Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1969 - IV ZR 784/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Vermittlungsprovision an einen Makler - Verkauf eines Grundstücks - Nichtigkeit einer Maklerklausel wegen Sittenwidrigkeit
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Übererlösprovision -, Überpreiscourtage, Überpreisprovision, Maklerlohn als übersteigender Teil des Kaufpreises, Darlehen des Maklers, Anfechtungsgrund widerrechtliche Drohung
Papierfundstellen
- DB 1969, 1334
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus BGH, 16.04.1969 - IV ZR 784/68
Dazu gehört vordringlich die Frage, ob der Drohende ein Recht auf das hatte, was er erreichen wollte (BGHZ 25, 217, 220) [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56].
- OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der …
Der Beklagte macht zu Recht geltend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit einer mit einem Makler getroffenen Mehrerlösvereinbarung nicht allein aus dem Vergleich zwischen dem Mehrerlös und der üblichen Maklerprovision abgeleitet werden können, sondern weitere Anhaltspunkte für ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hinzukommen müssen (BGH vom 16.4.1969 - IV ZR 784/68; vom 25.6.1969 - IV ZR 793/68; vom 16.2.1994 - IV ZR 35/93).
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