Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1977 - IV ZR 84/76 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schuldversprechen als Rechtsgrund bei unabhängig von einer Maklertätigkeit gegebenen Zusagen - Verpflichtungswille des Auftraggebers eines Maklervertrages bei fehlender Offenlegung der Vetragsbedingungen
- zimmermann-notar-rostock.de
Unterscheidung zwischen einem verdecktem Maklerlohn und einem von einer Maklertätigkeit unabhängigen Schuldversprechen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - IV ZR 84/76
Der vom Oberlandesgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des Senats in NJW 1975, 1215 ff lag ebenso wie den in ihr erwähnten weiteren Entscheidungen ein Fall zugrunde, in dem der Auftraggeber des Maklers aus Unkenntnis von der wirtschaftlichen Verflechtung des Maklers mit dem Vertragspartner des Hauptvertrages darüber im unklaren blieb, ob bei Abschluß des Hauptvertrages gegenüber dem Makler eine Nachweis- oder Vermittlungsgebühr geschuldet sei. - BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74
Bestehen eines Provisionsanspruchs eines Maklers bei wirtschaftlicher …
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - IV ZR 84/76
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. WM 1976, 1158 m.w.Nachw.) wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit ein Schuldversprechen zur Zahlung einer Maklerprovision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung abgegeben werden kann.
- BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil BGHZ 138, 170, 173; BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 84/76 - WM 1977, 415, 416 m.w.N.).Dies reicht aus, um ein gültiges, von einer echten Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen zu bejahen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 52/76 - NJW 1977, 582, 583; vom 2. Februar 1977 aaO; vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708, 710).
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