantrag, Rechtshängigkeit, …

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BGH, Entscheidung vom 09. April 2024 - IV ZR 68/22 (https://dejure.org/2024,8278)
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