Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1970 - IV ZR 800/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Provision für den Abschluss eines Kaufvertrages über einen Grundstückskomplex - Anforderungen an eine allgemeine und uneingeschränkte Zusicherung einer Provision - Möglichkeit den Maklerlohn stillschweigend zu vereinbaren - Auslegung einer privaten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 700
- MDR 1970, 401
- DB 1970, 582
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84
Zustandekommen eines Maklervertrages
Wer die Dienste eines gewerbsmäßigen Maklers in Anspruch nimmt, ist an sich nach § 653 BGB auch ohne ausdrückliche Vergütungsvereinbarung provisionspflichtig; das gilt selbst dann, wenn die Initiative vom Makler ausgeht und der Interessent sich nur die Dienste des Maklers gefallen läßt (RG Warn Rspr 1910, 318; RGJW 1938, 456; BGH Urteile vom 16.01.1970 - IV ZR 800/68 - NJW 1970, 700 = LM BGB § 653 Nr. 3; vom 21.04.1971 - IV ZR 4/69 - WM 1971, 904). - BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80
Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag - …
Die tatsächlichen Voraussetzungen dafür, daß der Maklerlohn gemäß § 653 Abs. 1 BGB als vereinbart gilt, hat nach allgemeiner Meinung der Makler darzulegen und zu beweisen (vgl. Urteil des BGH vom 24. März 1965 - VIII ZR 124/63 = NJW 1965, 1226 m.N.; ebenso Urteil vom 16. Januar 1970 - IV ZR 800/68 = NJW 1970, 700 f). - LG Augsburg, 02.03.1973 - 4 S 304/72
Rückzahlung von Darlehensraten bei Teilnahme an einem Fernlehrgang; …
Es steht ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zu, weil die Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen geschäftlichen Vorgangs in zwei rechtlich getrennte Verträge nicht dazu führen darf, dass der Kunde gegenüber einer Vertragsbrüchigen Firma schlechter gestellt ist als er ohne die Aufspaltung stehen würde (BGH, NJW 1962, 1100; 1967, 1028 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] ; 1970, 701 [BGH 16.01.1970 - IV ZR 800/68] ; 1971, 2303). - LG Tübingen, 25.01.2002 - 7 O 260/01
Hinreichend deutliches Provisionsverlangen des Maklers
Rn. 17 1. In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass - zumindest bei gewerbsmäßigen Maklern (BGH NJW 1970, 700) - ein Maklervertrag nicht nur durch entsprechende ausdrückliche Erklärungen, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) zustande kommen kann (BGH NJW-RR 1987, 173). - OLG Köln, 28.01.1994 - 9 U 142/93
Unentgeltliche Bewirtung von 62 Mitgliedern eines Ensembles nach ihren Auftritten …
Für diese Umstände trägt der Unternehmer die Beweislast (BGH NJW 1987, 2742 ; NJW 1970, 700, 701; NJW 1965, 1226, und die vorstehend angeführten Entscheidungen und Fundstellen).
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