Rechtsprechung
| BGH, 21.09.1988 - IVa ZB 18/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des Willens zur Geltenlassung des Urteils als zustellt bei der Entgegennahme für eine Zustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.1984 - VI ZR 2/83
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtswalt wegen Verjährung von …
Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVa ZB 18/88
Maßgeblich für die Zustellung gemäß §§ 208, 176, 212 a ZPO ist die Entgegennahme des Urteils durch den Anwalt mit dem Willen, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen (BGH Urteil vom 6.11.1984 - VI ZR 2/83 - VersR 1985, 142). - BGH, 15.12.1982 - IVa ZB 16/82
Zustellung - Empfangsbekenntnis - Rechtsanwalt - Beweiskraft - Gegenbeweis - …
Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVa ZB 18/88
Die strengen Anforderungen für den gegen das Empfangsbekenntnis zu führenden Beweis (Senatsbeschluß vom 5.12.1982 - IVa ZB 16/82 - VersR 1983, 1080 und das genannte Urteil vom 6.11.1984 unter II. 2.) sind hier erfüllt.
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89
Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses
Anstelle einer förmlichen Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks durch eine amtliche Urkundsperson in der dafür vorgeschriebenen besonderen Form reicht es aus, daß der Anwalt schriftlich bestätigt, das empfangene Schriftstück zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Willen entgegengenommen zu haben, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1987 - II ZR 297/86 = BGHR ZPO § 212 a Zustellungswille 2, Beschluß vom 21. September 1988 - IVa ZB 18/88 = BGHR ZPO § 212 a Empfangsbekenntnis 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 212 a Anm. 1 E, 2 A m.w.Nachw.). - BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98
Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des …
Zugestellt ist ein Urteil erst dann, wenn der Rechtsanwalt es entgegennimmt mit dem Willen, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Beschluß vom 21. September 1988 - IVa ZB 18/88 = ZPO § 212a Empfangsbekenntnis 3 m.w.N.) und dies durch seine Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis mit Angabe des Zustellungszeitpunkts dokumentiert. - BGH, 17.06.1997 - VI ZB 9/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Notierung der Rechtsmittelfrist …
Das schließt freilich nicht den vom Beschwerdeführer zu führenden Nachweis aus, daß die Zustellung tatsächlich an einem anderen als dem im Empfangsbekenntnis angegebenen Tag bewirkt wurde (BGH…, Beschl. vom 9. Dezember 1981 a.a.O.; vom 21. September 1988 - IVa ZB 18/88 - BGHR ZPO § 212 a Empfangsbekenntnis 3).
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