Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1981 - IVa ZR 145/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verweigerung von Versicherungsschutz aus Kaskoversicherung - Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzungen - Verletzung von Aufklärungspflichten - Entfernen des Unfallfahrzeugs von der Unfallstelle - Pflichtenkollision - Rettungs- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVa ZR 145/80
Diese Verpflichtung obliegt dem Versicherungsnehmer, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch bei der Fahrzeugversicherung (vgl. BGH Urteil vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 = VersR 1976, 84). - BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68
Verwirkung des Versicherungsschutzes
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVa ZR 145/80
Nach der zu § 6 Abs. 3 VVG in Fällen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung entwickelten "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGHZ 53, 160; BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021), die auch für die Fahrzeugversicherung gilt (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 = VersR 1975, 752, 753), wird bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherer nur dann leistungsfrei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft. - BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; …
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVa ZR 145/80
Nach der zu § 6 Abs. 3 VVG in Fällen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung entwickelten "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGHZ 53, 160; BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021), die auch für die Fahrzeugversicherung gilt (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 = VersR 1975, 752, 753), wird bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherer nur dann leistungsfrei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft. - BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76
Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVa ZR 145/80
Nach der zu § 6 Abs. 3 VVG in Fällen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung entwickelten "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGHZ 53, 160; BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021), die auch für die Fahrzeugversicherung gilt (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 = VersR 1975, 752, 753), wird bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherer nur dann leistungsfrei, wenn der Verstoß generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft.
- BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 197/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuwertentschädigung
Der Anspruch ist einerseits wegen des versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbots an die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigungssumme gebunden (BGH Urteil vom 13. Mai 1981, IVa ZR 145/80, VersR 1981, 772).
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