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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1531
BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85 (https://dejure.org/1986,1531)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1986 - IVb ZR 43/85 (https://dejure.org/1986,1531)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 43/85 (https://dejure.org/1986,1531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang von Unterhaltsansprüchen auf das Land gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Erbringung von Unterhaltsvorschüssen durch die zuständige Behörde unter Verkennung des Titelerfordernisses des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Anspruch eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG
    Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3082
  • MDR 1987, 129
  • FamRZ 1986, 878
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 365/81

    Verbindlichkeit eines Prozeßvergleichs über den Kindesunterhalt

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Die von der Mutter des Kindes aufgrund § 620 Satz 1 Nr. 4 ZPO a.F. erwirkte einstweilige Anordnung vom 7. Oktober 1982 ist kein Unterhaltstitel des Kindes, sondern regelt die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kinde lediglich im Verhältnis der Eltern zueinander (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - FamRZ 1983, 892, 893; s.a. OLG Köln FamRZ 1983, 646; OLG Bremen FamRZ 1984, 70).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Er wird nicht unangemessen benachteiligt, wenn er aus dem der Behörde unterlaufenen Fehler bei der Bewilligung der Sozialleistung keinen Vorteil in dem Sinne ziehen kann, daß ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Unterhaltsklage des Landes verschont bleibt (vgl. auch die entsprechenden Ausführungen in BVerwGE 42, 198, 203).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung …

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage in der Entscheidung Bd. 42, 198, 201 ff. grundsätzlich verneint, in einer späteren Entscheidung aber ausgeführt, daß sie nicht allgemeingültig und einheitlich beurteilt werden könne (BVerwGE 50, 64, 71 ff.).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77

    Gewährung einer Ausbildungsförderung

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Zum ähnlichen § 37 BAföG a.F. hat es entschieden, daß die Rechtmäßigkeit der Gewährung von Ausbildungsförderung nicht Voraussetzung für die Überleitung ist (FamRZ 1978, 275 = BVerwGE 55, 23).
  • OLG Bremen, 14.09.1983 - 3 WF 54/83

    Ermittlung der nachehelichen Unterhaltspflichten gegenüber einem Kinde; …

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Die von der Mutter des Kindes aufgrund § 620 Satz 1 Nr. 4 ZPO a.F. erwirkte einstweilige Anordnung vom 7. Oktober 1982 ist kein Unterhaltstitel des Kindes, sondern regelt die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kinde lediglich im Verhältnis der Eltern zueinander (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - FamRZ 1983, 892, 893; s.a. OLG Köln FamRZ 1983, 646; OLG Bremen FamRZ 1984, 70).
  • OLG Köln, 15.12.1982 - 25 WF 109/82
    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Die von der Mutter des Kindes aufgrund § 620 Satz 1 Nr. 4 ZPO a.F. erwirkte einstweilige Anordnung vom 7. Oktober 1982 ist kein Unterhaltstitel des Kindes, sondern regelt die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kinde lediglich im Verhältnis der Eltern zueinander (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - FamRZ 1983, 892, 893; s.a. OLG Köln FamRZ 1983, 646; OLG Bremen FamRZ 1984, 70).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 UF 160/84
    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 43/85
    Das Berufungsurteil ist veröffentlicht in FamRZ 1985, 628.
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Negative Feststellungsklage des …

    2.) Ein Unterhaltsanspruch geht auch dann gem. § 7 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse über, wenn entgegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG Unterhaltsvorschuss für ein bei einem wiederverheirateten Elternteil lebendes Kind bezahlt wurde (im Anschluss an BGH FamRZ 1986, 878).

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.06.1986 (NJW 1986, 3082).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne deren Vorliegen geleistet hat (FamRZ 1986, 878; ebenso Sächsisches OVG, U. v. 17.11.2005, 5 B 553/04, zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 04.01.2018 - 9 UF 5/17

    Ansprüche der Unterhaltsvorschusskasse bei einem paritätischen Wechselmodell

    (Mit der Inobhutnahme und Fremdunterbringung der Kinder am 21.05.2015 waren die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen nach § 1 Abs. 1 UVG weggefallen.) Die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung ist danach keine Voraussetzung für den Anspruchsübergang (BGH, FamRZ 1986, 878 ; so auch OLG Köln, FamRZ 2006, 431 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1457 ; offen: BVerwG, B. vom 22.06.2006, Az.: 5 B 42/06 - nach juris; jurisPK/Armbruster, SGB XII , 2. A. § 94 SGB X Rz. 54; § 93 SGB X Rz. 43; Kreikebohm, Kom.
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung

    Die Ausführungen der Klägerin unter Bezugnahme auf Helmbrecht, der den Anspruch nach § 5 UVG erst bei Erfolglosigkeit der Durchsetzung des nach § 7 UVG übergegangenen Unterhaltsanspruches zulassen will (…vgl. a.a.O., § 7 RdNr. 7), insbesondere aber der Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 18.6.1986 - Ivb ZR 43/85 -, NJW 1986, 3082) vermögen nicht zu überzeugen.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen …

