Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1957 - IV ZR 83/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,4912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 28.01.1957 - 5 U (Entsch) 31/56
- BGH, 25.09.1957 - IV ZR 83/57
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.01.1958 - IV ZR 197/57
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt, besonders auch in der Entscheidung vom 25. September 1957 - IV ZR 83/57 - ausgesprochen, daß es grundsätzlich nicht auf die Gründe ankommt, aus denen jemand in der nationalsozialistischen Partei tätig gewesen ist, und daß auch außer Betracht bleiben muß, warum er diese Tätigkeit aufgegeben hat. - BGH, 04.08.1958 - IV ZR 56/58
Rechtsmittel
Dabei geht jede Förderung der NSDAP durch aktives Handeln über den Rahmen der nominellen Parteimitgliedschaft hinaus (Urteile des Senats vom 25. September 1957 IV ZR 83/57, RzW 1958, 18, und vom 27. März 1957 IV ZR 5/57). - BGH, 04.02.1959 - IV ZR 234/58
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 5. Juli 1957 - IV ZR 120/57 - [LM Nr. 8 zu § 6 BEG 1956 = Nr. 1 zu § 31 a BWGöD] , vom 25. September 1957 - IV ZR 83/57 - [LM Nr. 9 zu § 6 BEG 1956] und vom 2. bezw. 4. August 1958 - IV ZR 56/58 - [LM Nr. 19 zu § 6 BEG 1956]) kommt es für die Frage, ob ein Verfolgter mehr als nur nominelles Parteimitglied war, in erster Linie auf die Tätigkeit an, die er in seiner Eigenschaft als Parteiangehöriger oder in engem Zusammenhang mit der Partei selbst entwickelt hat, sowie auf seine Stellung im Aufbau des Parteiapparats.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.