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| BGH, 10.05.1957 - IV ZR 79/57 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 20.11.1956 - 4 U (E) 96/56
- BGH, 10.05.1957 - IV ZR 79/57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1957 - IV ZR 55/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1957 - IV ZR 79/57
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, daß der Entschädigungsanspruch nicht erst durch das BEG, sondern schon durch das schadenstiftende Ereignis entstanden ist, kommt es für die Frage der Vererblichkeit nicht darauf an, wann der Verfolgte verstorben ist (so BGH vom 10. April 1957 - IV ZR 55/57 -).Damit gehört, wie der entscheidende Senat bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen 1957, 612, - ebenso auch in der Entscheidung vom 10. April 1957 - IV ZR 55/57 - ausgeführt hat, der Anspruch der verfolgten Mutter in vollem umfange zum Nachlaß des ebenfalls verstorbenen Ehemannes.
- BGH, 20.03.1957 - IV ZR 54/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1957 - IV ZR 79/57
Damit gehört, wie der entscheidende Senat bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 20. März 1957 - IV ZR 54/57, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen 1957, 612, - ebenso auch in der Entscheidung vom 10. April 1957 - IV ZR 55/57 - ausgeführt hat, der Anspruch der verfolgten Mutter in vollem umfange zum Nachlaß des ebenfalls verstorbenen Ehemannes.
- BGH, 04.08.1958 - IV ZR 56/58
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Beschränkungen des § 13 Abs. 2 Satz 2 und des § 46 Abs. 2 BEG nur für den ersten Erben gelten (Urteile vom 4. Mai 1957 IV ZR 55/57, RzW 1957, 238, und vom 10. Mai 1957 IV ZR 79/57). - BGH, 01.07.1959 - IV ZR 48/59
Rechtsmittel
Nach den Urteilen des Senats vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - [LM BEG 1956 § 46 Nr. 3] und vom 10. Mai 1957 - IV ZR 79/57 - [LM BEG 1956 § 13 Nr. 2] gelten die Beschränkungen des § 13 Abs. 2 S. 2 BEG und des § 46 Abs. 2 BEG nur für den ersten Erben. - BGH, 01.07.1959 - IV ZR 93/59
Rechtsmittel
Nach den Urteilen des Senats vom 4. Mai 1957 - IV ZR 55/57 - [LM BEG 1956 § 46 Nr. 3] und vom 10. Mai 1957 - IV ZR 79/57 - [ebenda § 13 Nr. 2] gelten die Beschränkungen des § 13 Abs. 2 S. 2 BEG und des § 46 Abs. 2 BEG nur für den ersten Erben.
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