Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,6148
BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63 (https://dejure.org/1964,6148)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1964 - IV ZR 88/63 (https://dejure.org/1964,6148)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1964 - IV ZR 88/63 (https://dejure.org/1964,6148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,6148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63
    Diese Nachprüfung umfaßt auch die Frage, ob die vom Berufungsgericht festgestellte unheilbare Ehezerrüttung von dem die Scheidung begehrenden Ehegatten ganz oder überwiegend verschuldet worden ist (Urteil des Senats BGHZ 38, 116).
  • BGH, 27.02.1963 - IV ZR 156/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63
    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß bei der nach § 48 Abs. 2 EheG gebotenen Prüfung der Frage, worauf die unheilbare Zerrüttung der Ehe zurückzuführen ist, das gesamte Verhalten der Ehegatten zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 - FamRZ 1963, 348 und vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 8/63 -, FamRZ 1964, 35) und daß daher auch die etwaige Ursächlichkeit solchen Verhaltens untersucht werden muß, auf das die Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann.
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 8/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63
    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß bei der nach § 48 Abs. 2 EheG gebotenen Prüfung der Frage, worauf die unheilbare Zerrüttung der Ehe zurückzuführen ist, das gesamte Verhalten der Ehegatten zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 - FamRZ 1963, 348 und vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 8/63 -, FamRZ 1964, 35) und daß daher auch die etwaige Ursächlichkeit solchen Verhaltens untersucht werden muß, auf das die Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann.
  • BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63
    Trotz der wiederholten schweren Treuebrüche des Klägers läßt sich nicht von vornherein die Möglichkeit ausschließen, daß das Berufungsgericht bei der gebotenen eingehenden und abschließenden Würdigung des Gesamtverhaltens der Beklagten und des gesamten Verlaufs der Ehe (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1963 - IV ZR 330/62 -, FamRZ 1964, 32) zu einer anderen Beurteilung der Frage, ob der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat und die Beklagte daher der Scheidung widersprechen kann, gekommen wäre.
  • BGH, 01.10.1969 - IV ZR 726/68

    Antrag auf Scheidung einer Ehe trotz Widerspruchs der Ehepartners - Beurteilung …

    Die Verzeihung einer Verfehlung mag im Einzelfall dafür sprechen, daß die Verfehlung sich nicht oder nicht allzusehr auf die später eingetretene unheilbare Zerrüttung ausgewirkt hat; das ist aber keineswegs immer der Fall, und es bedarf jeweils der Prüfung, welche Bedeutung eine wenn auch verziehene Verfehlung für die Zerrüttung gehabt hat (BGHZ 39, 191, 195 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62]; BGH vom 13. November 1963 - IV ZR 337/62, und vom 10. Juli 1964 - IV ZR 88/63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht