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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 4/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10914
BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,10914)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1984 - IVa ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,10914)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1984 - IVa ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,10914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Büroversehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 662
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 29.11.1988 - VII R 36/88

    Zulässigkeit der Revision bei Fristversäumung

    Den Rechtsanwalt trifft kein Mitverschulden an der durch Nachlässigkeit eines Bürogehilfen herbeigeführten Fristversäumnis, wenn er nach vorläufiger Bearbeitung der Sache und Wiedervorlageanordnung mit einer rechtzeitigen Vorlage der Akten rechnen konnte und wenn er zu diesem Zeitpunkt noch in der Lage gewesen wäre, den Ablauftermin festzustellen und die Rechtsmittelschrift fristgemäß zu fertigen (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 8. November 1978 IV ZB 66/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 297, Versicherungsrecht - VersR - 1979, 228;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 45. Aufl. 1987, § 233 Anm. 4 "Aktenvorlage"; vgl. auch - für die Vorlage der Handakten zu verfügten Vorfristen - BGH, Beschluß vom 18. April 1984 IV a ZB 4/84, HFR 1985, 131, VersR 1984, 662).
  • BFH, 18.11.1986 - VIII R 75/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der …

    Angesichts dieser Umstände und der ebenfalls vom Senat als glaubhaft angesehenen bisherigen Zuverlässigkeit der Kanzleiangestellten, durfte der Prozeßbevollmächtigte darauf vertrauen, daß die Akten zur Fertigung der Revisionsbegründungsschrift rechtzeitig vorgelegt würden (vgl. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1984 IVa ZB 4/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 131, und vom 27. Februar 1986 III ZB 21/85, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 764).
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