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| BGH, 28.10.1960 - IV ZR 75/60 |
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- BGH, 14.10.1960 - IV ZB 278/60
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Auszug aus BGH, 28.10.1960 - IV ZR 75/60
Es ist nicht unangemessen, daß, anders als bei der Feststellung des Erwerbseinkommens der verfolgten Ehefrau selbst, in diesem Zusammenhang im Rahmen der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage der Familie das Erwerbseinkommen des Ehemannes und ihm etwa zustehende Entschädigungsleistungen von dem Zeitpunkt an, in dem sie ihm unanfechtbar zuerkannt sind, in Rechnung gestellt werden, wobei aber außer Betracht bleiben muß, ob der Ehemann sein Einkommen auch wirklich pflichtgemäß für den Unterhalt seiner Familie verwendet (Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1960 IV ZB 278/60).Die Ehe in Verbindung mit dieser üblichen und tatsächlich durchgeführten oder durchführbaren Nebentätigkeit hat der Verfolgten dann eine sie wirtschaftlich sichernde Lebensgrundlage gegeben und sie die durch die Verfolgung hervorgerufene Schädigung in der Nutzung der Arbeitskraft überwinden lassen (Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1960 IV ZB 278/60).
- BGH, 23.11.1960 - IV ZR 141/60
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In dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 - hat der Senat dargelegt, daß die Auffassung, bei beiderseitiger beruflicher Tätigkeit der Ehegatten sei für die Ermittlung der ausreichenden Lebensgrundlage eines von ihnen diesem das Erwerbseinkommen des anderen zuzurechnen, nicht aufrechterhalten werden kann.Im übrigen ist auf das erwähnte Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 -, das sich eingehend mit diesen Fragen befaßt, zu verweisen.
Dabei ist für die Berechnung der Entschädigung wegen der Beschränkung als Ende des Entschädigungszeitraums im Sinne des § 76 Abs. 2 Satz 2 BEG derjenige Zeitpunkt anzunehmen, in dem die Beschränkung ihr Ende gefunden hat und in die Verdrängung übergegangen ist (das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60).
- BGH, 15.02.1961 - IV ZR 231/60
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Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 - eingehend dargelegte.Anderenfalls wäre die Entschädigung für den Beschränkungszeitraum nach § 76 Abs. 2 Satz 1, 2 BEG festzusetzen; dabei wäre als Ende des Entschädigungszeitraums im Sinne des § 76 Abs. 2 Satz 2 BEG der Zeitpunkt anzunehmen, in dem die Beschränkung ihr Ende gefunden hat und in die Verdrängung über gegangen ist (Urteil des Senats vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60).
- BGH, 03.11.1961 - IV ZR 111/61
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Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60 (RzW 1961, 121 Nr. 18) ausgeführt hat, darf jedoch bei der Prüfung, ob eine aus ihrem Beruf verdrängte verheiratete Ehefrau durch ihre Erwerbstätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, das Erwerbseinkommen ihres Ehemannes nicht berücksichtigt werden.Für eine Ehefrau kommt daneben der Grundsatz in Betracht, daß der Entschädigungszeitraum auch dann endet, wenn die Ehefrau durch die Ehe in Verhältnisse gelangt ist, in denen in ihrem örtlichen Lebensbereich eine Ehefrau üblicherweise keine Erwerbstätigkeit mehr ausübt, oder wenn sie die Möglichkeit erhalten hat, die in ihren Verhältnissen für eine Ehefrau übliche Erwerbstätigkeit auszuüben (Urteile vom 22. Oktober 1958 IV ZR 156/58, RzW 1959, 126 Nr. 28 , vom 15. April 1959 IV ZR 295/58, RzW 1959, 403 Nr. 46 , vom 15. April 1959 IV ZR 302/58, RzW 1959, 405 Nr. 47 , vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60, RzW 1961, 121 Nr. 18, sowie vom 21. Juni 1961 IV ZR 26/61, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BVerwG, 16.05.1974 - V C 93.72
Antrag auf Gewährung von Kriegsschadenrente - Anforderungen an die Gewährung von …
- BGH, 27.01.1961 - IV ZR 223/60
