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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2397
BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68 (https://dejure.org/1968,2397)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1968 - IV ZR 775/68 (https://dejure.org/1968,2397)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1968 - IV ZR 775/68 (https://dejure.org/1968,2397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 371
  • MDR 1969, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51

    Kraftfahrversicherung

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
    Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11).
  • BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
    Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11).
  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages; …

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
    Über die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs kann nur unter Beachtung des Zwecks der Führerscheinklausel richtig entschieden werden (vgl. auch BGH LM AVB f. UnfallVers § 3 Nr. 5 = VersR 1963, 133).
  • BGH, 10.03.1966 - II ZR 61/64

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
    Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11).
  • BGH, 14.11.1960 - II ZR 263/58

    Beginn der Kündigungsfrist des § 6 Abs. 1 VVG

    Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
    Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11).
  • BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 234/80

    Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Führen eines Fahrzeuges ohne …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis auf rein formellen Gründen beruht, die mit der Befähigung des Fahrers zur Führung eines Kraftfahrzeuges nichts zu tun haben (BGH Urteile vom 22. November 1968 - IV ZR 775/68 - LM VVG § 6 Nr. 21 = NJW 1969, 371 = VersR 1969, 147 = MDR 1969, 295; vom 25. Februar 1970 - IV ZR 643/68 - NJW 1970, 995 = VersR 1970, 464; vom 5. Juli 1974 - IV ZR 157/73 - NJW 1974, 2179 = VersR 1974, 1072 = MDR 1975, 43; vom 27. Februar 1976 - IV ZR 20/75 - VersR 1976, 531; vom 4. Oktober 1978 - IV ZR 67/77 - MDR 1979, 212 = VersR 1978, 1129).

    Solange diese Fassung galt, war der Kausalitätsgegenbeweis geführt, wenn keine Umstände vorlagen, die eine Versagung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung rechtfertigten und der Unfall nicht auf Unkenntnis der deutschen Verkehrsvorschriften zurückzuführen war (Urt. v. 22. November 1968 - IV ZR 775/68 - NJW 1969, 371 = VersR 1969, 147 = MDR 1969, 295).

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 643/68

    Versicherungsschutz - Gastarbeiter - Internationaler Führerschein - Kfz-Unfall

    Bei dieser Beurteilung verkennt der Senat nicht, daß es sich im einzelnen bei dem Problem der Anerkennung Internationaler Führerscheine und der Gültigkeitsdauer ausländischer Führerscheine für die in Deutschland lebenden Ausländer um nicht einfach gelagerte Rechtsfragen handeltP Sie sind in der Vergangenheit auch nicht immer einheitlich beantwortet worden0 Der Kläger, der als Ausländer länger als ein Jahr in der Bundesrepublik lebte und hier ein Kraftfahrzeug fuhr, hätte sich aber, um der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen, bei der Polizei, dem Straßenverkehrsamt oder einem Automobilclub erkundigen müssen, ob und wielange sein im Ausland ausgestellter Führerschein in Deutschland anerkannt vmrde 0 Er hätte dann die richtige Belehrung erhalten, daß der ausländische Führerschein von einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr anerkannt wurde und daß daher der Erv/erb eines deutschen Führerscheins erforderliche war o Wegen dieser Unterlassung kann die Verletzung der Führerscheinklausel durch den Kläger nicht als unverschuldet angesehen werden0 Doch kann sich die Beklagte nach den Umständen nicht auf ihre Leistungsfreiheit gemäß § 2 Nr, 2 c AKB berufeno Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22, November 1968 - IV ZR 775/68 - (= LM VVG § 6 Nr, 21 - NJW 1969p 371 - VersR 1969, 147) ausgeführtP daß unter Beachtung des Schutzzweckes der Führerschein klausel des § 2 Nr, 2 c AKB geprüft werden müsseP ob aus deren Verletzung die Versagung des Versicherungsschutzes gegenüber einem Ausländer zu rechtfertigen seiP der zu nächst ein Jahr auf Grund seines ausländischen Führerscheins in der Bundesrepublik ein Kraftfahrzeug führen durfte und geführt hat.
  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne …

    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; …
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