Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1966 - IV ZR 88/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74
Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden
Das angefochtene Urteil war - und zwar von amtswegen (s. BGH Urt. v. 27. Juni 1956 - IV ZR 88/65 = LM ZPO § 303 Nr. 4 m.w.Nachw.) - insoweit aufzuheben, als das Berufungsgericht die Entscheidung über die noch im ersten Rechtszug anhängigen Klageanträge Nr. 1 und 3 sowie über den Feststellungsanspruch in Richtung gegen den Zweitbeklagten an sich gezogen hat.Auch den weiteren, von der Rechtsprechung zu § 537 ZPO entwickelten, in BGHZ 30, 213, 215 ff [BGH 16.06.1959 - VI ZR 81/58] im einzelnen angeführten Ausnahmen (Inzidentenfeststellungsurteil; Abweisung des ersten Anspruchs einer Stufenklage) liegt ebenso wie den Urteilen BGHZ 8, 383, 386 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] und vom 27. Juni 1956 a.a.O. sowie demBeschluß vom 3. Juli 1959 - I ZR 169/55 = NJW 1959, 1827; vgl. auch BGHZ 42, 340, 358 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 193/63] die Besonderheit zugrunde, daß nach der Entscheidung des Berufungsgerichts für die Bejahung des restlichen Anspruchs begrifflich kein Raum mehr ist (so schon RGZ 171, 129, 131).
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