    Das Problem, dass in der von der Beschwerde herangezogenen Kommentierung (…Helmbrecht, UVG, 5. Aufl. 2004, § 7 Rn. 7; ebenso die noch von R. Scholz bearbeitete Vorauflage) ohne nähere Begründung (der Verweis auf BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 43/85 -, NJW 1986, 3082 stützt diese Ansicht schon deswegen nicht, weil eine Leistungsgewährung unter Verkennung des seinerzeit geltenden Titelerfordernisses des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UVG schon im Ansatz keinen Ersatzanspruch gegen den betreuenden Elternteil begründen konnte) durch eine Anwendung des § 5 Abs. 1 UVG erst bei erfolglosen Bemühungen um die Durchsetzung des übergegangenen Anspruchs lösen wollte, ist bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 UVG zu bewältigen.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Es erschiene nämlich unbillig, wenn der Drittverpflichtete aus einem solchen Fehler des Sozialhilfeträgers einen Vorteil in dem Sinne ziehen könnte, daß ein Rechtsübergang nicht stattfindet und er von einer Klage des Sozialhilfeträgers verschont bleibt (vgl. BVerwGE 42, 198 ; 55, 23 ; BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - IV b ZR 43/85 - <NJW 1986, S. 3082 f.>).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2023 - 13 UF 24/23

    Verpflichtung eines Kindsvaters zur Zahlung von aufgelaufenem bereits fällig …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne Vorliegen der Voraussetzungen für die Leistung von Unterhaltsvorschuss einen solchen geleistet hat (BGH NJW 1986, 3082; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1457; OLG Köln FamRZ 2006, 431; OLG Brandenburg BeckRS 2018, 14074;… Wendl/Dose UnterhaltsR/Klinkhammer § 8 Rn. 77 (Sozialhilfe) und Wendl/Dose UnterhaltsR/Klinkhammer § 8 Rn. 244 (SGB Ii); BeckOGK/Selg, 1.8.2023, BGB § 1601).
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 5 K 1157/04

    Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein Übergang auch dann statt, wenn die Unterhaltsvorschusskasse ohne deren Vorliegen geleistet hat (Urteil vom 18. Juni 1986 IV b ZR 43/85, Familienrechtszeitung - FamRZ - 1986, 878 [879], ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Juli 2007 16 WF 131/07, FamRZ 2008, 1457 [1458]; und OVG Sachsen, Urteil vom 17. November 2005 5 B 553/04 - juris).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 PKH 14.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Die Frage nach einem …

    Das Problem, dass in der von der Beschwerde herangezogenen Kommentierung (…Helmbrecht, UVG, 5. Aufl. 2004, § 7 Rn. 7; ebenso die noch von R. Scholz bearbeitete Vorauflage) ohne nähere Begründung (der Verweis auf BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 43/85 -, NJW 1986, 3082 stützt diese Ansicht schon deswegen nicht, weil eine Leistungsgewährung unter Verkennung des seinerzeit geltenden Titelerfordernisses des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UVG schon im Ansatz keinen Ersatzanspruch gegen den betreuenden Elternteil begründen konnte) durch eine Anwendung des § 5 Abs. 1 UVG erst bei erfolglosen Bemühungen um die Durchsetzung des übergegangenen Anspruchs lösen wollte, ist bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 UVG zu bewältigen.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 UF 160/84
    Hinweis Der Bundesgerichtshof hat auf die zugelassene Revision des klagenden Landes die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 18. Juni 1986 (FamRZ 1986, 878 = EzFamR UVG § 7 Nr. 2 = BGHF 5, 391) aufgehoben, und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen: Ein Übergang von Unterhaltsansprüchen auf das Land gemäß § 7 UVG finde auch dann statt, wenn die zuständige Behörde unter Verkennung des Titelerfordernisses des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UVG Unterhaltsvorschüsse erbracht habe.
  • OLG Bamberg, 21.01.1987 - 2 WF 7/87
    Der Freistaat Bayern - vertreten durch das Landratsamt L. - hat mit den Bewilligungsbescheiden vom 5. November 1985 und vom 3. Juni 1986 dem Kind Yvonne Unterhaltsleistungen gewährt, die ab Februar 1986 fortlaufend 63 DM pro Monat betragen; in Höhe dieses Betrages sind die Unterhaltsansprüche des Kindes Yvonne deshalb gemäß § 7 UVG auf den Freistaat Bayern übergegangen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1986, 878, 879 = EzFamR UVG § 7 Nr. 2 = BGHF 5, 391).
  • OLG Hamm, 24.08.1987 - 4 WF 286/87

    Übergang des Unterhaltsanspruchs; Leistende Land; Bewilligung und tatsächliche …

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