Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1952 - IV ZR 83/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80
Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im …
Was unter einer eigenhändigen Unterschrift in diesem Sinne zu verstehen ist, hat der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 30. Oktober 1952 (IV ZR 83/52 = LM TestG § 16 Nr. 1; vgl. auch BGHZ 27, 274 ff [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; 47, 68 ff) ausgeführt. - BGH, 19.05.1958 - III ZR 21/57
Notarielles Testament
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Landgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH IV ZR 83/52 v. 30.10.1952 = LM Nr. 1 zu § 16 TestG) dargelegt, daß das Testament formgültig gewesen sei.
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