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Soweit es für die Frage, wann der Entschädigungszeitraum endet und ob anderweitig erzieltes Arbeitseinkommen anzurechnen ist, noch auf die Kaufkraft der argentinischen Währung ankommen sollte, ist auf die Ausführungen zu verweisen, die darüber in dem RzW 1960, 463 Nr. 28 veröffentlichten Urteil des Senats enthalten sind (dazu Lehmann RzW 1961, 12), sowie ferner auf das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 -, dessen sich auf die Kaufkraft der Währung der Vereinigten Staaten beziehende Darlegungen mit den erforderlichen Abwandlungen auch hier herangezogen werden können. - BGH, 01.12.1961 - IV ZR 132/61
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Das ist jedoch nicht richtig (Urteile vom 22. Oktober 1958 IV ZR 130/58, RzW 1959, 130 Nr. 31, und vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60, RzW 1961, 121 Nr. 18). - BGH, 25.10.1961 - IV ZR 100/61
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Sie kann sich dafür auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen, der in dem Urteil vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60 (RzW 1961, 121 Nr. 18) und seitdem wiederholt ausgeführt hat, daß diese Mittelwerte einer Korrektur bedürfen. - BGH, 14.07.1961 - IV ZR 65/61
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Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 -, RzW 1961, 121 Nr. 18, ausgesprochen, daß bei Ehegatten eine einfache Zusammenrechnung der beiderseitigen Erwerbseinkünfte zu unangemessenen Ergebnissen führen kann und deshalb dem Sinn der gesetzlichen Regelung widerspricht. - BGH, 21.06.1961 - IV ZR 29/61
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Das Berufungsgericht hat davon abgesehen, eine Korrektur dieser Werte vorzunehmen, wie sie in der Rechtsprechung des erkennenden Senats gefordert wird, insbesondere in der erst nach der Verkündung des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60 (RzW 1961, 121 Nr. 18). - BGH, 24.01.1962 - IV ZR 165/61
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Es hat es abgelehnt, Korrekturen dieser Werte entsprechend den Grundsätzen vorzunehmen, wie sie der Senat für die Verwendung der vom Statistischen Bundesamt für die Vereinigten Staaten veröffentlichten Kaufkraftmittelwerte für erforderlich erklärt hat (Urteil vom 28. Oktober 1960 IV ZR 75/60, RzW 1961, 121 Nr. 18), sondern hat die von dem Ehemann der Klägerin erzielten Einkünfte unter Verwendung der Kaufkraftrichtzahlen des Statistischen Bundesamts umgerechnet. - BGH, 20.12.1961 - IV ZR 201/61
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- BGH, 06.12.1961 - IV ZR 207/61
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- BGH, 24.11.1961 - IV ZR 161/61
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- BGH, 14.07.1961 - IV ZR 68/61
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- BGH, 07.06.1961 - IV ZR 294/60
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- BGH, 11.01.1961 - IV ZR 136/60
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- BGH, 07.12.1960 - IV ZR 112/60
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- BGH, 11.11.1960 - IV ZR 130/60
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- BGH, 15.11.1961 - IV ZR 62/61
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- BGH, 28.06.1961 - IV ZR 244/60
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- BGH, 21.06.1961 - IV ZR 26/61
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- BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60
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- BGH, 18.01.1961 - IV ZR 239/60
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- BGH, 14.10.1960 - IV ZB 278/60
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- BGH, 29.11.1961 - IV ZR 129/61
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- BGH, 18.10.1961 - IV ZR 110/61
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- BGH, 01.03.1961 - IV ZR 174/60
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- BGH, 09.03.1962 - IV ZB 12/62
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- BGH, 15.02.1961 - IV ZR 210/60
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