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   BGH, 28.10.1960 - IV ZR 75/60   

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https://dejure.org/1960,4357
BGH, 28.10.1960 - IV ZR 75/60 (https://dejure.org/1960,4357)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1960 - IV ZR 75/60 (https://dejure.org/1960,4357)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 (https://dejure.org/1960,4357)
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1960 - IV ZB 278/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - IV ZR 75/60
    Es ist nicht unangemessen, daß, anders als bei der Feststellung des Erwerbseinkommens der verfolgten Ehefrau selbst, in diesem Zusammenhang im Rahmen der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage der Familie das Erwerbseinkommen des Ehemannes und ihm etwa zustehende Entschädigungsleistungen von dem Zeitpunkt an, in dem sie ihm unanfechtbar zuerkannt sind, in Rechnung gestellt werden, wobei aber außer Betracht bleiben muß, ob der Ehemann sein Einkommen auch wirklich pflichtgemäß für den Unterhalt seiner Familie verwendet (Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1960 IV ZB 278/60).

    Die Ehe in Verbindung mit dieser üblichen und tatsächlich durchgeführten oder durchführbaren Nebentätigkeit hat der Verfolgten dann eine sie wirtschaftlich sichernde Lebensgrundlage gegeben und sie die durch die Verfolgung hervorgerufene Schädigung in der Nutzung der Arbeitskraft überwinden lassen (Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1960 IV ZB 278/60).

  • BGH, 23.11.1960 - IV ZR 141/60

    Rechtsmittel

    In dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 - hat der Senat dargelegt, daß die Auffassung, bei beiderseitiger beruflicher Tätigkeit der Ehegatten sei für die Ermittlung der ausreichenden Lebensgrundlage eines von ihnen diesem das Erwerbseinkommen des anderen zuzurechnen, nicht aufrechterhalten werden kann.

    Im übrigen ist auf das erwähnte Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 -, das sich eingehend mit diesen Fragen befaßt, zu verweisen.

    Dabei ist für die Berechnung der Entschädigung wegen der Beschränkung als Ende des Entschädigungszeitraums im Sinne des § 76 Abs. 2 Satz 2 BEG derjenige Zeitpunkt anzunehmen, in dem die Beschränkung ihr Ende gefunden hat und in die Verdrängung übergegangen ist (das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60).

  • BGH, 15.02.1961 - IV ZR 231/60

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 - eingehend dargelegte.

    Anderenfalls wäre die Entschädigung für den Beschränkungszeitraum nach § 76 Abs. 2 Satz 1, 2 BEG festzusetzen; dabei wäre als Ende des Entschädigungszeitraums im Sinne des § 76 Abs. 2 Satz 2 BEG der Zeitpunkt anzunehmen, in dem die Beschränkung ihr Ende gefunden hat und in die Verdrängung über gegangen ist (Urteil des Senats vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60).

  • BGH, 03.11.1961 - IV ZR 111/61

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60 (RzW 1961, 121 Nr. 18) ausgeführt hat, darf jedoch bei der Prüfung, ob eine aus ihrem Beruf verdrängte verheiratete Ehefrau durch ihre Erwerbstätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, das Erwerbseinkommen ihres Ehemannes nicht berücksichtigt werden.

    Für eine Ehefrau kommt daneben der Grundsatz in Betracht, daß der Entschädigungszeitraum auch dann endet, wenn die Ehefrau durch die Ehe in Verhältnisse gelangt ist, in denen in ihrem örtlichen Lebensbereich eine Ehefrau üblicherweise keine Erwerbstätigkeit mehr ausübt, oder wenn sie die Möglichkeit erhalten hat, die in ihren Verhältnissen für eine Ehefrau übliche Erwerbstätigkeit auszuüben (Urteile vom 22. Oktober 1958 IV ZR 156/58, RzW 1959, 126 Nr. 28 , vom 15. April 1959 IV ZR 295/58, RzW 1959, 403 Nr. 46 , vom 15. April 1959 IV ZR 302/58, RzW 1959, 405 Nr. 47 , vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60, RzW 1961, 121 Nr. 18, sowie vom 21. Juni 1961 IV ZR 26/61, zur Veröffentlichung bestimmt).

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