Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1989 - IVa ZR 126/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Streitwertermittlung in der Kostenentscheidung - Anspruchsmindernde Berücksichtigung der Vorerbenstellung - Gleichstellung der Vorerbenstelung mit der Vollerbenstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 958
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.06.2002 - IV ZR 40/02
Festsetzung der Revisionsbeschwer bei Klage auf Feststellung eines Erbteils
d) Das Berufungsgericht hat schließlich - der Senatsrechtsprechung folgend (Beschluß vom 10. Mai 1989 - IVa ZR 126/88 - FamRZ 1989, 958 f. und Beschluß vom 15. Januar 1975 - IV ZR 124/73, MDR 1975, 389 = LM ZPO § 3 Nr. 50) - zu Recht bei der Wertfestsetzung Abzüge wegen des positiven Feststellungsbegehrens und des Wertes unstreitiger Pflichtteilsansprüche vorgenommen. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2019 - 1 O 25/19
Vorläufige Festsetzung einer Verfahrensgebühr
Auf die zur Vermeidung des Entstehens einer entsprechenden Gebühr gegebene Möglichkeit einer isolierten Prozesskostenhilfeantragstellung hat der BGH bereits in seinem Beschluss vom 10. Mai 1989 (- IVa ZR 126/88 -, juris Rn. 2) verwiesen. - BGH, 21.12.1994 - IV ZR 265/94
Vorliegen eines wirksamen Testaments bei gesundheitlichen Gebrechen im Zeitpunkt …
Anders als bei einer Klage auf Feststellung des Erbanteils des Klägers (dazu vgl. BGH, Beschluß vom 10. Mai 1989 - IVa ZR 126/88 - FamRZ 1989, 958, 959 unter 2) zielt die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Testaments im vorliegenden Fall darauf ab, die Kläger von der Erbfolge auszuschließen.
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